ZitatOriginal geschrieben von Tobias Claren
Dass so etwas nicht akzeptiert wird ist eine Urbane Legende
Daß das Verbot des unbefugten Mitschneidens keine urban legend, sondern sogar ein Straftatbestand ist, ist ja mal sicher.
Die Frage ist also höchstens, in welchen Fällen solche (also unbefugte) Aufnahmen dennoch verwertet werden dürfen und dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Meßlatte ziemlich hoch ansetzt (Beispielanforderung). Diese Frage haben aber in jedem Fall dann im Zweifel Juristen zu entscheiden, es ist ganz und gar falsch, da einen generellen Persilschein zu formulieren.
Eindeutig ist: das unbefugte Mitschneiden ist zunächst verboten und strafbar.
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
aber sonst hab ich bei noch keiner hotline erlebt, dass da ein hinweis kam.
Vielleicht schneiden die ganzen Hotlines die Gespräche auch einfach nicht mit!?