Urteil: Ist das Handy kaputt, geht der Provider leer aus

  • Hab ich grad im Postbank-Newsletter gefunden:


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    Ist das Handy kaputt, geht der Provider leer aus


    Ist ein subventioniertes Handy bereits nach vier Monaten defekt, so kann die Kundin - lehnt der Reparaturservice seine Dienste ab (hier mit dem Grund: Eigenverschulden) - nicht nur den Kauf des Gerätes rückgängig machen, sondern kann auch den Mobilfunkvertrag (hier abgeschlossen über 2 Jahre) kündigen, da Laien die zwei separaten Vertragsabschlüsse als ein einheitliches Geschäft ansehen. (Hier kam hinzu, dass der Handyverkäufer nicht beweisen konnte, dass das Gerät beim Verkauf in Ordnung war.)
    (Amtsgericht Lichtenfels, 1 C 611/04)
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    Hmm, wäre ja ne gute Gelegenheit, das Problem des Kunden zum Problem des Providers zu machen. Habe ich mein Handy runterfallen lassen oder sonstwie kaputtgespielt (Eigenverschulden: auch bei Diebstahl?) melde ich mich beim Provider und lass den teuren Tarif rückgängig machen.


    Ich finde das Urteil ja sehr fragwürdig. Obwohl: Laien sind wir ja alle hier bei TT:D

    Besser noch als Cybersex ist klara korn - und zwar auf ex!

  • Sieh es doch einmal von der anderen Seite:


    Vielleicht drängt das die Provider noch mehr dazu die Provisionen runterzufahren und das Geld endlich in günstigere Tarife zu stecken :)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Na ja das ist gerade mal ein Urteil eines AG`s und es sind nicht alle Details bekannt.
    Ich würde daher darin keinen richtungsweisenden Präzedensfall sehen. Abwarten ob das LG das nicht bald schon wieder kassiert.


    CH

  • Ich denke mal, dass das das entscheidende war:


    (Hier kam hinzu, dass der Handyverkäufer nicht beweisen konnte, dass das Gerät beim Verkauf in Ordnung war.)


    Dann leuchtet es auch fast ein.

  • Auf solch ein Urteil kann man regelmäßig gar nichts geben. Jedes AG kann hier anders entscheiden und Rechtscharakter haben nunmal nur OLG-Urteile, die oftmals anders ausfallen und dann die AG-Urteile aufheben.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Ich würde auf ein Urteil eines Amtsgerichtes auch nichts geben. Das wäre genauso als würde unser „Dorf-Doktor“ sagen: „Was ? Du hast Magen Darm Grippe ? Trink ne Cola und esse Salzstangen dann geht es Dir bald wieder besser !“. Ein Krankenhaus hätte Dich aufgeschnitten und auseinandergenommen um die Ursache zu finden


    :D
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