Unser Rechtssystem-Streit RA/Rechtsschutz-ich solls bezahlen!

  • Hallo!
    Ich hätte nie gedacht, dass man so schnell zum Schuldner wird :D


    Ich hatte ein Rechtsstreit bei Ebay (mit Ebaymitglied) wegen einer ungerechtfertigten schlechten Bewertung.
    Kein Problem! Du hast ja Rechtsschutz (nachfolgend RS genannt)!
    Zum Anwalt, Kostenübernahmebestätigung meiner Rechtsschutz erhalten.
    Alles bestens, Mitglied wurde durch Ebay entfernt, meine ungerechtfertigte negative Bewertung auch.
    Gut nebenbei hat mir die Rechtsschutz gekündigt, aber wollte ich eh selber irgendwann!!
    :top:
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    Nun bekomme ich eine Mail von meinem Anwalt:
    Sehr geehrter Herr ....,


    Ihre RS-Versicherung hat in dieser Sache nur eine Gebühr von 1,0 nebst Auslagen bezahlt, wir haben die hier zutreffende Regelgebühr für normale, durchschnittliche Fälle Gebühr von 1,3 abgerechnet.


    Auch nach Aufforderung, hier entsprechend der Gebührenordnung zu zahlen, verbleibt die ARAG bei ihrer Auffassung, hier nicht eine Regelvergütung zahlen zu wollen. Das ist eine in letzter Zeit festzustellende Taktik der RS-Versicherer, zu kündigen oder die Kunden zur Kündigung zu drängen und zugleich den Anwälten wegen der angeblich überhöhten Gebühren dafür die Schuld zuzuweisen.


    Die Differenz zu der uns zustehenden Gebühr beträgt 55,03 EUR, die wir nun Ihnen berechnen müssen.


    Es besteht die Möglichkeit, dass Sie diesen Betrag von der ARAG im Wege der Klage erstreiten. Diesen Prozess müssen Sie aber selbst finanzieren. Im Verfahren wird dann ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer Berlin eingeholt, dass sich zu der Gebühr äußert.


    Gerne können wir auch die Sache hier noch einmal besprechen.


    Mit freundlichen Grüßen RA Dr. ......


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    Nach Rücksprache mit der RS werde der Forderung intern geprüft, sollte eine Restzahlung aber abgelehnt werden, soll ich mich von meinem RA verklagen lassen, dann springt meine RS ein und trägt die Kosten.
    :confused:


    Nun bin ich mir nicht sicher was nun das Richtige ist?


    1. Darf mein RA diese Forderung überhaupt an mich stellen?????
    2. Muss ich nicht dann die RS verklagen????


    Da steig einer durch!?


    Hat jemand Erfahrung, oder eventuell diesen Fall selbst erlebt?


    Gruss!

    Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!

  • nachdem die Rechtsschutzv. nach einer zusage wieder teilweise abgesprungen ist, würde ich eher nicht auf die Rechtsschutz hören.
    Vertrauensmensch müsste da eigentlich dein Anwalt sein.


    Grüßle Uwe

  • Wie octavia schon sagt: Wende Dich zu allererst an einen Anwalt deines Vertrauen. Denn:


    1. Rechtsschutzversicherungen schießen wie Pilze aus dem Boden, weil
    2. heutzutage jeder jeden verklagen will wegen 2 ,50 Euro oder dem Furz des Nachbarhundes (entschuldige bitte diesen Ausdruck, ist aber leider so), daraus resultiert leider daß es
    3. immer mehr schwarze Schafe unter den Versicherern gibt weil eben (siehe 2.)


    ;)

  • Re: Unser Rechtssystem-Streit RA/Rechtsschutz-ich solls bezahlen!


    Zitat

    Original geschrieben von 1speiche
    Da steig einer durch!?


    Es sind zwei separate Vertragsbeziehungen zu unterscheiden: Erstens ist der Mandant Schuldner des Anwalts. Und zweitens schuldet die RSV dem Mandanten (= Versicherungsnehmer) die Freistellung von den anfallenden Anwaltsgebühren.


