Wieso kann ich mit meiner HBCI karte im Supermarkt bezahlen?

  • Folgende Situation:


    Gestern kaufte ich beim Penny ein. An der Kasse wollte ich dann mit meiner EC Karte bezahlen. Irrtürmlich gab ich der Dame an der Kasse meine HBCI Karte vom onlinebanking. Und siehe da, ich konnte wunderbar bezahlen. Nun frage ich mich, eigentlich kann das doch gar nicht gehen, die Karte ist doch nur fürs onlinebanking geeignet :confused:

  • Im Prinzip "bezahlst" du auch im Supermarkt nicht mit deiner EC-Karte. Es werden lediglich deine Kontodaten ausgelesen, du unterschreibst eine Einzugsermächtigung und der Betrag wird dann später per Lastschrift abgebucht.


    Bis 400 € haftet so weit mir bekannt ist, die Bank für die Erfüllung der Forderung, falls keine Deckung vorhanden ist.


    "Richtig bezahlt" man nur per EC-Karte, wenn der Terminal online mit der Bank verbunden ist und man seinen PIN in das Gerät eingibt.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Meine HCBI Karte von der Spk. ist auch gleichzeitig eine ganz normale Maestro Karte mit der man halt nahezu überall bezahlen kann.

  • Dieses Verfahren was an den Supermarktkassen mit Unterschrift immern noch im Umlauf ist, ist kein offizielles Verfahren der Banken. Dort wird lediglich deine Kontonummer und BLZ ausgelesen und du unterschreibst eine Einzugsermächtigung.

  • das kommt darauf an, was deine "HBCI-KArte" für Funktionen hat...


    Meine (Sparkasse REgensburg) ist z.B. eine reine kuntoungebundene Geldkarte mit HBCI-Funktion. Hinten ist sie z.B. völlig weiß und hat überhaupt keinen Magnetstreifen.


    Natürlich ist es auch denkbar HBCI-Funktionalität, Maestro und GEldkarte auf einer Karte zu vereinigen.

    Viele Grüße
    Martin

  • Hi!


    Im Einzelhandel gibt es zwei verschiedene bargeldlose Bezahlsysteme:


    Einmal das POS - hier wird mit Karte + PIN bezahlt


    beim POZ wird mit Karte + Unterschrift (=Einzugsermächtigung und Ermächtigung der Bank zur Adressauskunft bei Zahlungsunfähigkeit) bezahlt.


    Grüße


    Julian

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Bis 400 € haftet so weit mir bekannt ist, die Bank für die Erfüllung der Forderung, falls keine Deckung vorhanden ist.


    Das war mal. :)
    Gehaftet wurde für Beträge bis maximal 400DM. Inzwischen wurde das aber beendet, und die Haftung ist sowohl bei normalen Euroschecks, als auch bei Bezahlung mit EC-Karte nicht mehr vorhanden. Daher bieten das auch einige Schops nicht mehr an.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Das mit der Haftung läuft bzw. lief ein wenig anders.


    Früher gab es ec-Karten, die in der Regel zusammen mit einem Euroscheckheft ausgegeben wurden. Pro Scheck waren glaube ich 400 DEM garantiert von der ausgebenden Bank.


    Daraus hat sich dann der Grenzbetrag abgeleitet, bis zu dem viele Geschäfte eine Zahlung per Unterschrift durch Abbuchung des Betrags vom Konto durchgeführt haben. Dabei hat es aber nie eine Garantie zur Einlösung durch die Bank gegeben. Eine Zeit lang waren viele Banken aber mit der Vergabe von ec-Karten vorsichtig und stellten diese nur bei entsprechender Bonität aus. Mit dem Aufkommen der vielen Direktbanken hat sich das stark geändert und immer mehr Geschäfte haben auf die Zahlung per PIN umgestellt, da sich Betrugsfälle oder Rücklastschriften bei Zahlung per Unterschrift häuften.
    Heutzutage ist es oft üblich, entweder nur Zahlung per PIN zu akzeptieren oder bis zu einem Betrag von 200 EUR die Zahlung per Lastschrift zuzulassen (ohne Garantie der Einlösung dafür aber auch mit geringeren Gebühren für den Händler verbunden).
    Jeder Händler kann frei wählen, welche Zahlungsarten er akzeptieren möchte. Prinzipiell könnte er sogar eine Zahlung per Lastschrift über 10.000 EUR akzeptieren, vielen Händlern wird das Risiko jedoch zu hoch sein.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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