Moin,
hab in der Suche leider nix gefunden, obwohl es das Thema bestimmt schon gegeben hat:
Mich würde interessieren mit welchem Recht die Mobilfunkprovider ein "Haltbarkeitsdatum" für ihre Prepaidangebote erheben. Immerhin ist so eine Prepaid-karte ja nichts anderes als ein Gutschein. Ich habe also beim Kauf für eine Dienstleistung seitens des Providers bezahlt, die er bis dato noch nicht erbracht hat.
Normalerweise hat der Anbieter in so einem Fall die Pflicht, mir die Leistung auf unbegrenzte Zeit zu erbringen.
Einzige Einschränkungen sind hierbei die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren und einige Sonderregelungen (u.a. bei zeitlich begrenzt stattfindenden Events wie etwa Musicals).
Hat einer von euch da vielleicht nen Link auf nen offiziellen Gesetzestext hierzu? Würd mich mal interessieren...