    Aus diesen beiden Vertragsverhältnissen resultieren auch die zwei genannten Möglichkeiten: Der Anwalt klagt gegen den Mandanten (weil dieser seine Rechnung nicht vollständig ausgleicht) oder der Mandant klagt gegen die RSV (weil sie ihn - den Versicherungsnehmer - nicht vollständig freistellt).


    Ist doch ganz einfach, oder? :D

  • Mal ne Frage. Kann man überhaupt mit einer Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung verklagen? Niemand sägt am eigenen Ast auf dem er sitzt? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Mal ne Frage. Kann man überhaupt mit einer Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung verklagen? Niemand sägt am eigenen Ast auf dem er sitzt? :confused:


    die Versicherung will doch angeblich einspringen wenn er von seinen Anwalt verklagt wird :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    2. heutzutage jeder jeden verklagen will wegen 2 ,50 Euro oder dem Furz des Nachbarhundes (entschuldige bitte diesen Ausdruck, ist aber leider so),


    oder tropfenden Dachrinnen, ach-so-ehrenrührigen Angriffen in Internet-Foren, ebay-Bewertungen oder sonstigem Kleinschiss, der die Gerichte nur beschäftigt, weil es Rechtsschutzversicherungen gibt - und offenbar viel zu geringe Gerichtskosten...
    Ich bin froh, damals beim Landgericht gewesen zu sein, der Dünnpfiff mit dem sich Referendarskollegen an den AGs beschäftigen mußten war ja nicht zum aushalten.


    Im übrigen hat ashd recht, das System ist doch ganz einfach. Dass der RA das so darstellt, ist doch offensichtlich - weil er selbstredend selbst den völlig unverhältnismäßigen Aufwand eines Rechtsstreits für diese mickrige Streitsumme nie treiben wird...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Mal ne Frage. Kann man überhaupt mit einer Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung verklagen? Niemand sägt am eigenen Ast auf dem er sitzt? :confused:


    hallo,


    wenn du mal genauer guggst, wirst du feststellen, dass die rechtschutzversicherung eine "eigenständige" gesellschaft ist - wohl aus dem grund.


    ob sie sich trotzdem "ans eigene bein pinkeln" sei mal dahingestellt.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Da du ja jetzt wohl keine RS-Versicherung mehr hast, würde ich ja tunlichst nicht den RA dazu bringen, dich zu verklagen. Solltest du dir jetzt ne neue RS-Versicherung holen, würde ich mich auch nicht vom RA verklagen lassen denn imho gibts da bestimmt ne Sperrfrist, in der die Versicherung erstma keine Verfahrenskosten trägt. Sonst könnte ja jeder wenns heiß wird eine abschließen.


    btw. find ich das ziemlich affig. Erstma wegen einer negativen Berwertung bei ebay zu klagen (welche Anspruchsgrundlage ist das eigentlich). Du kannst doch einfach ne Antwort drauf geben im Bewertungsportal. In Richtung unverschämt finde ich es, den armen Rechtsanwalt jetzt noch hinter seinen 50 € herlaufen zu lassen. Der hat für dich immerhin einen Prozeß gewonnen, der den Aufwand bestimmt nicht wert war. Wegen einer Ebaybewertung 3 Juristen zu beschäftigen..das kann ich nicht verstehen. Neben dem finanziellen Aufwand müssen andere auf ihre Prozeße beim Amtsgericht warten, bei denen es um was geht.


    Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die Versicherung einen Prozeß gegen sich finanziert...mal abgesehen davon das sie ja gekündigt haben. Hätte ich als Sachbearbeiter Berthold Heisterkamp wohl auch gemacht.


    In Vorfreude auf mein Referendariat beim AG ;)


    Maddy

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Da du ja jetzt wohl keine RS-Versicherung mehr hast, würde ich ja tunlichst nicht den RA dazu bringen, dich zu verklagen.


    Nicht korrekt. Dieser Rechtsstreit resultiert ja aus einer Sache, zu der die Versicherung noch bestand, daher geniesst er weiterhin Versicherungsschutz. Ist also kein Problem.


    Korrekt ist, dass Klagen gegen die Gesellschaft ausgeschlossen sind, daher tut man gut daran eine "eigenständige" Versicherung zu nehmen. Konzernzugehörigkeiten spielen übrigens *keine* Rolle.

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