Arglistige Täuschung UMTS - Rücktritt vom Vertrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Wieso hast Du eigentlich nicht von Deinem Widerrufsrecht bei Online-Bestellung gebrauch gemacht?


    Hallo,


    die Service-Anfrage erfolgte 2 Tage nach Erhalt des Vertrages.
    Die Antwort einer der Nicht-Abedeckung exakt 14 Tage später.


    Gruß
    Blazinek

  • Die auf der Netzabdeckungskarte dagestellten Versorgungsgebiete wurden auf Basis von Computersimulationen erzeugt. Sie können z.T. vom realistischen Ausbreitungsverhalten der Funkwellen abweichen. Um die Netzabdeckungskarte anschauen zu können, benötigen Sie einen der folgenden Browser: Internet Explorer ab Version 5.5 oder Netscape ab Version 7.



    Zitat von der genannten E-Plus Seite .....


    In diesem Sinne


    mr


    Edit : zweiter ;-)

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Ich denke wenn du sagst das du dich an der Karte orientiert hast, und nur deswegen den Vertrag abgeschlossen hast, wird sich E-Plus sicher kulant zeigen.


    Z.B. das sie dir die Hälfte der Gebühr für die Mindestlaufzeit von drei Monaten, also ca. 60€ als Gutschrift geben. Die Datenflat kannst du dann nach den drei Monaten kündigen oder behalten.


    Ich hab hier indoor auch keine E-Plus UMTS Versorgung und trotzdem die Datenflat, indoor nutze ich sie eben als GPRS Datenflat und unterwegs als UMTS Datenflat.

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Die auf der Netzabdeckungskarte dagestellten Versorgungsgebiete wurden auf Basis von Computersimulationen erzeugt. Sie können z.T. vom realistischen Ausbreitungsverhalten der Funkwellen abweichen. Um die Netzabdeckungskarte anschauen zu können, benötigen Sie einen der folgenden Browser: Internet Explorer ab Version 5.5 oder Netscape ab Version 7.


    Hallo,


    ja schon, aber wenn der komplette Wohnort 100%ig abgedeckt wird?
    Welche Gewissheit habe ich denn sonst als potentieller Kunde ob
    das gewünschte Feature auch hier funktioniert?


    Anmerkung: Da mir eine Bestätigung vom EPlus-Service vorliegt,
    mein Wohnort werde NICHT abgedeckt, könnte man a) dies in
    die Karte einbauen oder b) eine Textbasierende Abfrage noch
    Ortsname oder Postleitzahl


    Gruß
    Blazinek

  • Re: Arglistige Täuschung UMTS - Rücktritt vom Vertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Blazinek
    Handyvertrag schloss ich über 2 Jahre, UMTS-VErtrag
    3 Monate. Kann ich von beiden zurücktreten, bzw
    für nichtig erklären lassen, wegen "arglistiger
    Täuschung"?


    Vielleicht solltest Du einfach mal einen freundlichen Brief an E-Plus schreiben, wo Du den Sachverhalt darlegst. E-Plus ist in den meisten Fällen recht kulant, da wird sich sicherlich was an Lösung finden lassen.


    Gruß
    Andreas

  • Wahrscheinlich kannst du den Vertrag fristlos sonderkündigen (musst aber Provision/Handy zurückgeben). Oder wegen Irrtums vom Vertrag zurücktreten.
    Es liegt eben eine Täuschung (oder Irrtum)vor, der für den Vertragschluss ursächlich war.
    Nur weil z.B. bei einer Preisliste steht "Irrtümer und Änderungen vorbehalten" heisst dass nicht, dass ja auch der dadurch geiirrte Kunde an seiner Leistung festhalten muss.
    Sicher besteht auch Zahlungspflicht, wenn keine Versorgung gegeben ist, aber natürlich nicht, wenn die Versorgung mittels der Karte augenscheinlich garantiert wurde.
    Eplus ist aber halt ein wenig träge, aber bevor du Eplus gerichtlich zwingst, die Karte zu korrigieren (damit alle sehen wie schlecht die Versorgung wirklich ist :p ) oder eine korrekte Abfrage einzurichten, werden sie sicher dem Rüchtritt stattgeben - nach dem vierten Widerspruch in einem halben Jahr :D .
    Natürlich versuchen Sie noch das beste rauszuholen und bieten ein wenig Gutschriften an, rein rechtlich sehe ich jedoch kein Problem einer sofortigen Vertragsauflösung.
    Ist zwar Täuschung, die eine Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt, aber keine arglistige (da hätte Eplus genau wissen müssen, das die Karte nicht korrekt ist und absichtlich beweisbar kalkuliert haben, dass einige Kunden deshalb unbrauchbare Verträge abschließen.)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zwei Zitate aus den AGBs:


    EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen
    baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.


    Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Zwei Zitate aus den AGBs:


    EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen
    baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.


    Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren.


    Hallo,


    die Mobilfunkversorgung ist im KOMPLETTEN Wohnort nicht gegeben,
    und nicht nur in meinem Hause


    und wo bitte soll ich mich sonst informieren? Bei T-Mobile?




    Gruß
    Blazinek

  • Es besteht ja wie beschrieben auch außerhalb keine Versorgung mit UMTS.


    Für die Anfrage reicht die Anfrage bei Eplus oder eben der Blick auf die von Eplus extra angefertigte Informationsmöglichkeit.
    Der Kunde kann seitens der AGB nicht dazu verpflichtet werden, kosteniontensiv andere Verträge oder Karten schalten zu lassen nur um den Empfang zu kontrollieren. Wäre der Empfang erst gegeben, dann durch Versetzung des Mastens etc. aber nicht mehr würde das gleiche Problem auftauchen.
    Eplus dürfte nicht sein ganzes Netz einfach abschalten und einfach weiter Gebühren verlangen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Sei mir nicht böse, aber das man im Gebiet zwischen Augsburg und Schwabmünchen schon froh sein darf, wenn man mit irgendwas Netz bekommt, ist weder eine Neuigkeit noch ein Geheimnis. Fischach/Mickhausen/Münster etc. geht mit EPS z.B. gar nix.
    Das die Karten der Netzbetreiber nur ungefähre, gut gemeinte Schätzungen sind, steht bei den Karten sogar dabei.


    Da dann von arglistiger Täuschung zu sprechen ist schon, hm, sagen wir mal zumindest blauäugig.


    Wenn man schon in so einem Funkloch wohnt, sollte man sich vorher mal ne Prepai Karte oder Erfahrungsberichte anderer holen, damit man vor der Vertragsunterzeichnung weiss, auf was man sich einlässt.


    Für den Ortskundigen: Ich hab ein paar Jahre in Dinkelscherben/Anried gewohnt.
    Für Ortsunkundige: Das ist zwar nicht das Ende der Welt, aber von dort sieht man es schon recht gut...


    Da war Mobilfunk auch mehr Glücksspiel wie sonst was.
    Ich weiss also von was ich rede, wenn ich vom "wohnen im Funkloch" spreche...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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