XDA Neo von O2 - nähere Informationen?

  • Fotolärm?


    Hallo ihr!
    Weiss jemand, ob das xda neo beim Fotografieren Lärm macht (also Töne von sich gibt)? Ich habe z.Zt. das k700i und bin schrecklich genervt, kein Foto schiessen zu können, ohne alle im 5m Umkreis auf mich aufmerksam zu machen...


    Danke,


    Alexander

  • Re: Fotolärm?


    Zitat

    Original geschrieben von fossybeer
    Hallo ihr!
    Weiss jemand, ob das xda neo beim Fotografieren Lärm macht (also Töne von sich gibt)? Ich habe z.Zt. das k700i und bin schrecklich genervt, kein Foto schiessen zu können, ohne alle im 5m Umkreis auf mich aufmerksam zu machen...


    Hallo du!
    Es gibt im Neo einen Auslöse-Sound, den kannst du aber in den Optionen der Kamera problemlos ausschalten, so dass kein Ton erfolgt.

  • Neo defekt nach Flughafenkontrolle


    Nur mal so zur Info, am Flughafen in Frankfurt gab es zwei Durchleuchtungen meines Rucksacks, als ich danach den Neo wieder einschalten wollte passierte garnichts mehr, kein laden möglich kein einschalten.
    Bei der zweiten Kontrolle fragte mich der Sicherheitsbeamte ob ein Notebook im Rucksack wäre, dachte mir eigentlich das der Neo davon nicht betroffen ist.
    Später hab ich dann erfahren das bei dieser Durchleuchtung ein starkes Magnetfeld aufgebaut wird.
    Natürlich bin ich mir nicht 100 Prozent sicher ob das der Grund für den defekt war.

  • hätte ausschalten was gebracht?

    Die Narren reden am liebsten von der WEISHEIT,
    die Schurken am liebsten von der TUGEND

  • nabend zusammen !


    wollte nochmal kurz auf meinen pixelfehler (wie auch neulich schon) zusprechen kommen.
    ist ja halt ein kleiner heller punkt mitten im display. nervt mich gewaltig.


    daher frag ich mich jetzt: kann ich den neo aus dem grund umtauschen, oder muss man sowas akzeptieren?


    bin für eure stellungnahmen dankbar!

  • ich hab mal gehört, dass wenn man eine ware im handel erwirbt, bis zu 3 pixelfehlern akzeptieren muss.


    das gilt meines wissens nicht für versandware... du konntest ja nicht vorher die ware ausprobieren...



    Sprich: gehst du zum Mediamarkt, müsstest du eigentlich zuerst darauf bestehen, die ware vorher auszuprobieren bevor du sie kaufst. hast du ohne ausprobieren 3 pixelfehler, kannst du die ware nicht umtauschen.


    weil du vermutlich den Neo zugeschickt bekommen hast, konntest du nichts vorher ausprobieren. zudem gilt bei zugesendeter ware die 14-rückgabe-regel, §§312b, 312d BGB i.V.m. §355 BGB.

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  • ein Display mit einem Pixelfehler ist aber ein betriebsüblicher Zustand und stellt keinen Mangel dar, der einen Umtausch rechtfertigt. Ohnehin hätte der Verkäufer vorher das Recht der zweiten Andienung.


    BTW: mein Neo ist heute gekommen! Endlich!


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • 1 pixelfeher ist noch kein mangel, nur dann wenn die firma ihn als solchen genügen lässt.


    ein mangel ist es definitiv bei ab 3.


    trotzdem kann man das mit den pixel umgehen, indem man wie ich schon oben gesagt hab, sein 14-tage-rückgaberecht (nur bei Fernabsatzverträgen, also online-bestellungen...) in anspruch nimmt. da ist nämlich ein grund nicht anzugeben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von TheHille
    zudem gilt bei zugesendeter ware die 14-rückgabe-regel, §§312b, 312d BGB i.V.m. §355 BGB.


    Damit wäre ich extrem vorsichtig. Wenn man ein Gerät als Widerruf zurückschickt, es aber in Wirklichkeit nen Pixelfehler hat, dann dreht der Händler dir nachher nen Strick draus (von wegen selbst beschädigt usw.). Ich würde das Gerät also nur ehrlicherweise als defekt zurücksenden - natürlich nur, wenn vorher geklärt ist, ob das einen Austausch nach sich zieht.


    Ich würde mal den Händler kontaktieren und ihm das Ganze schildern. Evtl. ist er ja so kulant und tauscht das Gerät aus. Wenn nicht, muss man sich nochmal mit den genauen Regelungen vertraut machen.


    Spekulationen bringen hier gar nichts. Die einen sagen "ja, du hast das Recht auf Umtausch", die anderen sagen "nein, Pech gehabt", wieder andere sagen "ist nicht eindeutig geregelt".


    Einige Hersteller schreiben ja in ihre Garantiebedinungen rein, wieviele Pixelfehler man akzeptieren muss. Ob das dann bindend ist, weiß ich aber nicht. Ich glaube aber nicht, dass es schon eine spezifische Rechtssprechung dazu gibt - lasse mich aber gern korrigieren.


    Zitat

    ein mangel ist es definitiv bei ab 3.


    Wo steht das? Würde mich interessieren. Ich bin der Meinung, dass es dabei auch auf die Gesamtzahl der Pixel ankommt (teilweise muss man (z.B. bei einigen TFT-Bildschirmen) auch bis 5 Fehler akzeptieren. Aber wie gesagt: Ich weiß nicht, ob diese Hersteller-Angaben bzw. -Regelungen offiziell anerkannt sind.).

  • stimmt, es gibt keine eindeutig geregelte rechtssprechung bezüglich der pixelfehler. allgemein werden aber 3 pixelfehler als grenze akzeptiert.


    der widerruf nach BGB bleibt trotzdem bestehen, da man selbst nichts an den pixeln ändern kann. somit liegt auch kein eigenverschulden vor. wird zudem schwierig für den händler, das zu beweisen...


    egal, jeder kann machen was er will, in einem sind wir uns aber alle einig: 1 pixelfehler reicht noch nicht für einen umtausch bei einem ladengeschäft.


    hier sollte man es wie kingpulp sagt, auf die kulanz der händler hoffen...


    ich glaub, wir verlagern den rechtsstreit auf außerhalb des TTs... :D

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