ZitatOriginal geschrieben von pomfiedel
einen solchen "knebel-vertrag" würde ich aber nicht unterschreiben! entweder kaution reicht oder andere wohnung!
cu
Sehe ich auch so.
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ZitatOriginal geschrieben von pomfiedel
einen solchen "knebel-vertrag" würde ich aber nicht unterschreiben! entweder kaution reicht oder andere wohnung!
cu
Sehe ich auch so.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Sehe ich auch so.
Das ist leider uninteressant, solange du nicht der Vermieter bist.
Es ist in der Tat überhaupt nichts ungewöhnliches, von Schülern und Studenten zusätzlich zur Kaution noch eine Bürgschaft zu verlangen. Wie man das beurteilen möchte bleibt jedem selbst überlassen, aber es ist nunmal so.
ZitatOriginal geschrieben von veeper
Nochmal zur Klärung:
Eine Kaution von 3 Kaltmieten ist obligatorisch. Wegen des Stundentenstatus kommt die Bürgschaft hinzu (Studentenstadt träfe auch zu).
Das Problem: Die Mutter als Erziehungsberechtigte möchte bürgen, verdient aber das Geld nur indirekt durch den Ehemann, da selbst Hausfrau. Das ist eine Sache, die auf dem Formular sehr auf- und mitunter missfällt.
Auch bei Studenten ist eine Bürgschaft nicht üblich. Und was würdest du bei Selbstständigen machen?
Wegen der Bürgschaft: Die Pfänddungsfreigrenzen liegen bei über 900€ bei Alleinstehenden und in Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften bei über 900€ pro Nase. Und eine Sachpfändung ist schwer durchzusetzen. Also bringt es dir eh nicht viel, nur wenn in dem Fall der Ehemann mehr als 1800€ zzgl. anderer Unterhaltspflichten verdient.
ZitatOriginal geschrieben von veeper
Nochmal zur Klärung:
Eine Kaution von 3 Kaltmieten ist obligatorisch. Wegen des Stundentenstatus kommt die Bürgschaft hinzu (Studentenstadt träfe auch zu).
Das Problem: Die Mutter als Erziehungsberechtigte möchte bürgen, verdient aber das Geld nur indirekt durch den Ehemann, da selbst Hausfrau. Das ist eine Sache, die auf dem Formular sehr auf- und mitunter missfällt.
Wieso bürgt nicht der Vater, also der verdienende?
Mal abgesehen davon, dass ich da auch nichts von halte.
Es müsste dann doch schon eine, wie bei Banken übliche, selbstschuldnerische Bürgschaft sein, oder?
Wenn mich jmd fragen würde, würde ich es selbst bei meiner Familie ablehnen zu bürgen, dass kann wirklich böse enden.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Auch bei Studenten ist eine Bürgschaft nicht üblich. Und was würdest du bei Selbstständigen machen?
Woher die Einblicke ins Studentenleben?
Eine Bürgschaft ist z. B. hier in München bei Studenten mehr als üblich, oft hat man dann noch die Wahl zwischen Kaution und Bürgschaft, wenn die Wohnung aber komplett von einer Gruppe als WG angemietet wird wird auch mal beides gefordert.
Weshalb auch nicht, solange der Vermieter es sich aussuchen kann?
ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Wieso bürgt nicht der Vater, also der verdienende?
Weil es nicht der leibliche Vater ist, sondern eben nur der Ehemann.
Hatte das Problem auch damals, dass der Vermieter eine Bürgschaft der Eltern wollte. Habe dann kurzerhand das unterschriebene Bürgschaftsformular zum Vermieter hingefaxt und dann war Ruhe.
(Bürgschaften per Fax sind aber sowieso nichtig - deshalb haben meine Eltern auch bereitwillig unterschrieben :D)
ZitatOriginal geschrieben von leon
Hatte das Problem auch damals, dass der Vermieter eine Bürgschaft der Eltern wollte. Habe dann kurzerhand das unterschriebene Bürgschaftsformular zum Vermieter hingefaxt und dann war Ruhe.
Mir geht es darum: Akzeptiert es der Vermieter, wenn auf dem Formular als Beruf der Mutter "Hausfrau" angegeben wird?
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Bei Mietverträgen ist eine Kaution üblich, aber doch keine Bürgschaft.
Etc. usw. et al.
Aahhrrgg.
Genau das meine ich und einige andere im 10Ter-Thread und sonstigen Stellen:
Ich habe bisher in 4 Mietwohnungen gewohnt, 3mal mit nur Kaution, 1mal mit Kaution und Elternbürgschaft. Die Bürgschaft mag zwar in der Theorie "nicht üblich" sein, aber die Praxis sieht eben doch ganz anderst aus. Und was hier interessiert, ist eben nu mal die Praxis und die juristische Seite bzw. Thematik. Und obwohl ich schon mal mit so ner Elternbürgschaft zu tun hatte (wo mir mein Anwalt damals auf ner Familienfeier sagte, die sei eh beteutungslos), traue ich mich nicht, hier eine konkrete Aussage zu tätigen, einfach weil ich a) kein Jurist bin und b) keine ausreichende Ahnung von der angefragten Materie habe.
Du aber dampfplauderst mit Meinungen drauf los, die hier überhaupt nicht zur Debatte stehen Und das ist dann, wo diverse Leute Beißspuren in ihren Tastaturen und Tischplatten haben. Verbaler Sturm bei geistiger Windstille, oder wie war das? Just Food for Thought!
So, ab jetzt halt ich wieder meine Klappe und BTT!
veeper: Die beste Auskunft erhälst Du entweder in einem Miet- bzw. Rechtsforum oder bei nem Rechtsverdreher Deiner Wahl
Sonst trag doch irgend etwa anderes als Beruf ein, wenn Sie eine Ausbildung gemacht hat z.B. den Abschluß (blablabla Kauffrau).
Außerdem würde ich dazu raten - wie oben schon angedeutet - dafür zu sorgen, dass die Bürgschaft dann ohnehin unwirksam ist. Wie lautet die Weisheit: Den Bürgen sollst du würgen!
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