Re: @golden s
ZitatOriginal geschrieben von sushi81
nutzungsausfall:
ich bin der meinung (sie basiert aber nicht auf rechtliches wissen meinerseits), dass du zumindest die grundgebühr für deinen vertrag entsprechend kürzen kannst, da du ja den vertrag nur eingegangen bist, mit der kopplung an ein endgerät. ist das endgerät aufgrund eines herstellerfehlers defekt, ist der händler in den ersten monaten dein ansprechpartner. da du den vertrag ja ebenso bei dem händler gemacht hast, sollte es möglich sein, so gut zu argumentieren, dass du aufgrund eines nicht vorhandenen endgerätes, die karte nicht nutzen kannst und in der zeit keine gg zu zahlen hast....
ja... klingt ja nicht schlecht ich frage mich nur, ob ich mich nun für 3,75€ an meinen Händler wenden soll O.o ich denke dann mal dass es sich wohl nciht lohnt sich den Aufwand zu machen... Azubi-Vertrag mit 7,50€ im Monat holt da nich wirklich viel auf 2 Wochen aber es kann doch, mal angenommen ich habe Umsatzeinbußen, nicht sein, dass ich nur meine GG erstattet bekomme, aber nicht meinen nutzungsausfall? wofür kaufe ich mir denn mein handya? um es zu nutzen, oder nicht? Naja ich glaube ich werde mich mit dem Händler mal Interesse halber in Verbindung setzen um mal zu sehen, was die dazu sagen
MfG GoldenS