Angenommen man schickt ein Handy zur Reparatur ein und es wird festgestellt das der Schaden nicht unter die Garantie/Gewährleistung fällt. In dem Zug erstellt der Techniker dann selbstständig einen kostenpflichtigen KVA für die Reparatur, ist das rechtens so ? Oder muss der Kunde erst informiert werden das der Schaden kostenpflichtig ist und der entscheidet dann ob er einen KVA haben will ?
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