Da wir schon bei diesem Thema sind hätte ich auch ein paar Fragen dazu.
Mir wurde letzte Woche von der Versicherung für das halbe Jahr ein Betrag in Höhe von 330 € inkl. Teilkasko abgebucht. Da ich einen popligen Golf 3 fahre hat mich die Höhe etwas verwundert. Die Dame von der Versicherung meinte, dass sie mich bei der jährlichen Laufleistung auf 30.000 km eingestuft haben, da ich meinen aktuellen Stand nicht mitgeteilt habe, nachdem sie mich schon mehrmals deswegen angeschrieben haben. Die überhöhte Prämie durfte ich schon für letztes Jahr bezahlen. Mir ist das erst gestern aufgefallen da ich mir bisher keine Gedanken darüber gemacht habe, bis ich dann gestern die Abbuchung in dieser Höhe gesehen habe.
Die Frau an der Strippe meinte, dass sie mich auch rückwirkend für das letzte Jahr korrekt einstufen werden, sobald ich denen einen Nachweis über meinen KM-Stand vorweise. Dieser Nachweis soll entweder vom TÜV oder von einer Werkstatt ausgestellt sein.
Meine Fragen dazu, ist eine Versicherung tatsächlich verpflichtet eine Korrektur für vergangene Zeiträume vorzunehmen? Muss ich tatsächlich einen Nachweis erbringen welcher von einer Werkstatt ausgestellt wurde? Ich meine, die Anfragen von denen waren an mich adressiert, und ich sollte lediglich den aktuellen Stand eintragen. Warum wollen die jetzt einen Nachweis darüber, und wer soll die Kosten tragen? Muss mir die Versicherung nicht auch nachweisen, dass mir ihre Anfragen auch zugestellt wurden? Einfach behaupten dass ich zigmal angeschrieben wurde kann ja jeder.
Wäre dankbar für ein paar Antworten.
Danke
Gruss