ZitatOriginal geschrieben von Meilow
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.
Genau damit duerfte der OP gewonnen haben. Schliesslich heisst es auf der Vorschaltseite zur Netzabdeckungskarte: "Informieren Sie sich hier über die UMTS-Netzabdeckung im Gebiet Ihrer Wahl."
Wie sonst - wenn nicht mit der E-Plus-eigenen Netzabdeckungskarte - soll man sich informieren?