o2 Vertragskündigung im Todesfall?

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Die Portierung des außerordentlich gekündigten Vertrages wird auch vermutlich nicht klappen, wenn dann die Übernahme dieses Vertrages. Zum einen ist die Hürde der außerordentlich gekündigte Vertrag, zum anderen, dass eine Portierung vom ursprünglichen Vertragspartner zum selbigen bei dem neuen Anbieter zu laufen hat (MNP=Mitnahme der eigenen Rufnummer). Darauf wird nicht umsonst insbesondere bei Prepaid hingewiesen, dass die Daten beim Abgang und am Ziel identisch sein müssen, wenn die Portierung klappen soll.


    Ich würde es zu Lebzeiten umschreiben, da man hinterher mit Schwierigkeiten rechnen kann, insbesondere dann, wenn der Übernehmende nicht der Erbe ist. Einem Dritten werden die womöglich nicht so ohne weiteres einen Vertrag überschreiben, an dem zunächst der Erbe Rechte anmelden könnte.


    Rechtlich ist die Situation ja klar, der Erbe/die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. o2 MUSS die Kündigung nicht hinnehmen, der Vertrag läuft weiter wie bisher auch! Nahezu ausnahmeslos beenden die Provider aber die Verträge, um sich unnötigen Ärger und einen schlechten Ruf zu ersparen; das ist aber "nur" Kulanz und die sind sicher froh über jeden Kunden den sie nicht verlieren, d.h. der Erbe kann genauso den Vertrag problemlos fortführen und dann auf deinen Namen umschreiben lassen(kooperativer Erbe vorhanden?), nach dem Ende der Vertragslaufzeit kannst du portieren. Das klappt auf jeden Fall und ist die sicherste Lösung, wenn du dem "Sterbenden" keine Unterschrift mehr zu muten möchtest.


    Alles andere erfordert die Unterschrift des Erblassers oder scheitert bzw. o2 lässt sich nicht darauf ein! Oder glaubst du etwa die beenden einen Vertrag aus Kulanz, der "an sich" mit der selben Nummer bei der Konkurrenz fortgeführt werden soll? Selbst wenn sie es machen würden, würde die Portierung zu 99,9 % scheitern, da o2 den Erblasser als Vertragspartner in der Datenbank hat und der neue Anbieter dich!


    mfg


    mannesmann

  • Re: o2 Vertragskündigung im Todesfall?


    Zitat

    Original geschrieben von offline
    Hallo,


    es besteht ein o2 Genion Duo und der Vertragsinhaber wird in absehbarer Zeit sterben. Die erste Rufnummer soll weiterbenutzt und portiert werden, die 2. Rufnummer soll stillgelegt werden.


    Was sagt o2 in einem solchen Fall?


    Vielleicht sollte man erst mal abwarten bis der Vertragsinhaber gestorben ist! - Manchmal dauert das länger als viele Angehörige denken !!
    Gedanken kann man sich immer noch "hinterher" machen.
    Normalerweise machen die Betreiber in einem solchem Fall keine Schwierigkeiten! - Aber macht sich nicht so gut, jetzt zu kündigen mit der Begründung der Vertragsinhaber wird wohl in absehbarer Zeit sterben !

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Rechtlich ist die Situation ja klar, der Erbe/die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. o2 MUSS die Kündigung nicht hinnehmen, der Vertrag läuft weiter wie bisher auch!


    Wasn das für´n Bullsh***?


    Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, entfällt dem Vertrag die Rechtsgrundlage.
    Selbst wenn der Vertrag von jemand anderem genutzt wird - geschlossen wurde er mit einer (dann ja) nicht mehr existenten Person.
    Insofern ist eine sofortige Auflösung des Vertrages möglich.
    Natürlich kann man wie im Fall des Threaderstellers den Vertrag übernehmen, freut den NB natürlich. Eine Portierung der Rufnummer ist allerdings erst nach Ablauf der MLZ möglich. Wird der Vertrag also wegen Tod des VN vorzeitig gekündigt ist eine Portierung nicht möglich.
    Zum kündigen des Vertrages sollte ein entsprechender Zweizeiler, sowie die Kopie der Sterbeurkunde ausreichen.


