Allgemeine Frage zu Kostenvoranschlägen

  • Angenommen man schickt ein Handy zur Reparatur ein und es wird festgestellt das der Schaden nicht unter die Garantie/Gewährleistung fällt. In dem Zug erstellt der Techniker dann selbstständig einen kostenpflichtigen KVA für die Reparatur, ist das rechtens so ? Oder muss der Kunde erst informiert werden das der Schaden kostenpflichtig ist und der entscheidet dann ob er einen KVA haben will ?

  • Im Normalfall hast Du vorher unterschrieben, dass eventuell für einen KV kosten anfallen. Die Höhe ist dort auch definiert. Ist dieses nicht der Fall, hast Du dafür auch keinen Auftrag gegeben und dementsprechend mußt du den KV nicht bezahlen. Allerdings glaube ich, dass im Kleingedruckten irgendwo der entsprechende Satz steht. Schau doch mal auf Deinen Auftrag.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!