Aufgrund Zahlungsunfähigkeit, sperrt o2 alle Verträge ??

  • Leider ist bei meinem Bruder die Zahlungsunfähigkeit eingetreten.


    Problem ist folgendes : Seinen Duo Vertrag wurde seit gestern gesperrt, sprich er kann nur noch angerufen werden.


    Jetzt hat er aber noch 2 weitere Duo Verträge die er als Schubladenveträge genutzt hat, allerdings ist bei diesen beiden Duo Veträgen die GB kpl. eingezahlt worden sodass bei den monatlichen Rechnungen nichts abgebucht wird und lediglich das Guthaben angerechnet wird.


    Was passiert jetzt aber wenn er den o.g. Vertrag nicht zahlen kann und sogar einen Eid zwecks Zahlungsunfähigkeit ableisten muß ??


    Werden die bereits gezahlten anderen Duo Verträge deshalb auch gesperrt obwohl da ausreichend Grundgebühr auf dem Konto ist ???

  • Wenn er dann mit den Karten telefonieren könnte, kann doch O2 davon ausgehen, dass bei Privatinsolvenz sämtliche geführten Telefonate nicht bezahlt werden könnten, oder? Tippe mal, die sperren die Karten und zahlen die Grundgebühr zurück.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Ich bin absolut kein Experte für Insolvenzrecht, aber ich würde auch davon ausgehen, dass o2 die Verträge aus wichtigem Grund auserordentlich kündigen wird.


    Das Guthaben, dass für die beiden Schubladenverträge eingezahlt worden ist, wird o2 wohl im Rahmen der Forderungen die noch gegen deinen Bruder bestehen aufrechnen und den Rest wieder auszahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Tippe mal, die sperren die Karten und zahlen die Grundgebühr zurück.


    Wohl kaum, erstens könnten sie mit den Rückständen des ersten Vertrages aufrechnen und zweitens sind IIRC auch bei außerordentlicher Kündigung durch den NB wegen Zahlungsverzugs die Grundgebühren bis zum Laufzeitende zu zahlen (Schadenersatz).


    Gruß


    muli

  • Sollte es bei einer Zahlungsunregelmässigkeit bei O2 zu Problemen kommen, werden


    a) entweder alle Karten bzw. Verträge aus wichtigem Grund gekündigt oder


    b) das selbe wie bei a..es betrifft alle Verträge. Wenn man einen Vertrag nicht bezahl geht O2 auf jeden Fall davon aus das auch die anderen Karten betroffen sind. So die Aussage von der Hotline bei der Karte meines Bruder (anderer Thread)


    Es wurde sogar schon mal davon berichtet, dass wenn O2 eine Neue Schufaabfrage macht und was Negatives sich rausstellt, dass O2 die Verträge zur Sicherheit sperrt bzw. kündigt. Die sind da Rigoros. Unter Vorbehalt das man einen Teil der GG an O2 natürlich bezahlen muss.

  • Naja man wirds sehen. Glaube auch das die alle Karten zumachen obwohl die 2 anderen Duo Verträge voll bezahlt sind ( zumindest die GB )


    Tja so schnell kann es gehen :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von Papi1972
    obwohl die 2 anderen Duo Verträge voll bezahlt sind ( zumindest die GB )


    Tja, aber eben nur die Grundgebühr - und würde man diese beiden Anschlüsse nicht sperren, könnte er ja theoretisch darüber Kosten verursachen - die er nicht bezahlen kann..

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Moin,
    vielleicht verstehe ich das ja auch miss, aber


    wenn doch ein - vielleicht sogar grösserer - Teil der Grundgebühr vorausbezahlt ist,
    also als Guthaben existiert, dann dürfte der Anschluss ja nicht wegen möglicher Nichtzahlung gesperrt werden, sondern


    der Kunde müsste ja wenigstens sein Guthaben abtelefonieren dürfen


    oder
    der Provider müsste es SOFORT zurückzahlen


    ODER ?

  • Warum GG im voraus bezahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von Papi1972
    Jetzt hat er aber noch 2 weitere Duo Verträge die er als Schubladenveträge genutzt hat, allerdings ist bei diesen beiden Duo Veträgen die GB kpl. eingezahlt worden sodass bei den monatlichen Rechnungen nichts abgebucht wird und lediglich das Guthaben angerechnet wird.


    Ich hab auch noch nen Schubladenvertrag - bringt es was, wenn ich die GG im voraus bezahle?! Gibts dann Rabatt oder was ist der Sinn der Sache

  • Vermutlich, dass keine Abbuchungen auf dem Girokonto vorgenommen werden. Sie könnten ja mangels Deckung zurückgebucht werden...

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