ZitatOriginal geschrieben von Martyn
(...)Wenn ihr, bzw. deine Tochter die Mieterin ist, (...)
Mit 19 eine Tochter, die Studieren geht? Respekt, Veeper - oder wie nutellatoast so schön zu schreiben pflegt: Vesper
Martyn, wenn Du keine Ahnung von der Realität hast, solltest Du Dich an der ein oder anderen Stelle besser zurückhalten. "Bürgschaften" der Eltern bei Mietverträgen mit Auszubildenden und Studenten sind durchaus üblich. Oft ist ein Elternteil auch als zweiter Mieter im Mietvertrag eingetragen.
Nicht nur, dass es üblich ist, es ist meiner Meinung nach auch alles andere als unfair. Wie hoch ist denn schon die Kaution für eine Studentenbude? 500.- €? 800.- €? Hast Du eine Ahnung [small](womit ich Dir jetzt nichts unterstellen möchte)[/small], wie lange es im Ernstfall dauert, jemanden aus der Wohnung zu klagen? Bzw. was eine Zwangsräumung kostet? Da kommt man mit der Kaution nicht sonderlich weit. Die Kosten bleiben dann am Vermieter und letztendlich am Mieter hängen.
Die Bösen sind nicht immer nur die Kapitalisten und Vermieter. Dass sich diese gegen die Risiken absichern ist einfach nur legitim. Wenn es jemandem nicht passt, muss sich dieser eben eine andere Wohnung suchen und auf einen "sozialeren" Vermieter hoffen - immernoch besser als zu betrügen und bei der Berufsangabe zu lügen.
Zwischen dem Bürgen und dem Mieter muss doch kein Verwandschaftsverhältnis bestehen. Oder? Dann soll doch der "Vater" unterschreiben (sofern er sich denn in die Hände einer Heuschrecke begeben will).
In diesem Sinne ... "So, ab jetzt halt ich wieder meine Klappe (...)!" [small](DUSA-2772)[/small]
Stefan