Es wäre aber meiner Auffassung nach das einzig korrekte, wenn O2 die Handys nochmals rausschicken würde. Schliesslich hat der Kunde nun quasi ein Anrecht auf "seine" Handys aus der völlig korrekt durchgeführten VVL.
O2 kann ja wohl kaum verlangen, dass eine Falschauslieferung (durch wessen Schuld auch immer) nun zum Problem des Kunden wird und der Kunde nun seinen Handys hinterherlaufen muss. Hallo, ... Ja, wo sind wir denn? :confused:
Vertragspartner und somit Ansprechpartner ist und bleibt O2.