    Bis die Tage...


    NoNick

    ~done~

  • Du musst den vertrag ja nicht umschreiben lassen wenn derjenige noch lebt, der Nutzerwechsel ist auch nach dem Ableben möglich, nur das derjenige halt nicht mehr unterschreiben kann. Und das mit der Portierung ist richtig.

    Bück dich du Stück!

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, entfällt dem Vertrag die Rechtsgrundlage.
    Selbst wenn der Vertrag von jemand anderem genutzt wird - geschlossen wurde er mit einer (dann ja) nicht mehr existenten Person.


    Hast du den verlinkten Thread gelesen? Da wurde diese Diskussion schon geführt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaFan1904
    Sorry, ist es aber nicht ein bissel makaber jetzt drüber nachzudenken was mit dem Vertrag im Sterbefall passiert ?? :rolleyes::rolleyes: Man sollte vielmehr seine Kraft für den Menschen aufbringen wie für solche Gedanken.


    Führt den Vertrag einfach weiter und ändert einfach die Kontonummer.


    Was makaber ist oder nicht überlasse bitte mir. Es ist schliesslich eine mir nahestehende Verwandte.


    Nein, ich bin NICHT die 2. Person die den o2 Duo Vertrag nutzt


  • Rülps dich doch bitte selber an! Erst denken, dann posten und beleidigen!


    Schon mal was von §1922 BGB gehört? Im übrigen widersprichst du dir selber, da du zu erst davon sprichst, dass die Rechtsgrundlage entfällt und der Vertrag sich in Luft aufgelöst hat, aber dann willst du diesen Vertrag mit einem "entsprechenden Zweizeiler" kündigen. Entweder der Vertrag ist nichtig (=fehlende Rechtsgrundlage) oder du willst den bestehenden Vertrag beenden (=kündigen). Entscheide dich mal bitte.


    So oder so wurde das schon ausdiskutiert im oben verlinkten Beitrag, aber den "Bullshit" wollte ich mal klar stellen!


    Mir ging es nur darum darzustellen, wie man in dem geschilderten Fall ohne Probleme seine Rufnummer behält.


    mfg


    mannesmann

  • Die Erben treten natürlich die Gesamtrechtsnachfolge für den Verstorbenen an. Bestehende Verträge sind dabei natürlich zu erfüllen. So ist erst einmal die Rechtsgrundlage. Was die Provider da machen ist natürlich Kulanz.


    Ich finds wie andere auch absolut :flop: sich mit sowas zu beschäftligen, wo einer noch nicht tot ist.


    Da sehen wir hier wie wir in der Gesellschaft schon gekommen sind :flop: :flop: :flop: :flop: :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaFan1904
    Sorry, ist es aber nicht ein bissel makaber jetzt drüber nachzudenken was mit dem Vertrag im Sterbefall passiert ?? Man sollte vielmehr seine Kraft für den Menschen aufbringen wie für solche Gedanken.


    Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Ich finds wie andere auch absolut :flop: sich mit sowas zu beschäftligen, wo einer noch nicht tot ist.


    Da sehen wir hier wie wir in der Gesellschaft schon gekommen sind :flop: :flop: :flop: :flop: :flop:


    Na ja, wenn es um das wahrscheinliche oder sicher Sterben geht, ist es wohl für alle Beteiligten nie wirklich leicht.


    Zum einen wollen ja manchmal die Totkranken ihren Nachlaß geordnet wissen. Und da machen die Kranken sich Sorgen um die unglaublichsten Dinge, die für andere in der Situation vollkommen unwichtig scheinen.


    Zum anderen suchen sich auch die betroffenen Angehörigen und Freunde mitunter irgendetwas, nur um beschäftigt zu sein. Schließlich kann man ja selbst oft nicht viel aktiv tun. Vorallem wenn der Kranke körperlich sehr geschwächt ist, kann man ihn zwar besuchen aber verbringt viel Zeit mit warten.


    Insofern würde ich sagen, daß es sehr individuell ist, was (noch) angemessen ist, in einer solchen Situation.

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