ZitatOriginal geschrieben von Benj
Aber ab dem 15 (über die zahl lässt sich sicher diskutieren) muss dann auch mal Schluss sein.
Bei uns in Baden-W. ist es so geregelt, daß die Regelstudienzeit und vier weitere Semester kostenfrei sind (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LHGebG). So kommt man im Fachbereich Rechtswissenschaften auf eine kostenfreie Studienzeit von 12 Semestern (sogenanntes "Bildungsguthaben"). Ab dem 13. sind 1000 DM pro Semester zu zahlen. In anderen Studiengängen ergeben sich ggf. andere Zahlen. M.E. ist diese Regelung im Grundsatz durchaus sinnvoll. Ich wäre allerdings dafür, die kostenfreie Zeit etwas zu verlängern. Denn dann könnte ein Student, der nach einigen Semestern merkt, daß er das falsche Fach gewählt hat, diesen Fehler noch ohne zusätzliche Kostenbelastung durch Langzeitstudiengebühren korrigieren (was derzeit, da die übliche Studienzeit [zumindest bei uns] nicht der Regelstudienzeit entspricht, nur eingeschränkt möglich ist)
@ Jeeves:
Mich hat es ehrlich gesagt überhaupt nicht gestört, daß ich meine Übungen für Fortgeschrittene zusammen mit ca. 250 anderen Leuten absolvieren mußte. Ein Problem hatte ich damit nie.
ZitatVon wem kann man besser lernen, als von wirklich erfolgreichen Leuten in diesen Berufen?
Daß hochkarätige Persönlichkeiten an Unis unterrichten, ist m.E. keine niederländische Besonderheit und nicht abhängig von Studiengebühren. Ich weiß nicht, wie die Situation an anderen Unis ist. Aber ich hatte während meiner Studienzeit durchaus das Vergnügen mit einigen herausragenden Juristen, die auch außerhalb des Universitätsbetriebes erfolgreich sind / waren (z.B. hat Richter Meissner - damals Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-W. - regelmäßig Veranstaltungen angeboten; auch ein BGH-Richter [Goette] hält bei uns Vorlesungen).