Suche Software zum Mitschneiden von Telefongesprächen

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobias Claren
    Dass so etwas nicht akzeptiert wird ist eine Urbane Legende


    Daß das Verbot des unbefugten Mitschneidens keine urban legend, sondern sogar ein Straftatbestand ist, ist ja mal sicher.


    Die Frage ist also höchstens, in welchen Fällen solche (also unbefugte) Aufnahmen dennoch verwertet werden dürfen und dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Meßlatte ziemlich hoch ansetzt (Beispielanforderung). Diese Frage haben aber in jedem Fall dann im Zweifel Juristen zu entscheiden, es ist ganz und gar falsch, da einen generellen Persilschein zu formulieren.


    Eindeutig ist: das unbefugte Mitschneiden ist zunächst verboten und strafbar.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    aber sonst hab ich bei noch keiner hotline erlebt, dass da ein hinweis kam.


    Vielleicht schneiden die ganzen Hotlines die Gespräche auch einfach nicht mit!? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Daß das Verbot des unbefugten Mitschneidens keine urban legend, sondern sogar ein Straftatbestand ist, ist ja mal sicher.


    Da wäre ich vorsichtig. Denn wenn ich mir den §201 von Dir so durchlese, denke ich, dass das ganze darauf abzielt, dass Du andere nicht belauschen darfst. Bei einem Telefongespräch bist Du aber direkt beteiligt.


    Und was unter "nicht-öffentlich" zu verstehen ist...?
    ist es für dich dann nicht öffentlich, wenn du direkt mit jemandem telefonierst?


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Vielleicht schneiden die ganzen Hotlines die Gespräche auch einfach nicht mit!? ;)


    Wenn dem so wäre, wie könnte dann ein solches Call-Center nachweisen, dass sie dir was verkauft haben? Von den ganzen Anrufen, die mir irgendwelche Lose, Gewinnspielteilnahmen oder spezieltarife verkaufen wollen (Arcor und Tele2 waren z.B. schon öfters negativ aufgefallen, dass sie Call-CenterFirmen beauftragen, die den Leuten dann irgendwelche Verträge aufdrängen)


    Von den ganzen Firmen, die mich so anrufen und mir etwas anbieten, kam bei noch keinem ein hinweis, dass ich aufgenommen werde.
    Und soweit ich weiß ist die firma in der pflicht, nachzuweisen, dass ein rechtswirksamer vertrag zustande gekommen ist.


    da frage ich mich dann natürlich, auf welcher basis die dann vertäge abschließen.


    gruß
    martin

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    da frage ich mich dann natürlich, auf welcher basis die dann vertäge abschließen.


    Im Zweifel auf einer wackeligen Basis, aber bestimmt nicht auf der Grundlage heimlich mitgeschnittener Telefonate. ;)


    Klar fallen Telefongespräche auch unter den genannten Paragraphen (nur als Beispiel: klick oder implizit hier: klick usw.). ;)


    Diskussionswürdig wäre nur die Frage der Verwertbarkeit und an genau die werden strenge Maßstäbe gelegt und das ist auch gut so.


    Aber wie gesagt: letzteres entscheiden dann so oder so Juristen, von daher ist es müßig das hier lang und breit unter Nichtjuristen zu diskutieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Da wäre ich vorsichtig. Denn wenn ich mir den §201 von Dir so durchlese, denke ich, dass das ganze darauf abzielt, dass Du andere nicht belauschen darfst. Bei einem Telefongespräch bist Du aber direkt beteiligt.


    Na und? Es steht nirgens dass du nicht selbst beteiligt/betroffen sein darfst. Wenn dem so wäre, müsste die Einschränkung explizit im Gesetz stehen.



    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Und was unter "nicht-öffentlich" zu verstehen ist...?
    ist es für dich dann nicht öffentlich, wenn du direkt mit jemandem telefonierst?


    nein, ist es nicht. Es ist "nicht für die Öffentlichkeit". Genauso wie einTelefongespräch zwischen dir und deiner Freundin / deinem Freund (oder würdest du da jeden zuhören lassen :D )

  • andi2511


    Dort steht:

    Zitat

    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    Da steht eindeutig, dass es >nicht strafbar< ist.
    Denn es ist wohl kein "berechtigtes Interesse", wenn mich der Polizist aus der Verkehrskontrolle vor Gericht per Falschaussage schädigen will. Der Gegner (egal wer) hat also nie berechtigte Interessen.


