Wer haftet bei verlorenen Paket von o2 ?? DHL oder o2 oder Annehmer ??

  • was ist hiermit?


    Gefahrenübergang:


    Zeitpunkt, an dem die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Gefahrenübergang ist beim Kaufvertrag gem. § 446 BGB mit der Übergabe der Sache gegeben. Bei Versendungskäufen gilt gem. § 447 BGB bereits die Übergabe an die Transportperson (Spedition) als Gefahrenübergang.


    Quelle

  • Mein 1&1 wurde auch an den Nachbarn ausgehändigt. Nur hat sich der Zusteller nicht den richtigen Namen vermerkt. So rannte ich zu allen Nachbarn um einen Herr Fischer zu suchen, den es gar nicht gab. :flop: Auf mein Beschwerdeschreiben hat auch niemand reagiert. :flop: (PS: War nicht DHL)

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • sorry,


    wenn o2 nicht post ident verfahren nimmt (also nur aushändigung an den wirklichen empfänger) dann sollte man dhl keinen vorwurf machen.


    wenn es mal kein handy ist und der nachbar das paket annimmt, dann ist man ja auch froh. da meckert keiner, oder wie?


    dhl hat richtig gehandelt, der nachbar sehr fahrlässig.


    grüße


    krid123

  • Re: Wer haftet bei verlorenen Paket von o2 ?? DHL oder o2 oder Annehmer ??





    Da es sich vorliegend um einen Verbrauchsgüterkauf handeln dürfte (die "unklare" Rechtsnatur des "Handy-vergünstigt-mit-Mobilfunklaufzeitvertrag-Geschäfts" mal außen vor gelassen) geht die Gegenleistungsgefahr trotz Versendungskaufes gem. § 474 II i.V.m. § 446 S.1 BGB erst mit Übergabe an den Käufer auf den Käufer über.


    Eine "Ersatzzustellung" an den Nachbarn ist jedenfalls regelmäßig keine Übergabe i.S.d. § 446 S.1 BGB. Ich nehme dabei an, weder o2 noch DHL wurden seitens des Käufers zur Zustellung an den Nachbarn angewiesen noch ist der Nachbar Empfangsvertreter des Käufers.


    Der Käufer muss hier also nicht den Kaufpreis leisten, ohne die Kaufsache erhalten zu haben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Highspeed
    Mitnichten. Vertragspartner von DHL ist dtets der Absender, hier also o2, nicht der Empfänger. Es muss den Empfänger also nicht interessieren, was in den AGB von DHL steht.


    Das ist so leider nicht ganz richtig. Das Problem hängt mit der Schickschuld, dem Gefahrenübergang und dem Transportrisiko zusammen.


    Es ging mir auch primär darum, das DHL wohl seinen Vertrag erfüllt hat. Wer nun Vertragspartner ist/war ist dann mM nach latte.


    Ich denke aber das die Sache komplizierter ist, als es für uns "Laien" hier scheint. Das deutsche Recht ist durch die zwei Ebenen recht komplex - Rechtsberatung nur den angehörigen der rechtsberatenden Berufen gestattet.

  • Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    Das deutsche Recht ist durch die zwei Ebenen recht komplex


    Na ja, so komplex ist es nun hier auch wieder nicht. Die Regeln zum Gefahrübergang braucht man hier nicht wirklich, weil die Sendung zugestellt wurde, nur eben beim Nachbar - dessen Unterschrift repräsentiert seine Verantwortlichkeit, wie oben schon richtig gesagt wurde.


    Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass DHL bei Standard-Paketen die Zustellung an den Nachbarn legalerweise ausführt - wenn allerdings zwischen Versender und Empfänger bspw. eine persönliche Zustellung vereinbart worden wäre, wär das etwas anderes ...


    Also im Zweifel sowohl bei DHL nachhaken als auch den Nachbar auf Schadensersatz verklagen, der ergibt sich unproblematisch aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) i.V.m. § 280 I BGB. Den Rest muss natürlich ein Anwalt machen, damit wir hier keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben ;)


    Aber um mal einen Aspekt auszupacken, der hier noch nicht angesprochen wurde: Ich müsste mich mal wieder in die genauen Anforderungen der Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB einlesen, aber IMHO lässt sich die Zustellung gegen Unterschrift als von DHL deinem Nachbar gegenüber via Rechtsgeschäft übertragene Vermögensbetreuungspflicht begreifen, die dieser dann bedingt vorsätzlich verletzt haben könnte ... Grade bei der netten Reaktion deines Nachbarn würde ich zuerst nach objektiven Gründen für eine Strafanzeige suchen ;)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Na ja, so komplex ist es nun hier auch wieder nicht. Die Regeln zum Gefahrübergang braucht man hier nicht wirklich, weil die Sendung zugestellt wurde, nur eben beim Nachbar - dessen Unterschrift repräsentiert seine Verantwortlichkeit, wie oben schon richtig gesagt wurde.


