einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot

  • Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Halt bitte die Bälle flach. Mir gehen die Moralapostel hier bei TT mittlerweile tierisch auf den Keks. Schau mal in unsere Gesellschaft, was die für Mist baut und nicht dafür gerade steht.


    Da stimm ich Dir 100% zu!
    Jeder versucht für sich das beste rauszuholen. Schade, ist aber so.
    Zuerst geht es ja moralisch darum nicht zu bescheißen und KEINEN Mist zu bauen!


    Ich stelle mal ketzerisch die Frage, ob jeder seine Steuererklärung korrekt gemacht hat. Nicht die KM der täglichen Arbeitsfahrt aufgerundet? Alle Gewinne z.B. aus Aktien angegeben? Nicht etwa ein Arbeitszimmer, das tatsächlich keines ist abgesetzt? Die Putze angemeldet? Nichts schwarz reparieren lassen?
    u.s.w.


    Ich habe keine ganz weiße Weste....


    und nun werft den ersten Stein!


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Jeder versucht für sich das beste rauszuholen.


    Auch ich stimme euch zu.
    Es ist doch jedem sein gutes Recht die hier bei uns geltenden Gesetze zu möglichst seinem Vorteil auszunutzen, oder!? Ausserdem war nicht danach gefragt ob das moralisch korrekt ist Einspruch zu erheben, oder nicht.
    Sicherlich ist sowas (wie vieles andere eban auch in unserer Gesellschaft) nicht immer moralisch in Ordnung, aber zumindest doch rechtlich und somit auch (irgendwie) legitim! :top:


    Just my 3.91166 Pfennig

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Um dann mal vollkommen OT zu kommen:


    Jeder hat seine schwachen Seiten, und jeder muß sich selbst mit diesen schwachen Seiten nehmen. Letztlich müßt ihr euch selbst jeden Tag im Spiegel anschauen.


    Was MIR aber in letzter Zeit (auch und z.Zt. vermehrt hier bei TT) endlos auf den Senkel geht, ist dieses selbstherrliche Geprotze mit eben diesen Schwächen und der unglaublich intelligent abgeleitete Rechtsanspruch á la: "die anderen machen das und das, also darf ich dieses und jenes machen". Sorry, aber was sich für den Esel geziemt, das muß der Ochse noch lange nicht dürfen.


    Wo gibt es diese Schwachkopfbibel eigentlich zu kaufen, in der drinsteht, daß man jedes Vakuum in der Birne mit einem generösen Nehmerdenken ausgleichen kann?


    Sorry, daß ich mal wieder die Trolle füttere, aber bei solchen Denkansätzen, wie sie hier schon wieder aufkommen, bekomme ich echt eine Stinkwut!


    Um dennoch den Bogen zum thema zu machen:


    Ich persönlich glaube nicht, daß es etwas bringt, an behördliche "Vernunft" oder "Milde" zu appellieren. Wenn euch (egal wer von den Betroffenen) etwas an dem Schein liegt, dann versucht, die Messung anzufechten oder pocht auf ein Foto (mit allen damit verbundenen Risiken). Wenn ihr den Zeitpunkt des FS-Entzuges "verlegen" wollt, dann kann ein Widerspruch (den man "dann" auch widerrufen kann, vermutl. gegen "Aufpreis") hilfreich sein.


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Wenn der Rechtsschutz die Sache übernimmt (klärt i.d.R. vorher der RA ab), werden ALLE Kosten getragen.
    Bei dir bleibt dann nur die Geldbuße von 60,- Euro hängen. D.h. selbst wenn Du schuldig geprochen wirst, wird es für dich BILLIGER, als wenn Du den Bußgeldbescheid bezahlst. Klingt komisch, ist aber so! ;-)
    (...)Gruß Oern1


    Sehe ich anders, weiß aber nicht, ob ich dich richtig verstehe. Imho kannst du den Bußgeldbescheid akzeptieren und die Rechtsschutz zahlt dennoch die im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten des Verfahrens und Auslagen. Zudem ist der Anwalt schon bestellt und Deckungsschutz gegeben.


    Zur Not könnte der Anwalt auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und sodann wieder zurücknehmen, dann werden die Kosten des Verfahrens und Auslagen in jedem Falle durch die Rechtsschutz übernommen.


    Da die Kosten eines etwaigen Gutachters zu den Verfahrenskosten gehören werden auch diese von der Rechtsschutz bezahlt.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zappi: wir meinen im Grunde schon das selbe.
    Ob die RV auch die Kosten einen unangefochtenen Bußgeldbeischeides übernimmt, weiß ich nicht, glaube aber eher nicht. Wenn jedoch Rechtsschutz (i.d.Regel) gewährt wird, werden alle Kosten übernommen.


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)


  • 100 % Zustimmung.


    Nicht alles, was rechtens ist, ist auch in Ordnung.


    Schon doof so ein Moralapostel, jaja, lästig, wenn da mal ab und an einer sagt, dass man das Verhalten von jemand anders nicht gut findet. :top:


    "Jeder versucht für sich das beste rauszuholen."


    Wenn jeder nicht nur an sich denken würde, wäre in der Masse vermutlich einiges gewonnen. Ist allerdings kein Thema, was direkt hiermit zu tun hat, sondern eher ein allgemein geltendes gesellschaftliches Problem.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Du hast schon recht.
    Aber wo sind denn die Moralaposteln im GEZ-Thread?
    Hier werden legale Rechtsmittel diskutiert, dort geltentes Recht gebrochen, dazu aufgerufen und Tipps dazu gegeben!!!
    Bitte nicht mit zweierlei Maß messen, solange man selber nicht betroffen ist.


    Jehova, oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Du hast vollkommen Recht. Da ist es kein Jota besser. Aber weil ichs da nicht gesagt habe, soll ich hier auch meine Klappe halten? Nicht betroffen von was? Seltsame Aussage.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Sorry, ist blöd formuliert, sollte allgemein gemeint sein.

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

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