Handy im Bierglas versenkt...

  • Wenn man vorsätzlich oder fahrlässig eine andere Sache beschädigt, haftet man für den angerichteten Schaden. Wenn man für diese Fälle eine Haftpflichtversicherung, die man ja schließlich bezahlt, abgeschlossen hat, kann man die Versicherung selbstverständlich auch in Anspruch nehmen. die meisten Versicherungen werden wohl aber vorsätzliches Handeln (oder sogar grob fahrlässiges) vom Versciherungsschutz ausnehmen. Wie dies im Fall des Threaderstellers war muss dann eben geprüft werden.


    Stefan


    Ich bezweifle, dass eine Versicherung für vorsätzlich von Kindern angerichtete Schäden haftet. Im übrigen haften Eltern nicht für ihre Kinder sondern sie haben eine eigene Haftung, und zwar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (diese muss dann aber nachgewiesen werden).

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    ... und zwar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (diese muss dann aber nachgewiesen werden).


    Nein, andersrum. Die Beweislast, daß der Aufsichtspflicht genüge getan wurde, liegt bei den Eltern.


    Bei nicht deliktfähigen Kindern von Vorsatz zu sprechen, ist ja sowieso schwierig.

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    (...) Stefan
    Ich bezweifle, dass eine Versicherung für vorsätzlich von Kindern angerichtete Schäden haftet. (...)


    Soweit man bei Kindern von "Vorsatz" sprechen kann. Versicherbar ist fast alles - letztendlich aber eine Frage des Preises.



    Benz-Driver: Entscheidend für den Threadersteller ist das deutsche (Versicherungs-) Recht. Und dieser Fall ist eindeutig, da gibt es eigentlich keinen Diskussionsbedarf.



    Stefan

  • Falsch, wer etwas beansprucht (hier der Geschädigte) muss grundsätzlich den Anspruch auch begründen und damit die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Etwas anderes gilt beispilesweise beim "Beweis des ersten Anscheins" (typischer Fall: jemand fährt einem von hinten in sein Auto, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich dafür, dass der Hintermann den Mindestabstand unterschritten hat: dann liegt es am Hintermann darzulegen oder zu beweisen, dass der Vordermann z. B. grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat o.ä.).

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Falsch


    Ja, deine Ansicht ist in diesem Fall tatsächlich nicht richtig. ;)


    Zitat

    [...] Wenn die Kinder nun doch etwas „zu Bruch“ gehen lassen, können sich Eltern vor der Haftung nur dann schützen, wenn sie nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Entgegen den allgemeinen Beweislastregeln findet also hier eine Beweislast zu Lasten der Eltern statt, da ihre Aufsichtspflichtverletzung widerlegbar vermutet wird! [...]


    http://www.123recht.net/articl…lternhaftenfuerkinder&p=1

  • Benz-Driver


    was schlägst du stattdessen vor?


    Eine vorhandene Versicherung etwas nicht nutzen ?
    Dann braucht man sich doch gar nicht erst zu versichern.


    Gerade eine Haftpflicht sollte jeder haben.
    Beim KFZ ist sogar ein Muss, sonst darf man damit erst gar nicht auf die Straße.
    Nur privat denken die einige Leute, dass soetwas Blödsinn ist und dass sie niemals im Leben etwas versehentlich kapput machen oder jemanden versehentlich verletzen.


    Irgendwie wundere ich mich, dass du dich noch nicht beschwert hast, dass man Leistungen der Krankenkasse nutzt, oder zahlst du jede Arztbehandlung, Therapie etc. voll aus eigener Tasche ?


    Wenn der Verursacher eine Versicherung hat, dann sollte sie auch genutzt werden, nämlich genau dafür ist sie ja da.

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  • Wow... hätte ja nicht gedacht dass mein Posting zu so einer regen Diskussion ausartet ;)


    Erstmal danke für die bisherigen Anworten, haben mir schon mal sehr geholfen.


    Das Handy ist aber auf jeden Fall hinüber. Es tut sich absolut gar nichts mehr. Ist auch alles ziemlich stark verklebt und stinkt nach Bier.


    Mein Kumpel hat gestern noch gesagt dass er, falls die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, den Schaden aus eigener Tasche bezahlt. Was natürlich sehr vorbildlich ist. Er hatte gestern auch den ganzen Abend ein schlechtes Gewissen, hat mir deshalb mehrmals ein Bier ausgegeben und sich 100 mal entschuldigt.


    Nun... ich versuche die Sache mal ein wenig genauer zu schildern. Von der Absicht, das Handy zu zerstören, kann absolut nicht die Rede sein. Er hat einfach etwas zu heftig gestikuliert, dass er mir etwas mitteilen wollte und dabei das Handy getroffen. Da er schon einiges getrunken hatte, kann man ihm das im Endeffekt auch nicht zu sehr übel nehmen. Wir alle wissen ja, das Alkohol den Verstand lahm legt...
    Naja und damit ist mir das Handy halt quasi aus der Hand "geschlagen" worden, da er mir seiner Gestikulierung genau mein Handy getroffen hat. Unglücklicherweise ist es genau gegen mein Weizenbierglas geflogen. Oben ist dann ein großer Teil des Glases raus gebrochen und das Handy direkt im Bier gelandet.


    Ist natürlich eine Verkettung unglücklicher Umstände und Zufälle, aber manchmal passieren Dinge, die man fast für unmöglich hält. Wäre das Handy nur auf den Tisch gefallen, hätte es jetzt vielleicht ein paar Kratzer. Aber nein, es musste unbedingt ins Bierglas... naja Schicksal.


    Ich hoffe wirklich, dass die Haftpflicht bezahlt. Wozu hat man denn auch eine Haftpflicht, wenn nicht genau für solche Fälle?


    Ich hab jetzt erstmal ein neues Handy bestellt, welches er aus eigener Tasche bezahlt. Die Rechnung wird dann an die Haftpflicht geschickt. Mal schauen was dabei raus kommt...

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Naja, Alkohol ist immer so eine Sache bei Versicherungen...


    cheers,
    autares


    Wir werden natürlich nicht erwähnen dass er zu viel getrunken hat...

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