Bürgschaft als Hausfrau

  • Hallo,
    bestimmt hat hier der eine oder andere Erfahrung im Umgang mit Bürgschaften, evtl. auch im Zusammenhang mit Mietobjekten? Daher die Frage:


    Wenn eine "Hausfrau" im Sinne einer nicht berufstätigen Ehefrau, die aber naturgemäß durch ihren Mann Geld hat z.B. für ihre Tochter bei einem Mietvertrag bürgt, lässt sich das problemlos umsetzen?


    Gruß,
    Cris

  • Ganz, _ganz_ heikles Thema. Gibt ewig lange Rechtsprechung zu dem Thema, insb. bzgl. Bürgschaften der nicht selbst verdienenden Ehefrau zugunsten des Mannes usw. Kann unter Umständen schnell kippen durch Sittenwidrigkeit einer solchen Bürgschaft - bevor Du sowas akzeptierst, mach Dich intensiv schlau. Wenn irgendwie möglich, lass den real das Geld verdienenden bürgen. Ansonsten kann das z.B. bei einer Scheidung der Eltern u.U. für Dich nach hinten losgehen.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Bei Mietverträgen ist eine Kaution üblich, aber doch keine Bürgschaft.


    Nimm drei Monatskaltmieten (gesetzliche Obergrenze) als Kaution und gut is.


    Bürgschaften sind da nicht üblich und auch nicht sinnvoll.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Bei Mietverträgen ist eine Kaution üblich, aber doch keine Bürgschaft.


    Nope, es geht um den Fall, dass die Tochter z.B. studiert und daher kein festes Einkommen hat.


    Eine Scheidung steht außer Frage. Das Einkommen ist quasi durch den Mann gesichert. Die Probleme bei einer Frau ohne festes Einkommen z.B. ihrem eigenen Mann gegenüber sind mir auch zu Ohren gekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Nope, es geht um den Fall, dass die Tochter z.B. studiert und daher kein festes Einkommen hat.

    Wenn ihr Freunde und Familie das Geld für die Kaution nicht leihen können, dann wirst du mit einer Bürgschaft auch nur Ärger haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn ihr Freunde und Familie das Geld für die Kaution nicht leihen können, dann wirst du mit einer Bürgschaft auch nur Ärger haben.


    Ich glaube das besteht ein Missverständnis: In dem Fall wird beides gewünscht.

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Ich glaube das besteht ein Missverständnis: In dem Fall wird beides gewünscht.



    einen solchen "knebel-vertrag" würde ich aber nicht unterschreiben! entweder kaution reicht oder andere wohnung!




    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von veeper
    Ich glaube das besteht ein Missverständnis: In dem Fall wird beides gewünscht.

    Das wiederum halte ich für unfair, durch eine Angemessene Kaution ist die Gefahr von Mietrückständen oder Sachschäden eh ausreichend gedeckt. Ich denke viele Mieter werden dir das sowiso nicht akzeptieren.

  • :rolleyes: In manchen Studienorten ist die Nachfrage halt so groß, daß der Vermieter die Bedingungen vorgeben kann. Vielleicht hat er in der Vergangenheit auch schlechte Erfahrungen gemacht,

    Transparency for the state ! Privacy for the rest of us !

  • Nochmal zur Klärung:


    Eine Kaution von 3 Kaltmieten ist obligatorisch. Wegen des Stundentenstatus kommt die Bürgschaft hinzu (Studentenstadt träfe auch zu).
    Das Problem: Die Mutter als Erziehungsberechtigte möchte bürgen, verdient aber das Geld nur indirekt durch den Ehemann, da selbst Hausfrau. Das ist eine Sache, die auf dem Formular sehr auf- und mitunter missfällt.

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