Arglistige Täuschung UMTS - Rücktritt vom Vertrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.


    Genau damit duerfte der OP gewonnen haben. Schliesslich heisst es auf der Vorschaltseite zur Netzabdeckungskarte: "Informieren Sie sich hier über die UMTS-Netzabdeckung im Gebiet Ihrer Wahl."


    Wie sonst - wenn nicht mit der E-Plus-eigenen Netzabdeckungskarte - soll man sich informieren?

  • Ehrlich gesagt kann ich nicht glauben das jemand so naiv ist und den Vertrag 14 Tage zuhause liegen lässt und auf eine E-Mail Antwort von E-Plus wartet. Wie wäre es mit einem Anruf bei der Hotline oder einem Besuch in einem E-Plus Shop vorort gewesen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Sei mir nicht böse, aber das man im Gebiet zwischen Augsburg und Schwabmünchen schon froh sein darf, wenn man mit irgendwas Netz bekommt, ist weder eine Neuigkeit noch ein Geheimnis. Fischach/Mickhausen/Münster etc. geht mit EPS z.B. gar nix.
    Wenn man schon in so einem Funkloch wohnt, sollte man sich vorher mal ne Prepai Karte oder Erfahrungsberichte anderer holen, damit man vor der Vertragsunterzeichnung weiss, auf was man sich einlässt.
    Für den Ortskundigen: Ich hab ein paar Jahre in Dinkelscherben/Anried gewohnt.
    Charlie


    Hallo,


    ich wohn ja nicht im Wald, so wie du ;-)


    Wenn man genau zwischen Schwabmünchen und Augsburg wohnt,
    hat man NULL Probleme mit keinem Anbieter. Wohnt man am Rande
    bzw. in den Wäldern, so ist dies sicher gegeben.


    Aber wie gesagt, nicht an meinem Wohnort.


    Gruß
    Blazinek

  • Re: Arglistige Täuschung UMTS - Rücktritt vom Vertrag


    Zitat

    mit der Absicht mobil in meinem Wohnort Zugriff
    ins Internet zu haben schloss ich einen E-Plus UMTS
    Flatvertrag mit Sonyericsson K600i ab.
    Auf der E-Plus Website informierte ich mich vorher,
    ob mein Wohnort (86399 Bobingen) von UMTS abge-
    deckt wird, was 100%ig der Fall ist.


    Also wenn ich mir die Netzabdeckungskarte für Bobingen mal selbst aufrufe, dann sehe ich darauf keine 100%-ige Netzabdeckung.
    Die Dargestellte Netzabdeckung scheint mir recht plausibel zu sein. Es sind einige weiße Lücken zu sehen, was darauf schließen lässt, dass der grüne Bereich im Versorgungsrand liegt.
    Da die Versorgung outdoor definiert wird, glaube ich dir schon, dass du Indoor Probleme hast. Je nach benutzter Hardware mehr oder weniger.
    Diese UMTS-Datenkarten für den Laptop z.B. haben nicht allzutolle Empfangseigenschaften, da sieht es eh nicht so toll aus. Falls du dagegen ein Handy für die Einwahl benutzt, so würde ich mal versuchen, dass du das wärend du surfst an ein Fenster legst und deinen Computer mit dem Handy dann per Bluetooth verbindest.


    Eine Versorgungskarte für Indoor kann dir eben leider kein Netzbetreiber zur Verfügung stellen, da die Indoor-Eigenschaften sehr stark von den im Bauwerk verwendeten Materialien abhängt. Es kann ja niemand wissen, ob du in einem Stahlbeton-Bauwerk mit metallbedampften Scheiben wohnst (schlecht) oder im obersten Stockwerk eines gemauerten Hauses mit traditionellen Fensterscheiben (besser).



    Hinterher weiß man es leider immer besser. Aber ein Anruf bei der Hotline hätte dir die Auskunft sicher schneller gebracht. Die Hotline hat zwar vom Prinzip die gleiche Netzabdeckungskarte wie auch im Internet, aber zusätzlich ist dort auch eingezeichnet, wie stark das Signal ist. Das heißt die Hotline weiß recht gut, ob es noch für die Versorgung in Gebäude ausreicht, wenn du ihr etwas schilderst in welchem Stockwerk und welchem Bebauungsstil du wohnst. (Eine definitive Zusage würde dir die Hotline natürlich aber auch nicht machen können und sicher auch nicht dürfen.)

  • Mein Senf:
    1. Von arglistiger kann hier keine Rede sein. Denn das bedeutet, daß eine Tatsache bewußt verschwiegen wurde. (Z.B. Unfallschaden am Auto und trotzdem als Unfallfrei verkauft). Ein Computer (Netzabdeckungskarte) kann das nicht. Daher bitte diesen Begriff zurücknehmen.


