ZitatOriginal geschrieben von Hilden
Das ist die Frage. Wenn das Handy an der Kasse bezahlt wird, erhälst Du "vollwertiges Eigentum ", auch wenn Du nur einen Euro zahlst. (Abstraktionsprinzip lassen wir mal bei Seite! ). Oder hast Du schon einen Fall gehabt, bei dem jemand das Handy an den Netzbetreiber zurückgeben musste, weil er die laufenden Kosten des Vertrags nicht zahlen konnte und der Netzbetreiber den Vertrag außerordentlich gekündigt hatte?
.. i.V.m. einem 24-Monatsvertrag. Nach Ablauf der 24 Monate gönnt T-Mobile dem Teilzahlungskäufer ja auch "uneingeschränkte" - so das Lock noch besteht - Sachherrschafft.
Ein Mobiltelefon nach 22 Monaten wieder beizutreiben steht wohl in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Erlös.
Daher sollte es nicht die Frage sein, wie "fair" einige das Net-Lock finden, sondern es ist meiner Meinung nach eine vertretbare Konsequenz des Operators.
(ps. Ich habe noch Veträge mit Lock-freier Ware verlängert...)
grüsse