einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot

  • ich möchte einspruch gegen den bußgeldbescheid einlegen um das ganze ein bischen hinauszuziehen und dann im Juli 1 monat urlaub zu haben.


    aber wie schreibe ich einen einspruch,


    gründe die ich nennen möchte
    schlechte witterungsverhältnisse, sehr dunkel, (radarmessung bei nacht und leichtem schneffall) Radargerät befand sich ausserhalb der betriebstemperatur von +0 - 40°C sowas, es war in der nacht -3 oder -4 Grad




    ausserdem bin ich kurierfahrer und somit eigentlich auf meinen führerschein angewiesen, mache diese arbeit aber geringfügig, ca. 2 x in der woche,


    also es geht mir nicht darum das fahrverbot aufzuheben sonder nur hinauszuzögern, wenn das FV aufgehoben wird dann kann man mit der zahlung von mehr bußgeld den führerschein behalten.


    ich bedank mich jetzt schon im vorraus für hilfe,
    danke auch für interessante links !!

    sorry fuer die feehla

  • Re: einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot


    Kann man sich nicht sowieso aussuchen, wann man das Fahrverbot antreten will? Natürlich innerhalb eine gewissen Zeitraums, aber ein halbes Jahr könnte vielleicht gehen...


    Ansonsten schau mal hier vorbei: http://www.radarforum.de/


    EDIT: http://www.strafzettel.de/content/82.htm

    Zitat

    Seit dem 01.03.1998 besteht die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung selbst zu bestimmen. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt wurde und wenn auch bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt wird. Der Betroffene erhält also in bestimmten Grenzen die Möglichkeit das Fahrverbot in einen günstigen Zeitraum (z.B. Urlaub) zu legen.

    Also anscheinend leider nur 4 Monate, musst doch ein wenig hinauszögern...

  • Afaik kann man da verhandeln, wann man seinen Lappen abgibt. Vor allem, wenn man beruflich drauf angewiesen ist. Zumindest in einem bestimmten Zeitraum - 6 Monate sollte wohl gehen.
    Du kannst natürlich erstmal die Messung anzweifeln, keine Ahnung, was das bringt.


    Edit:
    Fenster war schon offen, da war ich wohl total zu lahm :rolleyes: :o

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Um was ging es denn? Rote Ampel? Geschwindigkeit?


    Wenn Du beim Geschwindigkeitsverstoß nicht allzuviel zu schnell warst, würde ich die Messung auf jeden Fall anzweifeln, wie Du schon schriebst, wegen leichtem Schneefall, ausserhalb der Betriebstemperatur.


    Ansonsten schreibst Du erstmal frühestens in einer Woche einen Widerspruch mit dem Vermerk, dass Du die Begründung nachreichst. Diese schiebst Du dann ein bis zwei Wochen hinterher nach und hast schonmal drei Wochen gewonnen Bis der Widerspruch bearbeitet ist und Du die wahrscheinliche Ablehnung bekommst, gehen mindestens 3-6 Wochen ins Land. Dann haben wir schon März und dem Antritt des Fahrverbots im Juli steht nichts im Wege. Wegen einer oder zwei Wochen Differenz innerhalb der 4-Monats-Frist lässt auch das Amt mit sich sprechen.



    Viel Erfolg!



    Stefan

  • wie soll sowas ausschauen Einspruch und dann nur begründung wird nachgereicht ?


    war ausserhalb geschlossener ortschaften sehr lange gerade zwischen 2 bauernhöfen,weil ich mich in einer tasche vergriffen habe musste ich eine sonderfahrt machen war um 1 in der früh 112kmh obwohl bekannt ist das sie da stehn

    sorry fuer die feehla

  • Hast du eigentlich schon das Foto von deiner Fahrt gesehen? Bei mir hat es schon zwei mal funktioniert, dass ich ohne jede Strafe davon gekommen bin. Auf den Fotos siehst du ja zumeist nur Schemen, dass kannst du immer abstreiten, dass du das überhaupt bist. Ich wurde dann zur Gegenüberstellung eingeladen und der nette Wachmann hat gleich von allein gesagt, dass ich das gar nicht sein kann. Ich konnte mir das Lachen fast nicht verkneifen :D ! Das fand ich sehr nett! Die hatten mich auf der Autobahn gefilmt und davon dann Bilder auf dem Tisch liegen.

  • 112 km? Ausserorts sollten doch 100 erlaubt sein. Dann käme ja bei 112 kein Fahrverbot. Wenn 80 erlaubt waren muss ich mich auch wundern. Bin mir jetzt nicht sicher ob ausserorts 30 oder 40 drüber erforderlich sind, tendiere mehr zu 40 oder? Wenns aber 30 sind dann ist es ja denkbar knapp und dann würde ich auch Einspruch einlegen, 2 km/h kanns ja mal daneben liegen wenns kalt ist. Wobei da ja bestimmt schon was abgezogen ist oder?

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    war ausserhalb geschlossener ortschaften sehr lange gerade zwischen 2 bauernhöfen,weil ich mich in einer tasche vergriffen habe musste ich eine sonderfahrt machen war um 1 in der früh 112kmh obwohl bekannt ist das sie da stehn

    Und wie schnell war dort erlaubt?


    Mehrere Freunde von mir sind nochmal - nach Hinweiß auf die berufliche Notwendigkeit - mit 'nem blauen Auge davongekommen unter der Auflage, daß sie sich nicht mit 26 km/h oder mehr Überschreitung außerhalb von Ortschaften innerhalb eines Jahres erwischen lassen.


    Der "leichte Schneefall" ist für mich aber ein Hinweiß auf eine nicht den Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit - und das mögen "sie" gar nicht... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Der Nachteil beim Einspruch ist nur, wenn der Einspruch abgewiesen wird, trägst du auch noch die Kosten für das ganze Verfahren, dann kommen zum Bußgeld noch ein paar Euro hinzu! War nun 100 oder 80 erlaubt, oder etwas ganz anderes?

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