MrBlonde
Danke für den Tip. Habe mich mal bei Bürgel gemeldet um zu erfahren, ob da was über mich gespeichert ist. Das war per Email. Dann habe ich ne Woche nichts gehort. Und gestern kam schließlich ein Brief von denen in dem stand, dass sie - abgesehen von meinem Namen und Adresse - lediglich noch folgende Informationen haben: Geburtsdatum. Sieht also ganz gut aus. Und gestern bekam ich auch die Kopie des Schreibens vom Anwalt an debitel. Er hat denen eine Frist gesetzt, mich bis spätestens 27.1. aus der Schufa austragen zu lassen, da ihre Forderungen nicht berechtigt sind usw usf... und natürlich alle Nachweise drangehängt. Mal gucken was draus wird
Aber was anderes: Dürfen die Provider einfach so meine Daten an Dritte rausgeben ohne mein Einverständnis? Klar, für die Schufa muss ich unterschreiben, aber ist es denn zuviel verlangt mir mitzuteilen, wer meine Daten bekommen hat? Ich find das unfair
Debitel: 19,22 Euro für was?
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Brainslayer
Aber was anderes: Dürfen die Provider einfach so meine Daten an Dritte rausgeben ohne mein Einverständnis? Klar, für die Schufa muss ich unterschreiben, aber ist es denn zuviel verlangt mir mitzuteilen, wer meine Daten bekommen hat? Ich find das unfairIn den AGBs der Mobilfunkanbieter steht meistens nicht nur die Schufa, sondern auch "andere Auskunfteien" drin.. manchmal ist dort auch namentlich die Firma Bürgel angegeben. Und das ganze bitte nicht mit der Datenschutzerklärung verwechseln - dort wird lediglich festgelegt, ob deine Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben werden dürfen..
-
Wie passend dass ich die AGBs nicht ausgehändigt bekommen habe bei Vertragsunterzeichnung *lol*
-
Zitat
Original geschrieben von Brainslayer
Wie passend dass ich die AGBs nicht ausgehändigt bekommen habe bei Vertragsunterzeichnung *lol*Selbst wenn - mal ehrlich - hättest Du sie vor Vertragsunterzeichnung von der ersten bis zur letzten Seite durchgelesen?? Siehst Du!
-
nun ja - jetzt mal unabhängig davon ob seine Argumente stimmen oder nicht - "Hätt, wär unn dääd" (wie man auf Gut-Pfälzisch sagt) haben in diesem Fall doch wohl keine Bewanntniss - in einem solchen Fall zählt doch wohl nur dass die Möglichkeit gegeben sein musste und das war sie ja anscheind nicht
es existieren mehrere Präzedenzfälle in denen vom Gericht sogar klar entschieden wurde dass selbst die Möglichkeit nicht mal ausreichend ist in bestimmten Fällen sondern Du sogar noch explizit darauf hingewiesen werden musst
d.h. wenn in einem Geschäft z.B. die AGBs irgendwo im Verkaufraum an die Wand genagelt sind dann zählen sie im Einzelfall u.U. erst dann wenn der Verkäufer während des VKgesprächs konkret zu Dir sagt dass sie dort hängen und Du sie bitte zur Kenntnis nehmen sollst!
-
Guten Abend zusammen!
Nur mal ein Gedanke von mir zum Thema Vergleich und Schufa/Auskunftei:
These: Wer eine absolut saubere Weste haben will, darf sich nicht vergleichen!
Die Sache war hier ja sehr umstritten (Sokü durch Kunden; Debitel stimmte nicht zu; Forderung aus tatsächlichem Vertragsverhältnis) und die Zahlungsverweigerung durch den Kunden aus Sicht Debitel gegeben!
Wenn nun bei einem Vergleich die Verfahrensweise hinsichtlich Schufa & Co. nicht explizit so geregelt wird, dass dort keine negativen Einträge gemacht werden, kann der Gläubiger m.E. auch eine vergleichsweise Erledigung melden. Die verheerende Wirkung ist aber im Prinzp die gleiche; das Ding bleibt 3 Jahre drin und macht das Leben schwer.
Fazit: Kapitulation unterschreiben oder bis zum Endsieg (oder auch Untergang) kämpfen.
-
Zitat
es existieren mehrere Präzedenzfälle in denen vom Gericht sogar klar entschieden wurde dass selbst die Möglichkeit nicht mal ausreichend ist in bestimmten Fällen sondern Du sogar noch explizit darauf hingewiesen werden musst
Du unterschreibst aber, dass du mit den AGBs einverstanden bist,
ganz gleich ob du sie gelesen hast oder nicht.
In Geschäften stimmt dein Beispiel sehr wohl,
aber da unterschreibst du auch nicht explizit diese Klausel.Gruß
Brain -
Da kenne ich mich juristisch nicht genau aus - ich meine mich zu entsinnen dass das dann nur gilt wenn auch sowas dabeisteht wie "AGBs gelesen und akzeptiert" - wie das in diesem Falle aussieht ist mir unbekannt - ich bezog mich aber ohnehin nur auf die Aussage von MrBlonde und nur zum Teil auf diesen Fall! ...
-
Also wenn du mit deiner Unterschrift bestätigst,
dass du mit den AGBs einverstanden bist,
ist es ganz gleichgültig, ob du sie tatsäclich gelesen hast.Anders verhält es sich, wenn du etwas im Laden kaufst,
du nichts unterschreibst, und die AGBs nicht aushängen,
dann sind diese nämlich ungültig.Gruß
Brain -
Guten Morgen alle zusammen!
Die Sache ist die: Die AGBs wurden mir vorsätzlich vorenthalten. Dafür gibt es Zeugen. Ich habe ja danach gefragt. Des weiteren, nur um das zu klären, habe nicht ICH das vorgeschlagen mit dem 80 Euroz, sondern eine von debitel beauftragte Firma. Für mich klingt das wie ein Teileingeständnis. Darin stand wirklich dass statt 149,... Euro nur 80 Euro zu zahlen sind (in 4 Raten á 20 Euro) und damit der Fall erledigt ist. Und sollte ich mehrere Monate in Verzug geraten, sei sofort die volle Summe fällig und die Einigung hinfällig. Wie gesagt und nachgewiesen, ist es bezahlt, natürlich alles fristgerecht. Das einzige was mich noch stört, ist diese angebliche Forderung in Höhe von 19,22, die debitel an mich stellt. Das habe ich als Mitteilung von der schufa bekommen. NICHT als NEGATIVEINTRAG. Als einzige Einträge stehen drin, dass ich seit dem 7.1.03 ein Servicekonto bei debitel habe und zwei weitere Anfragen von Mobilfunkanbietern. Das kuriose ist aber, dass ich über diese Summe keine Rechnung erhalten habe, und debitel sich bis dato nicht geäußert hat, wofür das sein soll. Bürgel hat übrigens auch keine Info über mich(falls es jemanden interessiert). Ach ja, die Frist, mich bis zum 27.1. aus der Schufa austragen zu lassen mit dem Vertrag, haben die auch nicht eingehalten und noch keine Begründung geliefert warum.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!