    2. Hast Du einen Ausdruck der Karte in dem Dein Wohnort/Wohnhaus etc. als Netzversorgt eingezeichnet ist? Wenn nein, schnell machen, wenn ja diesen Ausdruck an E-Plus schicken mit einem netten Brief, daß Du aufgrund dieser Information den Vertrag abgeschlossen hast Du dich also gemäß AGB über die Netzabdeckung informiert hast. Leider stimmt diese Karte nicht mit der Realität überein und du hast nicht nur vorübergehnd störungen sondern überhaupt kein Netz. Daher die Bitte den Vertrag umgehend zu stornieren.


    Viel Erfolg.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Das ist eher eine Frage des Rechts.
    Und AGB mögen die Richter eh nicht so gern, fällt meistens immer hinter BGB etc. zurück und wird nichtig.
    Und wegen Irrtum kann man schon von vielem zurücktreten.
    Meistens geht das nicht weil man nicht beweisen, kann dass der Shopmitarbeiter, dies oder jenes wirklich gesagt hat. Ist eine falsche Aussage oder Angabe/Anzeige beweisbar, ist es meist nie ein Problem den Vertrag vor Gericht beendet zu bekommen.
    Entgegen den Mobilfunkanbietern gilt ja verstärktes Verbraucherrecht.
    Und der normale Kunde braucht sich nach Richtersicht nicht all das Kleingedruckte in den Broschüren ansehen und z.B. selbst auch keine Firewall oder andere Vorkehrungen gegen Dialer treffen. Dem normalen Kunden, der ja nur ein Telefon zum telefonieren haben will ist vieles nicht zuzumuten. Es klagt bloß nicht jeder :D . Man braucht sich aber nur viele Urteile anzusehen (und wieviele AGB-Bestimmungen schon nichtig erklärt wurden).
    Nur wenn wirklich alles wasserdicht ist und es den Anbieter Unsummen kostet den Vertrag aufzulösen bekommt er offensichtlich Recht.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Ehrlich gesagt kann ich nicht glauben das jemand so naiv ist und den Vertrag 14 Tage zuhause liegen lässt und auf eine E-Mail Antwort von E-Plus wartet. Wie wäre es mit einem Anruf bei der Hotline oder einem Besuch in einem E-Plus Shop vorort gewesen?


    Hallo,


    ganz einfach:
    ich habe bei der Hotline angerufen und man konnte mir dort
    nicht weiterhelfen.
    Ich lag zudem 10 Tage im Krankenhaus. Ich bin schwerbehindert
    und nicht das Verlassen des Hauses, sondern das Betreten eines
    Shops, noch dazu nicht an meinem Wohnort fällt mir sehr schwer.


    Der Vertrag wurde online auf der ePlus Website abgeschlossen.


    Gruß
    Blazinek

  • Zitat

    Original geschrieben von Blazinek
    die Mobilfunkversorgung ist im KOMPLETTEN Wohnort nicht gegeben,
    und nicht nur in meinem Hause


    Ich glaube nicht, dass im kompletten Wohnort wirklich nicht versorgt ist. Wenn die dir schreiben, dass die Mobilfunkversorgung in deinem Wohnort nicht gegeben ist, dann heißt das eben, dass die wissen, dass es einige Stellen gibt, wo der Empfang insbesondere in Gebäuden nicht oder nicht gut funktioniert. Sie versuchen eben nicht den Empfang irgendwo gutzureden wo er nicht ideal ist.


    Ich denke wirklich, dass wenn du dein UMTS-Endgerät nimmst und damit mal durch die Stadt gehst, dass du dann outdoor (!) wirklich feststellen wirst, dass sich die Netzabdeckungskarte (obwohl sie nur eine Simulation ist) ziemlich genau damit deckt, was du wirklich vorfindest.

  • Zitat

    Original geschrieben von mawis
    Ich glaube nicht, dass im kompletten Wohnort wirklich nicht versorgt ist.


    Glaubst du auch dem Eplus schreiben nicht, dass es ja klar sei, dass keine Verbindung zustande käme, weil der Ort ja nicht versorgt sei :D

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von mawis
    Ich glaube nicht, dass im kompletten Wohnort wirklich nicht versorgt ist. Wenn die dir schreiben, dass die Mobilfunkversorgung in deinem Wohnort nicht gegeben ist, dann heißt das eben, dass die wissen, dass es einige Stellen gibt, wo der Empfang insbesondere in Gebäuden nicht oder nicht gut funktioniert. Sie versuchen eben nicht den Empfang irgendwo gutzureden wo er nicht ideal ist.


    Hallo,


    Zitat EPlus-Antwort-eMail:


    < Eine UMTS Netzversorgung in dem von Ihnen genannten Gebiet ist leider
    < nicht gegeben. Zurzeit ist ein Termin für diese Ausbauphase noch offen. So ist < die Datenübertragung nur per GSM und GPRS möglich.


    Das "Gebiet" das ich angab war 86399 Bobingen.


    Gruß
    Blazinek

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