Hab ich grad im Postbank-Newsletter gefunden:
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Ist das Handy kaputt, geht der Provider leer aus
Ist ein subventioniertes Handy bereits nach vier Monaten defekt, so kann die Kundin - lehnt der Reparaturservice seine Dienste ab (hier mit dem Grund: Eigenverschulden) - nicht nur den Kauf des Gerätes rückgängig machen, sondern kann auch den Mobilfunkvertrag (hier abgeschlossen über 2 Jahre) kündigen, da Laien die zwei separaten Vertragsabschlüsse als ein einheitliches Geschäft ansehen. (Hier kam hinzu, dass der Handyverkäufer nicht beweisen konnte, dass das Gerät beim Verkauf in Ordnung war.)
(Amtsgericht Lichtenfels, 1 C 611/04)
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Hmm, wäre ja ne gute Gelegenheit, das Problem des Kunden zum Problem des Providers zu machen. Habe ich mein Handy runterfallen lassen oder sonstwie kaputtgespielt (Eigenverschulden: auch bei Diebstahl?) melde ich mich beim Provider und lass den teuren Tarif rückgängig machen.
Ich finde das Urteil ja sehr fragwürdig. Obwohl: Laien sind wir ja alle hier bei TT:D