Bürgschaft als Hausfrau

  • Ok, ertsmal der Disclaimer: die folgenden Angaben sind aufgrund verjährung meiner BGB Kurse nur als unverbindliche persönliche Meinung aufzufassen ;)


    Ob jetzt drei Monatsmieten im Voraus nicht völlig zur Deckung ausreichen (meiner Meinung nach wäre es damit locker getan) oder aber nicht, ist dem Vermieter selbst überlassen, v.a. in heiß umkämpften Wohnungsmärkten wie München hab ich auch schon erlebt, daß Kontoauszüge der Eltern vorgelegt werden mussten und ähnliche Abstrusitäten;


    Das Problem bei der Sache ist einfach, daß die Bürgschaft von der Mutter (die ja kein eigenes Einkommen besitzt) Dir rein rechtlich und in der Sache nicht weiterhilft. Ein Bürge tritt ja an Stelle eines Schuldners, wenn dieser gegenüber seinem Gläubiger offene Forderungen nicht begleichen kann; so, Du wartest also auf Deine Miete, die Tochter kann nicht zahlen, also wandert der Schwarze Peter lediglich weiter und liegt jetzt bei der Mutter, die aber ohne Einkommen auch nicht die Forderungen begleichen kann.
    Einziger Effekt, Deine Ansprüche sind nun von der Tochter (jaja, natürlich bestehen sie immer noch zuerst und allein gegen Sie, aber für die praktische Seite mal vereinfacht dargestellt) auf die Mutter übergegangen. Und dann wird's kompliziert, weil Du gegen die Mutter klagst und geprüft werden muss, ob auch der Vater in die Pflicht genommen werden kann für eine Bürgschaft, die seine Frau gegen seinen Willen/ohne seine Kenntniss allein unterzeichnet hat.
    Im Zweifelsfall wirst Du über einen langen Weg Dein Geld sicherlich über den Weg der Pfändung eintreiben können, aber genau das wolltest Du ja eigentlich mit der Bürgschaft vermeiden ;), oder?


    Zusammengefasst: Laß den Vater unterschreiben :) (geht ja auch in einem Satz :D)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    (...)
    Zusammengefasst: Laß den Vater unterschreiben :) (geht ja auch in einem Satz :D)


    Steht der Themenersteller nicht auf der anderen (Mieter-)Seite?


    Aus Mietersicht ist der Fall doch klar. Wenn die Mutter dem Kind vertraut, soll sie bürgen. Wenn sie das nicht tut und befürchtet, dass das Kind Verbindlichkeiten anhäufen wird, die sie nicht bedienen kann, soll sie es lassen. Darauf zu vertrauen, dass die Bürgschaft ggf. unwirksam ist und die Mutter dann eh nicht zahlen muss und eine solche halt einfach abgeben, würde ich eher nicht.


    Ob die Mutter als Bürge dem Vermieter ausreicht, bleibt wohl einem Versuch vorbehalten. Ausprobieren!


    Z.


    EDIT: DUSA-2772 full ack zu deinem 2. Abs., immer wieder ;)

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Hi,


    Achtung ich bin kein Jurist, der folgende Text enthält meine persönliche Meinung - ohne Gewähr!


    Wenn der Vermieter eine Kaution und Bürgschaft verlangt liegt eine Übersicherung vor. Eine Bürgschaft neben einer Kaution ist nur rechtens wenn der Mieter diese dem Vermieter anbietet.
    Schau Dir mal den zweiten Punkt in diesem Link an:
    http://www.freenet.de/freenet/…/vertragsklauseln/07.html


    und hier:
    http://www.mietrecht-forum.com/lhtopic,873,0,0,asc,.html


    Problematisch dürfte es werden vor Gericht zu beweisen, dass der Mieter die Bürgschaft gefordert hat. Im Umkehrschluß ist es auch schwer zu beweisen, dass der Mieter sie angeboten hat. ;)


    Man könnte daher auf die Idee kommen, dass der Vermieter es schwer hat seine Forderungen an der Bürgen auch vor Gericht durchzusetzen.


    Grüße


    xray

  • Wer bürgt, wird erwürgt......


    Der Spruch hat leider Wahres. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, muss sich den (weitreichenden) Folgen bewusst sein.


    Was wäre, wenn die Mutter die Wohnung für die Tochter einfach selber anmietet? Braucht die Tochter den eigenen Mietvertrag (wichtig für Bafög,etc)?

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Weil es nicht der leibliche Vater ist, sondern eben nur der Ehemann.

    Das sie dir das erzählt hat, das geht einen Vermieter überhaupt nichts an ... so gesprächig wäre ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Das sie dir das erzählt hat, das geht einen Vermieter überhaupt nichts an ... so gesprächig wäre ich nicht.


    Vesper ist NICHT der Vermieter !

  • Zitat

    Original geschrieben von Fropper
    Braucht die Tochter den eigenen Mietvertrag (wichtig für Bafög,etc)?


    Ja, genau, sonst gibt es den entsprechenden Bafög-Zuschuss nicht, was die Finanzierung der Wohnung sehr erschweren würde.


    @ Martyn: Ich stelle meinen Fragen hier als Mieter, nicht Vermieter! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    @ Martyn: Ich stelle meinen Fragen hier als Mieter, nicht Vermieter! :rolleyes:


    Dann habe ich dich ja ganz irrtümlich als bösen Vermieter betrachtet, Entschuldigung.


    Wenn ihr, bzw. deine Tochter die Mieterin ist, würde ich schon einen anderen Vermieter suchen, der keine solchen überzogene Forderungen hat. Ansonsten: Einfach einen anderen Beruf angeben. Imho ist man nicht zur wahrheitsgemässen Angabe verpflichtet.

  • moin,


    ich leb auch in einer Wohnung mit Bürgschaft und Kaution. Aber wie soll es anders sein, die Bürgschaft habe ich hingefaxt, was ja laut Vorredner nicht so wirklich gehen soll...


    Achso, meine Wohnung läuft über eine Hausverwalter-Gesellschaft...

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!