Bürgschaft als Hausfrau

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    (...)Wenn ihr, bzw. deine Tochter die Mieterin ist, (...)


    Mit 19 eine Tochter, die Studieren geht? Respekt, Veeper - oder wie nutellatoast so schön zu schreiben pflegt: Vesper :D


    Martyn, wenn Du keine Ahnung von der Realität hast, solltest Du Dich an der ein oder anderen Stelle besser zurückhalten. "Bürgschaften" der Eltern bei Mietverträgen mit Auszubildenden und Studenten sind durchaus üblich. Oft ist ein Elternteil auch als zweiter Mieter im Mietvertrag eingetragen.


    Nicht nur, dass es üblich ist, es ist meiner Meinung nach auch alles andere als unfair. Wie hoch ist denn schon die Kaution für eine Studentenbude? 500.- €? 800.- €? Hast Du eine Ahnung [small](womit ich Dir jetzt nichts unterstellen möchte)[/small], wie lange es im Ernstfall dauert, jemanden aus der Wohnung zu klagen? Bzw. was eine Zwangsräumung kostet? Da kommt man mit der Kaution nicht sonderlich weit. Die Kosten bleiben dann am Vermieter und letztendlich am Mieter hängen.


    Die Bösen sind nicht immer nur die Kapitalisten und Vermieter. Dass sich diese gegen die Risiken absichern ist einfach nur legitim. Wenn es jemandem nicht passt, muss sich dieser eben eine andere Wohnung suchen und auf einen "sozialeren" Vermieter hoffen - immernoch besser als zu betrügen und bei der Berufsangabe zu lügen.



    Zwischen dem Bürgen und dem Mieter muss doch kein Verwandschaftsverhältnis bestehen. Oder? Dann soll doch der "Vater" unterschreiben (sofern er sich denn in die Hände einer Heuschrecke begeben will).



    In diesem Sinne ... "So, ab jetzt halt ich wieder meine Klappe (...)!" [small](DUSA-2772)[/small]



    Stefan

  • im Bankgeschäft sind die sog. Hausfrauenbürgschaften sittenwidrig und das zurecht. Ich habe nicht die notwendigen juristischen Detailkenntnisse, wüsste aber nicht, warum das im "normalen" Leben nicht auch gelten sollte. Insofern könnte u.U. die Bürgschaft für den Vermieter wertlos sein.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Na klar hab ich eine Tochter, sie ist sieben und studiert schon dank der Hochbegabtenförderung. ;)


    Was ich nach der Lektüre diverser BGB-Paragraphen weiß: die Bürgschaft ist offenbar so oder so ungültig. Selbst wenn der Vermieter dies wünscht ist eine Kaution von drei Kaltmieten das Maximum an zulässiger Sicherheit. Siehe hier.


    Das eigentliche Problem bleibt: wenn die Mutter der Studentin nur den Verdienst des Mannes erhält, darf sie dann bürgen? Und welchen Wert hat die Bürgschaft wenn der Vermieter afaik keine Möglichkeit, ihren Finanzstatus zu prüfen? Wenn sie etwa die Berufsbezeichnung ihrer Ausbildung angibt, der Optik wegen?

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Das eigentliche Problem bleibt: wenn die Mutter der Studentin nur den Verdienst des Mannes erhält, darf sie dann bürgen? Und welchen Wert hat die Bürgschaft wenn der Vermieter afaik keine Möglichkeit, ihren Finanzstatus zu prüfen? Wenn sie etwa die Berufsbezeichnung ihrer Ausbildung angibt, der Optik wegen?


    So, erstmal sorry, bin auch dem Irrtum aufgessesen, Du seist der Vermieter :); Mit obiger Aktion wäre ich vorsichtig, damit lieferst Du u.U. einen Anfechtungsgrund wegen Täuschung und das wäre unangenehm.


    PS: was bedeutet denn "Die Mutter erhält den Verdienst des Mannes"? Wird da das Gehalt des Mannes geteilt, d.h., es gibt bei Dir doch ein festes Einkommen?