    Wieso?


    Die Sendung wurde an einen nicht zur Entgegennahme ermächtigten Dritten zugestellt, eine Erfüllung ist mangels Empfangszuständigkeit nicht eingetreten, o2 konnte nicht befreiend an den Nachbarn leisten.


    Der Leistungserfolg ist nach Angaben des OP wohl auch dauerhaft nicht mehr erbringbar, da das Paket gestohlen wurde bzw. zumindest dessen Aufenthalt unbekannt ist.


    Vertritt man nun, dass trotz des VGK weiterhin eine Schickschuld von o2 vorlag, weil § 446 S.1 BGB den Leistungsort unberührt lässt, hätte sich die Gattungsschuld von o2 mit Aussonderung und Übergabe der Handys an DHL konkretisiert, so dass die Erbringung des Leistungserfolgs dauerhaft tatsächlich subjektiv unmöglich ist, o2 also von seiner Leistungsverpflichtung frei würde.


    Folge ist, dass grds. der Anspruch seitens o2 auf die Gegenleistung (Bezahlung des Kaufpreises der Geräte und Eingehung eines Änderungsvertrages hinsichtlich der Laufzeit) erlischt bzw. eine schon erbrachte Gegenleistung zurückzugewähren wäre.


    Wegen des Versendungskaufes käme aber die Regelung des § 447 I BGB als systematische Ausnahme in Betracht, so dass der Anspruch o2s auf die Gegenleistung erhalten bliebe.


    Wegen § 474 II BGB findet vorliegend § 447 I BGB gar keine Anwendung, so dass § 446 S.1 BGB einschlägig ist, also keine systematische Ausnahme zu § 326 I 1 BGB vorliegt, o2 schließlich keinen Anspruch auf die Gegenleistung hat.



    Vertritt man dagegen, dass § 446 die Schickschuld o2s in eine Bringschuld wandelt, weil o2 beim VGK ein Übergabeangebot am Wohnsitz des und ggü. dem Gläubiger(s) schuldet, der Erfüllungsort also der Wohnsitz des Schwagers wäre, dann läge wohl mangels verzugsbegründenen Angebots seitens o2 noch keine Konkretisierung vor, so dass der Schwager sogar seinen Erfüllungsanspruch gegen o2 behielte.



    Zitat


    Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass DHL bei Standard-Paketen die Zustellung an den Nachbarn legalerweise ausführt - wenn allerdings zwischen Versender und Empfänger bspw. eine persönliche Zustellung vereinbart worden wäre, wär das etwas anderes ...


    Mag sein, dass DHL diese Ersatzzustellung so in seinen AGB vorsieht. Dies berührt aber das Verhältnis Verkäufer - Käufer bei einem VGK in keiner Weise. Selbst wenn der Verkäufer z.B. in AGB ausdrücklich auf die Zulässigkeit einer Ersatzzustellung seitens DHL verweist, kann er sich im Falle des Falles wegen §§ 475 I 1, 474 II BGB nicht aus der Affäre ziehen.


    Zitat


    Also im Zweifel sowohl bei DHL nachhaken als auch den Nachbar auf Schadensersatz verklagen, der ergibt sich unproblematisch aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) i.V.m. § 280 I BGB. Den Rest muss natürlich ein Anwalt machen, damit wir hier keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben ;)


    Mal abgesehen davon, ob es generell sinnvoll ist, einen nach den Angaben des OP wohl insolventen Nachbarn zu verklagen und der Frage, worin hier die Auswirkungen einer keiner Vertragspartei zurechenbaren Pflichtverletzung eines Dritten auf die jeweiligen Vertragspflichten liegen sollen : Worin besteht der Schaden des Empfängers?


    Zitat


    Aber um mal einen Aspekt auszupacken, der hier noch nicht angesprochen wurde: Ich müsste mich mal wieder in die genauen Anforderungen der Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB einlesen, aber IMHO lässt sich die Zustellung gegen Unterschrift als von DHL deinem Nachbar gegenüber via Rechtsgeschäft übertragene Vermögensbetreuungspflicht begreifen, die dieser dann bedingt vorsätzlich verletzt haben könnte ... Grade bei der netten Reaktion deines Nachbarn würde ich zuerst nach objektiven Gründen für eine Strafanzeige suchen ;)



    Nette Idee, bringt den Betroffenen aber auch nicht wirklich weiter... Wobei, eine Strafanzeige gegen den Nachbarn bzw. gegen Unbekannt steigert schon die Glaubhaftigkeit des Schwagers, die Sendung nicht erhalten zu haben...



