Habe wegen einer angeblichen Bestellung vom !!! Januar 2001 !!! (worauf ich später die Annahme verweigerte) wieder Post vom Anwalt bekommen (nachdem im Juni 01 die erste Forderung kam)
Jetzt wollen die Herren Anwälte das ich eine Eidesstattliche Versicherung ablege um zu besagtem Zeitpunkt zu versichern das ich dort keine Ware bestellt habe (der Bestellzeitpunkt soll Ende 2000 gewesen sein) Angabe über Telefon/email/Internet Provider/OS/Browser soll ich sogar auch noch machen.
Jetzt meine Frage: Ist dies überhaupt rechtens, muss ich denen auf jedenfall eine eidestattliche Versicherung zurückschicken um nach fast 2 Jahren endlich Ruhe zu haben ?
Hoffe auf Antworten