Ich würde mir sehr wünschen, dass in der EMF-Karte folgende Angaben wieder ersetzt würden.
Standortbescheinigungs-Nr.: XXXXX Datum der Erteilung: 17.7.2014
Standortinformation Die Standortbescheinigung wurde nach § 5 (BEMFV) messtechnisch erteilt.
Dafür muss ich wahrscheinlich noch etwas warten, sollten die wirklich vor Ort geprüft werden müssen?
Da muss ich Dich leider enttäuschen: Der Standort wurde durch die BNetzA gemessen und daraufhin die Mess-Stob erteilt. Diese Angaben finden sich bei mir in Hamburg an immer mehr Standorten. Diese Angaben werden erst dann wieder ersetzt, wenn eine „normale“ Stob ohne Messung erteilt werden konnte, was wenn überhaupt erst dann wieder der Fall sein könnte, wenn der Standort z. B. höhere Antennenträger bekäme.