  • Dann muss ich auch einmal, ohne hier alle drei Seiten gelesen zu haben:


    Genau diesen Fall hatten wir an der Uni in der Klausurvorbereitung vor 1 Jahr im Kreditsicherungsrecht. Dabei wurde allerdings nur unterstellt, dass die Frau als Bürgin eingetragen ist für die Verpflichtungen, die sich aus dem Geschäfts des Ehemannes ergeben (somit leicht veränderte Grundvoraussetzungen).


    Der Fall war so, dass der Mann zahlungsunfähig wurde und der Gläubiger (in diesem Fall eine Bank) somit den Bürgen beanspruchen wollte, die aber nicht leisten konnte/wollte. Wenn die gesamten Details gewünscht sind, musst du mir eine PN schicken, dann such ich die alten Sachen auf dem Dachboden). Das Ergebnis ging irgendwie in die Richtung, da die Frau kein eigenes Gehalt beziehen würde und in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu ihrem Ehemann stand und die Bank das wusste, konnte sie nicht belangt werden. Wie gesagt, die kompletten Paragraphen etc. habe ich in den Aufzeichnungen.


    Fazit: Könnte eine nutzlose Bürgschaft sein, wenn es hart auf hart kommt - oder nach dem Motto: Wo nichts ist, kann man auch nichts holen! ;)


    cheers,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Fazit: Könnte eine nutzlose Bürgschaft sein, wenn es hart auf hart kommt - oder nach dem Motto: Wo nichts ist, kann man auch nichts holen! ;)


    Die Bürgschaft ist aller Vorraussicht nach eh nutzlos, da eine Übersicherung vorliegt die nicht statthaft ist. Insofern stellt sich meiner Meinung auch nicht die Frage nach dem Bürgen. ;)


    Grüße


    xray

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Mit 19 eine Tochter, die Studieren geht? Respekt, Veeper - oder wie nutellatoast so schön zu schreiben pflegt: Vesper :D


    Ich hab hier versucht die Frage zu beantworten und nicht ins Profil geschaut, da kann sowas schon mal vorkommen. Aber das ist doch jetzt nicht so tragisch.


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Nicht nur, dass es üblich ist, es ist meiner Meinung nach auch alles andere als unfair. Wie hoch ist denn schon die Kaution für eine Studentenbude? 500.- €? 800.- €? Hast Du eine Ahnung [small](womit ich Dir jetzt nichts unterstellen möchte)[/small], wie lange es im Ernstfall dauert, jemanden aus der Wohnung zu klagen? Bzw. was eine Zwangsräumung kostet? Da kommt man mit der Kaution nicht sonderlich weit. Die Kosten bleiben dann am Vermieter und letztendlich am Mieter hängen.

    Aber so eine diskriminierende Behandlung von Schülern und Studenten ist einfach nicht gerechtfertigt. Das sieht bei normalen Arbeitnehmern nicht besser aus. Wenn jetzt einer 1.200€ verdient und ein Unterhaltsflichtiges Kind hat, ist man auch unter der Pfändungsgrenze. Man kann es mit einer Forderung nach Sicherheiten auch übertreiben.



    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Die Bösen sind nicht immer nur die Kapitalisten und Vermieter. Dass sich diese gegen die Risiken absichern ist einfach nur legitim. Wenn es jemandem nicht passt, muss sich dieser eben eine andere Wohnung suchen und auf einen "sozialeren" Vermieter hoffen - immernoch besser als zu betrügen und bei der Berufsangabe zu lügen.


    Wenn man nach etwas fragt das einem nichts angeht, dann kann man getrost unrichtige Angaben machen. z.B. gehen Familenverhältnisse, Schwangerschaften, einen Vermieter oder z.B. auch einen Arbeitgeber nichts an ... deswegen müssen diese Angaben auch nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn man nach etwas fragt das einem nichts angeht, dann kann man getrost unrichtige Angaben machen. z.B. gehen Familenverhältnisse, Schwangerschaften, einen Vermieter oder z.B. auch einen Arbeitgeber nichts an ... deswegen müssen diese Angaben auch nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden.