    Es geht grob nur darum, dass man nichts veröffentlichen darf was die berechtigten Interessen eines andren im Leben beeinträchtigt. Oft mit Erpressung verbunden.
    Vor Gericht gibtes das aber nicht, da so etwas dort grundsätzlich der Wahrheitsfindung dient. Zur Not schaut sich der Richter das vorher privat an, um nicht etwas abzuspielen was nicht der Sache dient, aber dem in der Aufnahme durch die Öffentlichkeit schadet. Aber das ist schon recht ungewöhnlich, dass jemand so etwas tut. Das hilft ja nicht gerae vor Gericht. SO etwas kann der hinterher immer noch veröffentlichen.


    Wenn ich also etwas aufgezeichnet habe dass mir vor Gericht hilft, kann es nur berechtigt sein.
    Das ist einfache Logik.




    Wenn diees nicht akzeptieren wollten, gäbe es auch keinen öffentlichen Beleg ausser meiner Behauptung über das mitschneiden. Und wenn mir das veröffentlichen einen Vorteil bringen würde, würde ich das au.ch tun.
    Angenommen der Effenberg hätte eine AUfnahme und hätte die kurz vor dem Urteilstag an die Medien gegeben, hätte das Gericht dies nicht ignorieren können.
    Auch im nachhinein hätte es die Sache noch geändert. Wenn man mit so einer Veröffentlichung noch wartet bis der Gegner vor gericht och einen Meineid schwört, hat man den gleich noch dran. Ein Jahr Knast sind möglich, oder?
    Einen Polizist kann man damit auf jeden Fall ruinieren. Geht da nicht auch der Rentenanspruch verloren ;-] ?


    Die die an das Verbot hier glauben sind oft die gleichen, die glauben man müsste seinen Personalausweis dabeihaben.
    Den nehme ich grundsätzlich nicht mit. Auch nicht beim fahren, dafür ist der Führerschein da. Und wenn man Rad fährt bleibt auch der zuhaus. Würde ich Mofa fahren würde ich nur die alte Prüfescheinigung mitnehmen.



    Zu dem Thema gab/bibt es schon einige Diskussionen mit Juristen (müsste in den NGs mal suchen) die klar bestätigt haben dass es eine UL ist.



    "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt": Das würde dann auch für die Anrufe von Stalkern gelten! Also aufgepasst, dass der euch nicht noch anzeigt, wenn man der Deutung hier glauben darf.....



    Fazit: Kann man vor Gericht Vorteile aus einer Aufnahme ziehen ist sie generell legal (siehe oben), weil ein Gericht ja theoretisch nur legal entscheidet.
    Der zitierte Text sagt das ganz klar aus.
    Also nicht "eindeutig".




    Das alles sind ber auch keine Fragen mit denen sich die Leute zu beschäftigen haben die die Geräte bauen.
    Die sind nie "Mitstörer". Wenn ich mit dem DECT-SL55 "mitschneide", dann wird der Gegenüber darüber auch nicht informiert.
    Und Asterisk kann ja anscheinend einfach alles dauernd mitschneiden.



    EDIT: In dem Zitat ist von "öffentlicher" Mitteilung die schreibe.
    Was denn nun?


    P.S.: Immer wieder passend bei dem Tehma:
    http://shortnews.stern.de/web/…%20face%20in%BB/start.cfm


    ( http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/4561131.stm?id=573303 )


    Und dass das England war, ist kein Argument.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobias Claren
    Wenn ich also etwas aufgezeichnet habe dass mir vor Gericht hilft, kann es nur berechtigt sein.
    Das ist einfache Logik.


    Nimms mir nicht übel, aber das ist nicht "einfache Logik", sondern insgesamt einfach nur abstrus.


    Deiner "Logik" zufolge würde z.B. der § 201 StGB ja gar keinen Sinn machen. Es kann im Rahmen einer Güterabwägung natürlich möglich sein, daß solche Mitschnitte auch vor Gericht verwertet werden dürfen, aber das steht in keinster Weise in einer Linie mit der von dir hier vertretenen Ansicht.


    Hast du denn den verlinkten Text überhaupt ansatzweise gelesen?


    Und was das jetzt mit dem Personalausweis (den man natürlich nicht dabeihaben, aber auf Verlangen vorzeigen muß) zu tun haben soll, verstehe ich beim besten Willen nicht.


