Unser Rechtssystem-Streit RA/Rechtsschutz-ich solls bezahlen!

  • Mein Tipp:
    Zahl die 55,03 EUR und mach ein Schlussstrich! Dieser ganze Ärger und Papierkrieg sind doch keine 55€ wert. Versteh sowie so nicht, wie man jemand wegen einer Ebay-Bewertung verklagen kann. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Mal ne Frage. Kann man überhaupt mit einer Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung verklagen? Niemand sägt am eigenen Ast auf dem er sitzt? :confused:

    Prinzipiell schon, aber meistens ist das in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Erstma wegen einer negativen Berwertung bei ebay zu klagen (welche Anspruchsgrundlage ist das eigentlich)


    http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/223.html
    "aus § 824 BGB (Kreditgefährdung) sowie aus §§ 823 i.V.m. § 1004 BGB (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)"


    wenn mir einer zb ungerechtfertigt Betrug unterstellt und ich ebay weiterhin als Handelsplattform nutzen will, dann würde ich auch auf Entfernung der Bewertung dringen, notfalls im Klageweg, wer kauft mir denn in Zukunft noch was ab?

  • Was hast du da eigentlich gemacht? Hat der Anwalt nur einen Brief an den User bzw. eBay gepinselt und seine Unterschrift drunter gesetzt? Zu einer Klage kam es ja anscheinend nicht, denn wenn 1speichen die gewonnnen hätte, wäre das Problem jetzt nicht da.

  • Sieht so aus, denn wenn die 55,03€ den 0,3fachen Satz ausmachen, und der 1,3fache Satz angesetzt war, dann belaufen sich die Gesamtkosten auf 238,46€. Ich glaub so billig gibts kein Verfahren.


    Aber mich wundert das eine Rechtschutzversicherung nach so einen kleinen Betrag kündigt oder den Kunden zur Kündigung drängt. Es sei den, es gibt andauernd solche Fälle.

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Mal ne Frage. Kann man überhaupt mit einer Rechtsschutzversicherung die eigene Versicherung verklagen? Niemand sägt am eigenen Ast auf dem er sitzt? :confused:


    Jain.
    Wie Martyn schon sagte schliessen die das gerne aus. Ich habe allerdings drauf geachtet, dass meine RV dieses ausdrücklich nicht ausschließt.
    Halte ich für eine nicht ganz unwichtige Klausel...


    Genauso übrigens wie viele RV's mittlerweile Klagen gegen Behörden ausschließen...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Schlage dem Anwalt vor, dass du ihm deine Ansprüche gegen die Rechtsschutzversicherung abtrittst. Damit kann er dann die RSV selbst verklagen. Sachlich kann er wenig dagegen haben, weil es für ihn aufs gleiche rauskommt, ob er dich verklagt oder die RSV.


    Wenn sich der Anwalt nicht darauf einläßt, gibt es eine Lösung, die Sache ohne Prozesskostenrisiko in den Griff zu bekommen. Das würde hier jetzt aber zu weit führen (Stichwort: Streitverkündung).

  • hallo,


    nochmal: die rechtschutzversicherung verklagt keinen einzigen für euch. das macht ihr bzw. euer anwalt. die rsv prüft nur, ob es sich um einen leistungsfall handelt und tritt dann in den versicherungsschutz ein. in dem fall ist es aber egal, wer verklagt wird.


    im falle eines leistungsfalles müsste sie wirklich die kosten einer klage gegen sich selber bezahlen.....

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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