ZitatOriginal geschrieben von Handy-As
Bevor Du hier weiter solch einen Quatsch verbreitest informiere Dich doch erstmal darüber welche rechte der Kunde hat und inwieweit die gewährleistung zu erfüllen ist wenn es den Händler nicht mehr geben sollte.
Ich glaube, Deine Äußerungen sprechen inzwischen ganz gut für sich selbst...
Man sollte insbesondere als Händler nicht etwaige zusätzliche, freiwillige Garantie-Zusagen des Herstellers (die nicht unbedingt 24 Monate betragen müssen und weniger umfassend sein können) mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden direkt gegenüber dem Händler durcheinanderwürfeln...
Und diese "Absicherung in den Bestellunterlagen" hätte ich gerne mal erklärt bekommen. Danke!