Hi,
ich hätte da mal zwei Fragen wegen eines Kumpels von mir.
Der hat eine Rechnung mit der Aufforderung:
"Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag von xx,xx EUR bis zum 25.01.2006."
Er möchte gern wissen, was dies bedeutet? Muss das Geld spätestens am 25.01. beim Rechnungssteller auf dessen Konto sein? Oder heisst das, dass er spätestens am 25.01. das Geld überweisen muss? Dann wäre es aber ja nicht am 25.01. bei denen auf dem Konto.
Und er hat bisher unterschiedliche Aussagen im Internet gefunden. Wann gerät man denn in Verzug? 14 Tage, 31 Tage nach Erhalt der Rechnung?
Gruß,
Andreas