einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot

  • Re: einspruch gg. bußgeldbescheid(fahrverbot


    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    ausserdem bin ich kurierfahrer und somit eigentlich auf meinen führerschein angewiesen, mache diese arbeit aber geringfügig, ca. 2 x in der woche,


    Irgendwie scheint diese Branche es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen leider nicht so genau zu nehmen.

  • moin moin,...


    Den Einspruch damit zu begründen, dass es für das Messgerät zu kalt war, wird nicht annerkannt werden. Die in D zugelassenen HandLaserMessGeräte (ich gehe davon aus dass es eine solche Messung war) haben einen integrierten "Plausibilitätschip", der alle notwendigen Parameter gegencheckt. Bei der geringsten Abweichung von den Normwerten wird die Messung als Fehlerhaft abgebrochen. Zumeist wird vom ermittelten Geschwindigkeitswert 3 km/h Toleranz zusätzlich abgezogen.


    Ich würde daher nicht versuchen, auf einen technischen Fehler zu bauen! In 99% der Fälle ist der Messende die Fehlerquelle.


    "Interessant" wären folgende Fragen:
    Bestand für das Messgerät eine gültige Eichplakette?
    Ist auf dem Messprotokoll die Gerätenummer des Messgerätes eingetragen?
    Wurde die Messung innerhalb der für das Gerät zulässigen Messweite verwendet?
    Wie erfolgte die Einmessung auf einen feststehenden Gegenstand, um einen +/- 0-Wert zu erhalten?
    Wurde die Messung durch eine speziell für dieses Gerät geschulte Person durchgeführt?


    Theoretisch wäre es auch möglich, das auf ein Fahrverbot verzichte und das Bussgeld erhöht wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bussgeldstellen meistens sehr "kompromissbereit" sind, wenn man "offen und ehrlich" mit denen eine Lösung sucht. (Gerad bei drohenden Arbeitsplatzverlust etc.)


    Gruesse vom KURTi

  • Um das alles in Erfahrung zu bringen, brauchts da schon einen Rechtsbeistand, oder kann man das auch als einfacher Bürger erfragen und erfahren? Kann ich mir fast nicht vorstellen!

  • Bei 112 kmh glaube ich nicht an ein Fahrverbot. Es sei denn, dort waren nur 70 erlaubt. Der Lappen ist erst ab 41 kmh zu schnell weg. Innerorts ab 31 kmh.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Bei 112 kmh glaube ich nicht an ein Fahrverbot. Es sei denn, dort waren nur 70 erlaubt. Der Lappen ist erst ab 41 kmh zu schnell weg. Innerorts ab 31 kmh.


    ja war 70 erlaubt, vor einigen jahren noch 100

    sorry fuer die feehla

  • Mach es so, wie ich geschrieben habe.


    Widerspruch mit dem Text, dass Du dem Bescheid widersprichst und die Begründung in separater Post nachreichst. Keinen Grund angeben, einfach widersprechen. Du kannst auch, falls Dir dieser nicht direkt zugestellt wird, mit dem Widerspruch erstmal einen Anhörungsbogen zuschicken lassen.


    Jede Woche, die Du das Fahrverbot hinauszögern kannst, bringen Dich näher an den Sommerurlaub - bis der Bußgeldbescheid erstmal bei Dir eintrudelt, dauert es ja schon mehrere Wochen.



    Und das obwohl Du das in der Branche mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen ja nicht so genau nimmst :D



    Stefan

  • Zuerst Akteneinsicht durch Deinen Anwalt, der kann möglicherweise dienliche Details finden - dann formuliert ER den Widerspruch. Ansonsten laß es... (wird nur teurer)

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • habe mal gelesen es kann nicht teurer werde, man kann den einspruch ja zur not noch vorm im gericht vor der urteilsverkündung zurückziehenen

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    habe mal gelesen es kann nicht teurer werde, man kann den einspruch ja zur not noch vorm im gericht vor der urteilsverkündung zurückziehenen


    Bezogen auf das Bußgeld mag das stimmen, das wird im Nachhinein nicht erhöht. Was aber auch jeden Fall auf Dich zukommt, sind Verwaltungsgebühren. Diese betragen bei einem Bußgeldverfahren etwa 15-20.- €.


    Anwalt wäre natürlich eine Alternative, ist eben die Frage, ob Du um jeden Preis das Fahrverbot umgehen möchtest (bei einem km/h über der neuralgischen Grenze müsste das ein guter Anwalt eigentlich packen). Wenn Du aber zum FV stehst, ist das zwar eine leidige, aber immernoch vergleichsweise günstige Variante.



    Stefan

  • Meine Erfahrung mit den Behörden in so einem Fall sind sehr positiv. Bei mir ging es auch einmal um ein Fahrverbot.


    Spiele von Anfang an mit offenen Karten und lasse diese Diskussionen ob das Meßgerät auch richtig eingestellt ist etc. um das Verfahren hinauszuzögern. Hier kommst Du von zehntel ins Tausendstel. Das ist (entschuldige das Wort) korrintenkackerei !


    Ich bin wie folgt (erfolgreich) vorgegangen: Nachdem ich geblitzt worden bin und auf dem Tacho die Überschreitung gesehen habe, habe ich gleich am selben Tag ein Brief an die Behörde aufgesetzt. In diesem Brief habe erklärt warum ich die Geschwindigkeit nicht eingehalten habe. Die Wahrheit schreiben, auch wenn es absichtlich war daß Du zu schnell unterwegs warst. Genauso schreibe auch daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und künftig Besserung geloben wirst. Dann schreibe daß Du die „Strafe“ akzeptieren“ wirst und Frage höflich nach ob die Möglichkeit besteht, sofern es sich um ein Fahrverbot handeln sollte, diese im Zeitraum xxxx anzutreten.


    Damit habe ich Erfolg gehabt und konnte das Fahrverbot verlegen. Denn es gibt auch Behörden die nicht nach Vorschrift arbeiten.


    Wichtig ist daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und nicht Kleinigkeiten suchst das anzuzweifeln oder absichtlich nach hinten zu schieben und die Strafe akzeptierst. Denn wenn Du zu schnell warst, dann warst Du zu schnell, das ist Fakt !


    PS: Gleich mit dem Anwalt kommen um ein Fahrverbot „zu verschieben“ halte ich für nicht angebracht. Wenn ich der Sachbearbeiter in so einem Fall wäre dann würde ich es erst recht nach Vorschrift machen und auf einen Rechtsstreit anlegen. Mit jeder Behörde kann man reden, zumindest ist das meine Erfahrung !

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