Probleme bei Übergabe der Wohnung - bräuchte schnelle Hilfe

  • Hallo,


    folgendes Problem:
    Meine Freundin hat vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen.
    Im Mietvertrag steht das die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und unrenoviert übergeben wird.
    Die Wohnung war bei Bezug in einem schlechten Zustand. Wir haben den Wohnraum und Diele gestrichen. Das Bad, die Turzagen, Türen und Heizkörper wurden von uns nicht gestrichen. Da sie bei Einug noch halbweg in Ordnung waren


    Nun verlangt der Vermieter bei Übergabe der Wohnung von uns das wir die Türen, Zagen und Heizkörper streichen sollen. Seiner Meinung nach wäre es unsere Aufgabe gewesen dies bei Einzug zu tun!


    Mich würde mal Eure Meinung interessieren...


    Viele Grüße


    xray

  • Geh zum Mieterschutzbund/ -verein. 10E und du bekommst eine klare Aussage.


    Laut deinem Vertrag musst du es ja bei Auszug nicht tun, eventuell bedeutet dies implizit das du selber bei Einzug alles renovieren musst?!

  • Hallo Heinz,


    es handelt sich um den Mietvertrag von Haus und Grund.



    Auszug aus dem Vetrag:


    §28 Sonstige Vereinbarungen
    1) Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und ist bei Auszug unrenoviert zurückzugeben.


    Wir haben eben nochmals mit dem Verwalter gesprochen. Er sagt, dass er uns bei Einzug mitgeteilt hat, dass die Wohnung zu renovieren sei. Dies wurde aber nicht im Mietvertrag festgehalten.
    Ist das was er von uns verlangt eine grundsätzliche Sorgfaltspflicht?


    Zur Vorgeschichte:
    Der Vormieter wurde aus der Wohnung geklagt. Diese war in einem sehr schlechten Zustand (halber Messi). Der Vormieter wurde vom Verwalter irgendwie dazu gebracht die Wohnung zu streichen. Dies wurde natürlich nicht fachgerecht ausgeführt.


    Viele Grüße


    xray (der für weitere Einzelheiten zur Verfügung steht)

  • Ab zum Anwalt oder Mieterbund,mit frommen Sprüchen o.ä. wird sich wohl nichts mehr erreichen lassen.

    Nix..............

  • Also ich weis nicht, aber bei solchen Geschichten muß ich immer denken „des hat a Gschmäckle“.


    Wenn im Mitvertrag steht daß die Wohnung unrenoviert übernommen und auch so wieder zurückgegeben wird, dann sind mündliche Nebenabreden nicht zulässig, außer diese wurden schriftlich festgehalten bzw. es würde sich um „Punkte“ halten die generell festgelegt sind ohne Niederschrift.


    Da Du nun versucht dagegen anzugehen, habe ich die Vermutung daß der Vermieter damals schon so etwas in der Art mündlich mitgeteilt und sich auf Eure mündliche Zusage verlassen hat daß Ihr die Wohnung renoviert. Vielleicht habt Ihr sogar eine geringere Miete hierfür ausgehandelt, ich weis es nicht.


    Wie gesagt alles reine Spekulation und ich unterstelle niemandem etwas. Aber wenn ich genau weis daß mündlich nichts vereinbart wurde und erst recht nicht schriftlich irgendwelche Pflichten fixiert wurden, dann muß ich mir auch keine Sorgen machen und nirgends nachfragen. Dann muß schon der Vermieter kommen und mir „das Gegenteil“ beweisen.


    DasP


    Das wäre eine Möglichkeit den Vertragspasus zu interpretieren.

  • Telefonat Mieterverein:
    "Wir beraten ausschließlich Mitglieder..."
    Da ist es ja fast billiger 2 Eimer Farbe zu kaufen... :(


  • Nichts für ungut, aber Du meinst sicherlich, der VER-mieter muss das Gegenteil beweisen, oder??

  • Zitat

    Original geschrieben von xray107
    Telefonat Mieterverein:
    "Wir beraten ausschließlich Mitglieder..."
    Da ist es ja fast billiger 2 Eimer Farbe zu kaufen... :(


    Kommt drauf an,falls Dein Vermieter nicht "zufrieden" mit Deinem Ergebnis ist und es anschliessend von einem Fachbetrieb ausführen lässt :rolleyes:


    Da investiere ich doch lieber 50 € Jahresgebühr (!) für den Mieterbund.

    Nix..............

  • moin,
    wahrscheinlich geht es ja jetzt um die rückerstattung der kaution!?
    also wenn vertraglich festgehalten wurde, dass im falles des auszuges nichts renoviert werden muss, dann ist das auch so! selbst wenn es mündliche absprachen gegeben hat, ist das das pech des vermieters, der ja hätte wissen müssen, dass es schriftlich vereinbart werden muss!
    also ich würde keine farbe kaufen sondern mitglied werden (falls ihr weiterhin in miete wohnt) oder zum rechtsverdreher!



    cu

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