Hallo,
es besteht ein o2 Genion Duo und der Vertragsinhaber wird in absehbarer Zeit sterben. Die erste Rufnummer soll weiterbenutzt und portiert werden, die 2. Rufnummer soll stillgelegt werden.
Was sagt o2 in einem solchen Fall?
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Hallo,
es besteht ein o2 Genion Duo und der Vertragsinhaber wird in absehbarer Zeit sterben. Die erste Rufnummer soll weiterbenutzt und portiert werden, die 2. Rufnummer soll stillgelegt werden.
Was sagt o2 in einem solchen Fall?
Re: o2 Vertragskündigung im Todesfall?
ZitatOriginal geschrieben von offline
Was sagt o2 in einem solchen Fall?
Wie wäre es, in so einem Fall einfach bei O2 anzurufen oder denen das Problem schriftlich schildern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich da querstellen...
Na ja, einen Duo kann man teilen. Und solange der Partner noch lebt, kann er den einen Vertrag auf einen Dritten überschreiben.
wenn ein vertragsnehmer stirbt (sterbeurkunde als nachweis), kann man die nummer entweder übernehmen oder der vertrag endet halt. da ein duo-vertrag für o2 nichts anderes als zwei genion-verträge unter einer kundennummer ist, kann man auch einen übernehmen und einen enden lassen. das passiert ja sehr häufig, dass bspw. der mann einen duo mit seiner frau hattte und diese dann nur interesse an einem vertag hat im sterbefall. sonst kann man, wie bereits erwähnt, vor dem tod eine vertragsübernahme machen und beim tod den anderen enden lassen.
Und vor allem, der Vertrag wird sofort gekündigt und der Wechsel auf den neuen Nutzer wird aus Kulanz kostenlos gemacht. Aber um einen Anruf bei der Hotline kommst du nicht rum, die müssen dir das Formular zur Übernahme schicken.
ZitatOriginal geschrieben von Zahnfeechen
Und vor allem, der Vertrag wird sofort gekündigt und der Wechsel auf den neuen Nutzer wird aus Kulanz kostenlos gemacht. Aber um einen Anruf bei der Hotline kommst du nicht rum, die müssen dir das Formular zur Übernahme schicken.
Danke für die Antworten.
1. Möchte ich nicht die Sterbende mit so einem formalen Mist wie Übernahme formular unterschreiben, belasten
2. Möchte ich die 2. Rufnummer direkt im Anschluss portieren. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass eine Portierung nur bei einem regulären Vertragsende möglich ist. :confused:
Die Portierung des außerordentlich gekündigten Vertrages wird auch vermutlich nicht klappen, wenn dann die Übernahme dieses Vertrages. Zum einen ist die Hürde der außerordentlich gekündigte Vertrag, zum anderen, dass eine Portierung vom ursprünglichen Vertragspartner zum selbigen bei dem neuen Anbieter zu laufen hat (MNP=Mitnahme der eigenen Rufnummer). Darauf wird nicht umsonst insbesondere bei Prepaid hingewiesen, dass die Daten beim Abgang und am Ziel identisch sein müssen, wenn die Portierung klappen soll.
Ich würde es zu Lebzeiten umschreiben, da man hinterher mit Schwierigkeiten rechnen kann, insbesondere dann, wenn der Übernehmende nicht der Erbe ist. Einem Dritten werden die womöglich nicht so ohne weiteres einen Vertrag überschreiben, an dem zunächst der Erbe Rechte anmelden könnte.
Sorry, ist es aber nicht ein bissel makaber jetzt drüber nachzudenken was mit dem Vertrag im Sterbefall passiert ?? Man sollte vielmehr seine Kraft für den Menschen aufbringen wie für solche Gedanken.
Führt den Vertrag einfach weiter und ändert einfach die Kontonummer.
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