Billigste autoversicherurng

  • Da wir schon bei diesem Thema sind hätte ich auch ein paar Fragen dazu.


    Mir wurde letzte Woche von der Versicherung für das halbe Jahr ein Betrag in Höhe von 330 € inkl. Teilkasko abgebucht. Da ich einen popligen Golf 3 fahre hat mich die Höhe etwas verwundert. Die Dame von der Versicherung meinte, dass sie mich bei der jährlichen Laufleistung auf 30.000 km eingestuft haben, da ich meinen aktuellen Stand nicht mitgeteilt habe, nachdem sie mich schon mehrmals deswegen angeschrieben haben. Die überhöhte Prämie durfte ich schon für letztes Jahr bezahlen. Mir ist das erst gestern aufgefallen da ich mir bisher keine Gedanken darüber gemacht habe, bis ich dann gestern die Abbuchung in dieser Höhe gesehen habe.


    Die Frau an der Strippe meinte, dass sie mich auch rückwirkend für das letzte Jahr korrekt einstufen werden, sobald ich denen einen Nachweis über meinen KM-Stand vorweise. Dieser Nachweis soll entweder vom TÜV oder von einer Werkstatt ausgestellt sein.


    Meine Fragen dazu, ist eine Versicherung tatsächlich verpflichtet eine Korrektur für vergangene Zeiträume vorzunehmen? Muss ich tatsächlich einen Nachweis erbringen welcher von einer Werkstatt ausgestellt wurde? Ich meine, die Anfragen von denen waren an mich adressiert, und ich sollte lediglich den aktuellen Stand eintragen. Warum wollen die jetzt einen Nachweis darüber, und wer soll die Kosten tragen? Muss mir die Versicherung nicht auch nachweisen, dass mir ihre Anfragen auch zugestellt wurden? Einfach behaupten dass ich zigmal angeschrieben wurde kann ja jeder.


    Wäre dankbar für ein paar Antworten.


    Danke


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von FedEx
    Die überhöhte Prämie durfte ich schon für letztes Jahr bezahlen. Mir ist das erst gestern aufgefallen da ich mir bisher keine Gedanken darüber gemacht habe, bis ich dann gestern die Abbuchung in dieser Höhe gesehen habe.


    Muss mir die Versicherung nicht auch nachweisen, dass mir ihre Anfragen auch zugestellt wurden? Einfach behaupten dass ich zigmal angeschrieben wurde kann ja jeder.


    Wie soll die Versicherung Dir das nachweisen? Die werden nicht jeden Brief als Einschreiben rausschicken. Aber wenn Du Dich ein jahr nicht gekümmert hast ist es doch gar nicht so unwahrscheinlich oder? ;)


    Btw: schick denen doch einfach so ne Bestätigung, mehr als Porto dürfte das ja wohl kaum kosten. Guten Draht zur Autowerkstatt und dann sollte das ratz fatz gehen...


    @ Threadersteller: die Frage nach der billigsten Autoversicherung ist ungefähr so wie die nach der besten Geldanlage. Kann man so nicht beantworten. Man kann sich natürlich auch mal selber schlaumachen...oder andere für sich arbeiten lassen wie hier... :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wie soll die Versicherung Dir das nachweisen? Die werden nicht jeden Brief als Einschreiben rausschicken. Aber wenn Du Dich ein jahr nicht gekümmert hast ist es doch gar nicht so unwahrscheinlich oder? ;)


    Btw: schick denen doch einfach so ne Bestätigung, mehr als Porto dürfte das ja wohl kaum kosten. Guten Draht zur Autowerkstatt und dann sollte das ratz fatz gehen...


    Es ist absolut nicht unwahrscheinlich. Mir gehts halt darum ob die Versicherung auch tatsächlich rückwirkend eine Korrektur vornehmen wird. Und wenn ja, wie soll das gehen? Werden sie einfach den aktuellen KM-Stand auf die Monate runterrechnen und dann die jährliche Laufleistung ermitteln, oder ist das eine ganz eigene Rechnung die dann der Kunde nicht nachvollziehen kann?


    Falls die Versicherung sich doch weigern sollte eine rückwirkende Korrektur vorzunehmen, müssen sie doch auch den Nachweis erbringen dass sie mich angeschrieben haben. Wenn ich darauf bestehe nie Post erhalten zu haben, hätte das auch vor Gericht Bestand?

  • Und nochmal hoch damit. Ich bin jetzt dabei mit meiner Versicherung die Angelegenheit zu klären. Nach einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter der Versicherung, wurde mir nun mitgeteilt, dass sie mich rückwirkend ab 01.01.06 korrekt einstufen werden, sobald ich denen einen Nachweis von einer Werkstatt o. ä. vorweise.


    Für das Jahr 2005 wird allerdings keine Korrektur erfolgen. Der Herr an der Strippe teilte mir mit, dass sie mich mehrmals im August 05 bzgl. dem KM-Stand angeschrieben haben, ohne eine Reaktion von mir erhakten zu haben. Dann haben sie mir im September einen korrigierten Vers.schein zugeschickt weil sie mich auf 35.000 km eingestuft haben. Sie haben mir im September auch nochmal einen Betrag abgebucht, weil die Versicherung durch die neue Einstufung teurer wurde. Da auch nach diesem Schreiben keine Reaktion von mri erfolgte sind sie davon ausgegangen dass ich damit einverstanden bin. Auf meine Frage hin, ob die Schreiben per Einschreiben raus sind, teilte er mit logischerweise mit dass sie nichts per Einschreiben rausschicken. Er fügte allerdings hinzu, dass eine Versicherung keinen Nachweis über eine Zustellung erbringen muss. Soweit ich weiss, ist das ganz klar im BGB geregelt. Über Ausnahmen für Versicherungen ist auch nichts darüber zu lesen.


    Meine Frage, was kann ich tun um rückwirkend eine Korrektur bzw. Erstattung zu erhalten? Es macht alleine für das Jahr 2005 bestimmt schon ca. 200 € aus. Wie stehen die Chancen vor Gericht wenn ich darauf bestehe nichts erhalten zu haben? Jemand vom Fach da?


    Danke und Gruss

  • hast Du die Schreiben denn bekommen?


    Unabhängig davon ob Einschreiben oder nicht, ich gehe davon aus, dass Du nicht den Hauch einer Chance hast. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass ausgerechnet die Post von der Versicherung immer verloren ging. Also geht man davon aus, dass Du die Post bekommen hast. Und da Du nicht reagiert hast, geht man auch zurecht davon aus, dass Du damit einverstanden warst...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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