Wann gerät man bei einer Rechnung in Verzug?

  • Hi,


    ich hätte da mal zwei Fragen wegen eines Kumpels von mir.


    Der hat eine Rechnung mit der Aufforderung:


    "Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag von xx,xx EUR bis zum 25.01.2006."


    Er möchte gern wissen, was dies bedeutet? Muss das Geld spätestens am 25.01. beim Rechnungssteller auf dessen Konto sein? Oder heisst das, dass er spätestens am 25.01. das Geld überweisen muss? Dann wäre es aber ja nicht am 25.01. bei denen auf dem Konto.


    Und er hat bisher unterschiedliche Aussagen im Internet gefunden. Wann gerät man denn in Verzug? 14 Tage, 31 Tage nach Erhalt der Rechnung?


    Gruß,


    Andreas

  • kommt darauf an, wann dein Freund die Rechnung erhalten hat. Es sollten bis zum Termin mind. 7 Tage Zeit sein!


    Sollte dies der Fall sein, befindet sich dein Freund im Schuldnerverzug nach §286 II 1. BGB (Es bedarf keiner Mahnung, da es ein terminliches Zahlungsziel gab)


    Ich setze einfach mal vorraus, dass dein Freund die Rechnung auch Zahlen muss....


    ich würde morgen einfach mal zur Bank gehen (nicht online, das dauert länger) und überweisen oder falls ich Zahlungsschwierigkeiten habe den Gläubiger kontaktieren...

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Er hat die Rechnung heute abend online beglichen.


    Im BGB steht u.a. das:
    "(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich."


    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn


    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,"


    aber auch


    "(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."


    Was heisst denn dieser Satz "Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug"??


    Das könnte ja bedeuten, dass man einfach behaupten kann, die Rechnung sei nicht angekommen und der Rechnungssteller müsste sie somit nochmals schicken und der Kunde könnte damit Zeit gewinnen.

  • Re: Rechnung




    Was geht eigentlich bei dir ab? Selten eine solchen Rechnungs- und Verzugfetischischten gesehen ;)


    http://www.telefon-treff.de/se…ion=finduser&userid=29515



    Aber, ich habe ja ein großes Herz und sage dir deswegen noch ein letztes Mal, dass es für die Rechtszeitigkeit der Leistung auf die Vornahme der Leistungshandlung (= Abschluss des Überweisungsvertrages mit der Bank), und nicht auf den Zeitpunkt des Leistungserfolges (=Enstehung des Anspruchs auf Gutschrift des Empfängers gegen sein Kreditinstitut) ankommt.


    Dein "Bekannter" hat also rechtzeitig die Leistung erbracht. Das nächste Mal kannst du deinem "Bekannten", der ja scheinbar unter denselben Problemen wie du leidet, die Antworten, die dir hier auf deine Probleme gegeben, weiterleiten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • dann ist er warscheinlich 1 bis 2 tage im verzug

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • booner


    danke für deine antwort.
    ich kann dich beruhigen. weder hab ich einen negativen schufaeintrag, noch schulden, noch sonstwas.
    es ist aber richtig, dass ich vor der schufa schon gehörigen respekt habe und deshalb gewisse dinge ganz genau erklärt haben möchte.
    ich hatte wegen rechnungen schon einmal hier gefragt, aber diesen thread leider nicht gefunden.
    sorry für den aufwand.
    Hast Du denn eine Quellenangabe für Deine Antwort?


    trotzdem nochmal die frage, wann man genau in verzug gerät. Bedeutet ein Verzug automatisch einen negativen Schufa-Eintrag?


    nochmal danke für deine geduldige beantwortung.

  • Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    dann ist er warscheinlich 1 bis 2 tage im verzug


    "Aber, ich habe ja ein großes Herz und sage dir deswegen noch ein letztes Mal, dass es für die Rechtszeitigkeit der Leistung auf die Vornahme der Leistungshandlung (= Abschluss des Überweisungsvertrages mit der Bank), und nicht auf den Zeitpunkt des Leistungserfolges (=Enstehung des Anspruchs auf Gutschrift des Empfängers gegen sein Kreditinstitut) ankommt."


    Im Verzug wäre er dann wohl doch nicht, aber trotzdem danke für Deine Beantwortung.

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