    Die Fragen nach Sicherheiten wie z.B. einer Bürgschaft haben doch nichts mit persönlichen Fragen wie nach einer Schwangerschaft zu tun. Insofern kannst du daraus doch nicht einfach ableiten, daß man auch bezügl. einer Bürgschaft falsche Angaben machen darf.


    Und wie gesagt: es gibt Situationen, da ist man in der Auswahl seiner Wohnungen eingeschränkt und kann sich seinen Vermieter auch nicht immer ganz nach Wunsch backen - das trifft vor allem auch auf Unistädte und Studenten zu und es ist eben so, ganz egal wie man das privat findet und dann muß man so etwas eben manchmal zähneknirschend schlucken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich hab hier versucht die Frage zu beantworten und nicht ins Profil geschaut, da kann sowas schon mal vorkommen. Aber das ist doch jetzt nicht so tragisch.


    Aber irgendwie symptomatisch, ob der Inhalt damit aus dem Zusammenhang gerissen wird, ist anscheinend egal.


    Zitat


    Aber so eine diskriminierende Behandlung von Schülern und Studenten ist einfach nicht gerechtfertigt. Das sieht bei normalen Arbeitnehmern nicht besser aus. Wenn jetzt einer 1.200€ verdient und ein Unterhaltsflichtiges Kind hat, ist man auch unter der Pfändungsgrenze. Man kann es mit einer Forderung nach Sicherheiten auch übertreiben.


    Ooouuuhh - jetzt sind wir also schon bei der Diskriminierung angekommen. Zwischen Schülern/Studenten und Geringverdienern gibt es einen entscheidenden Unterschied: Der Geringverdiener hat immerhin ein regelmäßiges Einkommen. Wenn man jetzt von Deinem Gehalt von 1.200.- € ausgeht, welches Du immer so gerne als Beispiel heranziehst, hat die Mutter / der Vater ~1.480.- € mtl. zur Verfügung. An irgendeine Pfändungsgrenze kommt man damit nicht wirklich, große Gefahr, dass die Miete nicht gezahlt werden kann, geht der Vermieter bei einer Durchschnittswohnung auch nicht ein.


    Ich bleibe dabei, dass es auch einem Unternehmer oder Vermieter erlaubt sein muss, sich auf gewisse Weise absichern zu können. Das Gewerkschaftsdenken entspricht schon lange nicht mehr der Realität.



    In diesem Sinne ... hast Dir den Wecker ja immernoch nicht gekauft!



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Ooouuuhh - jetzt sind wir also schon bei der Diskriminierung angekommen. Zwischen Schülern/Studenten und Geringverdienern gibt es einen entscheidenden Unterschied: Der Geringverdiener hat immerhin ein regelmäßiges Einkommen. Wenn man jetzt von Deinem Gehalt von 1.200.- € ausgeht, welches Du immer so gerne als Beispiel heranziehst, hat die Mutter / der Vater ~1.480.- € mtl. zur Verfügung. An irgendeine Pfändungsgrenze kommt man damit nicht wirklich, große Gefahr, dass die Miete nicht gezahlt werden kann, geht der Vermieter bei einer Durchschnittswohnung auch nicht ein.


    Ich bleibe dabei, dass es auch einem Unternehmer oder Vermieter erlaubt sein muss, sich auf gewisse Weise absichern zu können. Das Gewerkschaftsdenken entspricht schon lange nicht mehr der Realität.


    Natürlich muss es auch einem Unternehmer oder Vermieter erlaubt sein, sich abzusichern.


    Aber das darf unter keinen Umständen dazu führen, das damit erwachsende Schüler und Studenten quasi Minderjährigen Kindern gleich gestellt werden können, und selber keine Mietverträge mehr abschliessen können ... allein darin sehe ich die Diskriminierung, und allein darum gehts mir.


    Ich stimme dir zu das aus Sicht des Vermieters 3 Monatskaltmieten nicht wirklich viel sind, aber mehr Kaution nicht zulässig ist. Gegen die Erhöhung der zulässigen Kautionsobergrenze hätte ich nichts einzuwenden.

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