6230, zum 3. mal Gw-Tausch, wandeln?

  • Kurzer Hinweis:


    Seit der Schuldrechtsreform gibt es keine "Wandlung" mehr.
    Das Gesetz spricht jetzt vom "Rücktritt vom Kaufvertrag"

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von trauerbrandung
    Seit wann ist das denn so? Die Wandlung ist zwar gesetzlich geregelt, aber am Ende trotzdem eine Kulanzentscheidung. Also vielleicht geht das bei T-Mobile so, aber generell würde ich das nicht unterschreiben!


    Der gesetzliche Rücktritt vom Vertrag ist keine Kulanzsache, sondern ein Gestaltungsrecht. Liegen die Rücktrittsvoraussetzungen vor, und erklärt die rücktrittsberechtigte Vertragspartei der anderen den Rücktritt, wird das bisherige Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgestaltet.


    Das ist seit 1.1.2002 so Gesetz.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mal so ne Frage nebenbei...:



    Bin ja mittlerweile von dem Vertrag zurück getreten.
    Habe am Anfang des Vertrages (bzw bei der VVL) 80€ für das 6230 dazu gezahlt.
    Sollte ich diese 80€ jetzt nicht zurück kriegen bzw Gut geschrieben kriegen?


    Klar, ich rufe dafür wieder die Hotline an, aber wär gut wenn mir das jemand bestätigen könnte. Man weiß ja nie ob die am anderen Ende der Leitung die Wahrheit erzählen...

  • Du musst Dich immer dorthin wenden, wo Du auch das Handy erworben hast.
    Der urspünglich gezahlte Kaufpreis wird Dir in der Praxis mit dem neuen Gerät verrechnet.
    Ach ja: Du musst natürlich vom "Kaufvertrag" zurücktreten.


    Ehrlich gesagt frage ich mich wo das Problem ist. Solche Sachen kommen doch bei den Mobilfunkbetreibern täglich x-mal vor.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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