    Im Übrigen wäre noch interessant zu wissen, ob der DHL-MA das Paket dem Nachbarn übergeben hat, und der Nachbar es in den Flur gelegt hat, oder ob der DHL-MA nur die Unterschrift des Nachbarn eingeholt hat und das Paket dann selbst außerhalb der Wohnung des Nachbarn abgelegt hat. Letzteres soll in der Praxis vorkommen dürfte aber die "hochgesteckten" Anforderungen einer DHL-Ersatzustellung in keinster Weise erfüllen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nach nunmehr fast 15 Jahren bei Speditionen und Paketdiensten sage ich dazu erstmal: Das dauert ....


    Im Prinzip hat Booner alles gesagt und richtig dargestellt.


    O² ist solange in Lieferverzug, solange das Paket nicht in den Händen des Empfängers ist.


    Einziger Ansprechpartner für den Käufer in dieser Geschichte ist O². Es hat den Käufer nicht zu interessieren, ob O² das Paket persönlich per Boten vorbeibringt, einen Hubschrauber beauftragt oder es einem Feld- / Wald- und Wiesenspediteur mit dubiosen Zustell-Vereinbarungen übergibt.


    Der Käufer hat NICHT explizit auf eine Versendung mit DHL bestanden, so dass O² alle Wege offen standen, einen sichereren Transportweg zu finden. O² hat doch nur aus Kostengründen auf eine "eigenhändige Übergabe" (Aufpreispflichtig bei DHL) verzichtet.


    Rechtlich relevant ist nun, dass O² ordnungsgemäss, zeitnah und schriftlich in Verzug gesetzt wird und eine angemessene Frist für einen FIXEN Liefertermin gesetzt wird. Verstreicht dieser Termin, dann umgehend zum Anwalt. Der lacht sich tot und reibt sich die Hände, da das Ganze mit nur einem Schreiben/Telefonat vom Tisch sein dürfte ...


    Wie und an wem sich O² letztendlich schadlos hält, das hat den Käufer nicht zu interessieren.


    Gruss, Ralph

  • Hallo,


    da ich nebenbei als Fahrer bei DHL arbeite :D , kann ich nur dazu sagen, dass O2 schuld ist.
    Warum?


    Nun, es gibt bei DHL TV5 und TV50 Sendungen.


    O2 wäre angetan, es mit TV50 zu verschicken.


    TV50 bedeutet, es darf nur an den Empfänger und deren Verwandte abgegeben werden. (Frau, Sohn, Tochter...). Dabei wird auch der Personalausweis verlangt und die Personummer, Geb.Datum, Ausstellungsdatum/ort gespeichert. Beim Nachbarn darf man das nicht abgeben.


    TV5 Sendungen hingegen kann man auch beim Nachbarn abgeben. DHL ist nach der Abgabe beim Nachbarn und nach Leistung seiner Unterschrift aus der Sache fein raus.


    Alle, die meinen, dass Paket in so einem Fall besser nicht zuzustellen und wieder mitzunehmen ins Depot, sei gesagt:


    Die Fahrer müssen soviele Sendungen wie möglich zustellen. Solange es geht und nicht Ident oder TV50 Verfahren ist, wird das auch von den Fahrern so gehandhabt und bei Nachbarn o.ä. abgegeben.


    Jedoch muss der DHL-Fahrer einen Benachrichtungszettel da lassen, in dem drauf steht, bei wem er das Paket abgegeben hat. Da muss Name und Anschrift drauf stehen. Viele meiner Kollegen machen das leider nicht :(


    O2 ist in diesem Fall zur Rechenschaft zu ziehen, DHL nicht.


    PS: Dein Nachbar hätte das Paket bei sich aufbewahren können und es dir bei Gelegenheit geben können....


    PPS: Die Pakete sind sowieso versichert, im Normalfall 500€. Problem hier ist jedoch, dass es offiziell zugestellt wurde und somit die Versicherung in dem Fall nicht greift. Dies wäre nur der Fall, wenn das Paket unterwegs verloren gegangen wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wegen § 474 II BGB findet vorliegend § 447 I BGB gar keine Anwendung, so dass § 446 S.1 BGB einschlägig ist, also keine systematische Ausnahme zu § 326 I 1 BGB vorliegt, o2 schließlich keinen Anspruch auf die Gegenleistung hat.


    Ach so, es handelt sich ja um einen Verbrauchsgüterkauf :gpaul:


    Na dann sorry für obige Ausführungen, dann macht es selbstverständlich mehr Sinn, sich mit O2 auseinanderzusetzen. Zum einen sind die solventer, zum anderen besteht in der Richtung ohnehin die vertragliche Verbindung ... ;)


    Aber die Strafanzeige gegen den Nachbarn würde ich auf jeden Fall beibehalten, da sie a) nichts kostet und b) gut untermauern kann, dass ihr nichts erhalten habt, wie booner schon sagte.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

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