6230, zum 3. mal Gw-Tausch, wandeln?

  • Hallo!


    Habe seit Juni 2004 ein 6230 in Verbindung mit einem D1-Company-Vertrag.


    Nun ist es zum dritten Mal defekt ohne dass ich was dafür kann.


    Habe bei der Hotline angerufen, die wollen mir ein 6230i schicken, das will ich aber nicht da es mir deutlich zu langsam ist (in Menü etc.).


    Wenn das 6230 (ohne i) aber nicht mehr lieferbar ist, muss ich ja ein anderes bekommen - bin ich dann gezwungen das i zu nehmen oder darf ich mir auch ein anderes aus suchen, evtl sogar mit Zuzahlung?


    Ist klar, ich werde die Hotline nochmal anrufen, aber ich würd gern mal wissen ob jemand von euch Erfahrung damit hat!?



    mfg
    dick289

  • hatte ein ähnliches ähnliches problem früher mit dem siemens handy m35i ( glaube so hieß es ).das ging keine 3 tage und ging kaputt.nach umtausch genau das selbe problem.nach absprache mit der hotline ( bin bei e+ ) haben die mir ein angebot gemacht für ein neues handy.theoretisch wenn der kundenservice will und d1 so kulant ist könntest du ein neues handy nehmen mit zuzahlung.denke aber das die argumentation " menü zu langsam " kein gutes argument ist das i handy nicht zu nehmen.

  • Du machst einen Rücktritt von Deinem ursprünglichen Kaufvertrag und gibst das Handy zurück.
    Dann kannst Du Dir aus dem aktuellen Sortiment ein subventioniertes Gerät aussuchen. Der urprüngliche Kaufpreis wird Dir angerechnet.
    Ansprechpartner ist derjenige Händler/Shop der Dir das Gerät verkauft hat.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Das Problem ist halt dass ich den Vertrag schon 1,5 Jahre laufen habe.


    Und den Vertrag den ich habe gibt´s offiziell nicht mehr, vielleicht machen die bei mir ja dann ne Ausnahme.


    Hab mich aber innerlich schon damit abgefunden dass ich das 6230i nehmen muss...

  • Dann besteht auf das Gerät ja auch keine Garantie mehr. Nokia hatte noch keine 2 Jahre vor 1 1/2 Jahre. (wenn ich mich nicht irre...)


    Wenn die schon so kulant sind, ein 6230i zu schicken, dann würde ich es nehmen...

    Wer kämpft könnte verlieren... wer nicht kämpft hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von argon
    Dann besteht auf das Gerät ja auch keine Garantie mehr. Nokia hatte noch keine 2 Jahre vor 1 1/2 Jahre. (wenn ich mich nicht irre...)


    Wenn die schon so kulant sind, ein 6230i zu schicken, dann würde ich es nehmen...


    Hier geht´s nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung.


    Auch hat das mit dem jeweiligen Tarif nichts zu tun.


    Übrigens ist das auch keine Kulanzsache. Das ist gesetzliche Regelung.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Du machst einen Rücktritt von Deinem ursprünglichen Kaufvertrag und gibst das Handy zurück.

    Seit wann ist das denn so? Die Wandlung ist zwar gesetzlich geregelt, aber am Ende trotzdem eine Kulanzentscheidung. Also vielleicht geht das bei T-Mobile so, aber generell würde ich das nicht unterschreiben!

  • So, folgendes:


    Hab gestern ein repariertes 6230 bekommen, war ja schon froh dass ich kein i bekommen habe.


    Hab´s angeschaltet, versucht meine gesicherten Daten per BT zu übertragen, doch leider geht das Bluetooth am Handy nicht an. Egal mit welcher Funktion ich versuche etwas über BT zu versenden, es geht nicht.


    Hab nen Hardreset durchgeführt, auf Werkseinstellung gesetzt und alles mögliche.


    Hab dann mal wieder meine Freunde von der Hotline angerufen und denen diesen Vorfall ziemlich deutlich erklärt und dabei auch durchklingen lassen dass ich keine Lust mehr auf dieses Handy habe.
    Zum Glück hat der Mann am anderen Ende mich sehr schnell verstanden, aber mich trotzdem erstmal mit nem Techniker verbunden, der mir wieder alles erzählte von wegen Hardreset und so weiter...


    Dann wieder zurück, weiter erklärt dass es wirklich nicht geht.
    Endlich bietet der Mann mir an von meinem Vertrag zurück zu treten, kann mir dann ein neues Handy aussuchen. Dauert allerdings ein wenig, weil ich das 6230 noch einschicken muss etc.


    Hab mich nun für das 6630 entschieden, damit werde ich hoffentlich glücklicher...

  • Zitat

    Seit wann ist das denn so? Die Wandlung ist zwar gesetzlich geregelt, aber am Ende trotzdem eine Kulanzentscheidung. Also vielleicht geht das bei T-Mobile so, aber generell würde ich das nicht unterschreiben!



    Wandlung ist gesetzlich geregelt und somit auch Pflicht für den Verkäufer!


    Gruß
    Brain

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