ZitatOriginal geschrieben von Marko
Die Portierung des außerordentlich gekündigten Vertrages wird auch vermutlich nicht klappen, wenn dann die Übernahme dieses Vertrages. Zum einen ist die Hürde der außerordentlich gekündigte Vertrag, zum anderen, dass eine Portierung vom ursprünglichen Vertragspartner zum selbigen bei dem neuen Anbieter zu laufen hat (MNP=Mitnahme der eigenen Rufnummer). Darauf wird nicht umsonst insbesondere bei Prepaid hingewiesen, dass die Daten beim Abgang und am Ziel identisch sein müssen, wenn die Portierung klappen soll.
Ich würde es zu Lebzeiten umschreiben, da man hinterher mit Schwierigkeiten rechnen kann, insbesondere dann, wenn der Übernehmende nicht der Erbe ist. Einem Dritten werden die womöglich nicht so ohne weiteres einen Vertrag überschreiben, an dem zunächst der Erbe Rechte anmelden könnte.
Rechtlich ist die Situation ja klar, der Erbe/die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. o2 MUSS die Kündigung nicht hinnehmen, der Vertrag läuft weiter wie bisher auch! Nahezu ausnahmeslos beenden die Provider aber die Verträge, um sich unnötigen Ärger und einen schlechten Ruf zu ersparen; das ist aber "nur" Kulanz und die sind sicher froh über jeden Kunden den sie nicht verlieren, d.h. der Erbe kann genauso den Vertrag problemlos fortführen und dann auf deinen Namen umschreiben lassen(kooperativer Erbe vorhanden?), nach dem Ende der Vertragslaufzeit kannst du portieren. Das klappt auf jeden Fall und ist die sicherste Lösung, wenn du dem "Sterbenden" keine Unterschrift mehr zu muten möchtest.
Alles andere erfordert die Unterschrift des Erblassers oder scheitert bzw. o2 lässt sich nicht darauf ein! Oder glaubst du etwa die beenden einen Vertrag aus Kulanz, der "an sich" mit der selben Nummer bei der Konkurrenz fortgeführt werden soll? Selbst wenn sie es machen würden, würde die Portierung zu 99,9 % scheitern, da o2 den Erblasser als Vertragspartner in der Datenbank hat und der neue Anbieter dich!
mfg
mannesmann