Hallo,
bestimmt hat hier der eine oder andere Erfahrung im Umgang mit Bürgschaften, evtl. auch im Zusammenhang mit Mietobjekten? Daher die Frage:
Wenn eine "Hausfrau" im Sinne einer nicht berufstätigen Ehefrau, die aber naturgemäß durch ihren Mann Geld hat z.B. für ihre Tochter bei einem Mietvertrag bürgt, lässt sich das problemlos umsetzen?
Gruß,
Cris