    Daß es verboten ist, unbefugt Gespräche (und damit auch Telefonate) mitzuschneiden, steht in dem verlinkten Paragraphen und darüber gibt es wirklich keinen Diskussionsbedarf. Lassen wir es also dabei bewenden. ;)

  • Nein, es macht Sinn wenn jemand mit der Veröffentlichung Vorteile daraus zeihen will, die ihm rechtlich nicht zustehen.


    Das ist damit gemeint. Es ist also nicht "sinnlos". Wenn man z.B. einen Mensch der Öffentlichkeit mit Aufzeichnungen erpresst die ihm Schaden können (nicht rechtlich), dann ist das erstmal Erpressung. Veröffentlich man das, kommt der hier diskutierte Paragraph dazu. Kann es ihm rechtlich schaden (weil Straftat) ist es wieder erlaubt.


    Der Link ist keiner der vorher genannten.
    Anscheinend geht es nur um irgendein Urteil, also nichts von Bedeutung. Es zählt nur der originale Gesetzestext. Und es ging dort auch um Schwartzgeld.
    Also etwas verbotenes. Da noch versuchen wollen Ansprüche vor Gericht zu bekommen 0_o.....
    Der reine Gesetzestext auf Dejure (der sich wenigstens prüfen läst) sagt es doch.


    Die Logik bleibt so einfach.


    Ja, es steht dort dass es verboten ist "unbefugt" Gespräche mitzuschneiden, aber da es nicht unbefugt ist weil es keine berechtigten Interessen eines anderen beeinträchtigt, ist es nicht Strafbar.


    Wenn etwas >nicht Strafbar<, aber trotzdem "verboten" wäre, hindert mich nichts daran so meine berechtigten Interessen (die ich ja in jedem Falle habe wenn jemand einen Meineid gegen mich schwört) zu wahren.


    Wie schon beschrieben wäre sonst auch das Aufzeichnen von Mordrohungen usw. verboten. Da gibt es auch nichts zu differenzieren oder deuteln. Gerade im Bereich Stalking wird immer von rechtlicher offizieller Seite empfohlen alles aufzuzeichnen!



    Zitat

    und darüber gibt es wirklich keinen Diskussionsbedarf.


    Das ist ein Totschlags"argument" mit dem ich jeden Blödsinn den ich verteidigen könnte abschließen könnte.
    Beim Schröder hieß das "Basta", oder?
    Und Hitler sah zu den Juden wohl auch "keinen Diskussionsbedarf".



    Woher kommt diese Auslegung? Ein Jurastudium? Ich habe genau das schon mal in Rechts-NGs gelesen.
    Es ist nicht verboten.
    Bite dort noch mal Fragen. Da tummeln sich auch Juristen. Aber bei Recht.de sollte man auch welche finden (die sind dort sofort zu erkennen).


    EDIT: Aufnahmen mit versteckter Kamera fielen dann genauso darunter. sie enthalten auch Ton.


    Bis vor einiger Zeit hat das auch niemand gestört.
    "Nachgesprochen" gibt es erst seit einiger ZeitUnd ich meine, dass es früher auch ohne Schwarze Balken oder Verfremdungen auskam.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobias Claren
    Anscheinend geht es nur um irgendein Urteil, also nichts von Bedeutung.


    Der war gut! :top: :D


    Der Begriff "Bundesverfassungsgericht" sagt dir etwas? :rolleyes:

  • Hier geht es allein um die Tauglichkeit eines heimlichen Telefonmitschnitts als Beweismittel in einem künftigen Zivilprozess.


    Somit können sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Aspekte hinsl. eines eventuellen Beweisverwertungsverbotes im Strafprozess sowie die privatrechtliche Seite außen vor bleiben.


    In der Zivilprozessordnung findet sich m.W. keine Regelung über die Verwertbarkeit unzulässiger Beweismittel. Unrechtmäßig geschaffene / erlangte Beweismittel sind jedenfalls nicht schlechthin unverwertbar.


    Im Zivilprozess ist die Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen (darunter fallen auch auch digitalisierte Mitschnitte einer ISDN-Verbindung) als Beweismittel grundsätzlich nicht zulässig, vgl.
    BVerfG 34, 246; BGH NJW 1988, 1016.



    Wenn hier einer einer korrekten Rechtsauffassung ist, dann Herr andi2511 ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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