ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von nodsl
Moin,
vielleicht verstehe ich das ja auch miss, aber
wenn doch ein - vielleicht sogar grösserer - Teil der Grundgebühr vorausbezahlt ist,
also als Guthaben existiert, dann dürfte der Anschluss ja nicht wegen möglicher Nichtzahlung gesperrt werden, sondern
der Kunde müsste ja wenigstens sein Guthaben abtelefonieren dürfen
oder
der Provider müsste es SOFORT zurückzahlen
Nö, der Vertrag wurde ja auf der Grundlage als Postpaid-Vertrag geschlossen, dass der Kunde kreditwürdig genug ist, auch die laufenden Kosten zu begleichen. Dies ist bei jemandem der Privatinsolvenz anmeldet nun nicht mehr der Fall.
Es ist also davon auszugehen, dass die laufenden Kosten nicht mehr beglichen werden können, da es ja noch andere Gläubiger gibt, die auch Forderungen haben.
Zudem besteht ja noch eine Forderung aus dem einen (nicht-Schubladen) Duo Vertrag. Wenn diese Forderung besteht, wird der NB dementsprechend wohl aufrechnen, was in der Praxis vieles sehr viel einfacher macht (wenn das generell nicht ginge, würde man auch täglich von Amok-Läufen junger Juristen und Renos in der Zeitung lesen ;)).