Rechtslage Guthabenverfall bei Prepaidangeboten

  • Moin,
    hab in der Suche leider nix gefunden, obwohl es das Thema bestimmt schon gegeben hat:
    Mich würde interessieren mit welchem Recht die Mobilfunkprovider ein "Haltbarkeitsdatum" für ihre Prepaidangebote erheben. Immerhin ist so eine Prepaid-karte ja nichts anderes als ein Gutschein. Ich habe also beim Kauf für eine Dienstleistung seitens des Providers bezahlt, die er bis dato noch nicht erbracht hat.
    Normalerweise hat der Anbieter in so einem Fall die Pflicht, mir die Leistung auf unbegrenzte Zeit zu erbringen.
    Einzige Einschränkungen sind hierbei die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren und einige Sonderregelungen (u.a. bei zeitlich begrenzt stattfindenden Events wie etwa Musicals).


    Hat einer von euch da vielleicht nen Link auf nen offiziellen Gesetzestext hierzu? Würd mich mal interessieren...

  • Gutscheine können gesetzlich auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden und bei Abschluß eines Prepaid Tarifs unterschreibst du auch die AGB in der die Laufzeit begrenzt ist.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Rechtslage Guthabenverfall bei Prepaidangeboten


    Zitat

    Original geschrieben von doc.horn
    Ich habe also beim Kauf für eine Dienstleistung seitens des Providers bezahlt, die er bis dato noch nicht erbracht hat.


    Beim Kauf einer Prepaid-Karte erhältst Du u.a. folgende Dienstleistung:


    Der Provider stellt Dir sein Netz für die mobile Kommunikation zur Verfügung. Du bist erreichbar und kannst bei Bedarf mit anderen Personen mobil kommunizieren. Der Aufbau, die Modernisierung sowie die Instandhaltung dieses Netzes kosten Geld.


    Andy :)

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Gutscheine können gesetzlich auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden

    Soo? Kannst Du das näher darlegen? Es gab in letzter Zeit doch mehrere Urteile, die eben genau das ausgeschlossen hatten. Oder irre ich mich da?

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Nein, die haben das nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur eine zu kurze Gültigkeit.


    Aber wie auch immer: das Guthaben ist ja kein Gutschein im Sinne dieser Geschenkgutscheine.

  • Guthaben bei Callya


    kann man eigentlich Guthaben von einer Callya Karte auf eine andere tranferieren?

  • Wenn man Karteninhaber von beiden Karten ist gibts da kein Problem. Sind die Inhaber unterschiedlich, aber man erkennt dass es z.B. Ehepartner oder so sind, machen es manche Hotliner auch...aber prinzipiell darf mans nur wenn es auf ein und dieselbe Person läuft.

  • Re: Re: Rechtslage Guthabenverfall bei Prepaidangeboten


    Zitat

    Original geschrieben von ChinaMobile
    Beim Kauf einer Prepaid-Karte erhältst Du u.a. folgende Dienstleistung:


    Der Provider stellt Dir sein Netz für die mobile Kommunikation zur Verfügung. Du bist erreichbar und kannst bei Bedarf mit anderen Personen mobil kommunizieren. Der Aufbau, die Modernisierung sowie die Instandhaltung dieses Netzes kosten Geld.


    Ok, so hab ich es natürlich noch nicht gesehen. Aber dann ist die zeitliche Begrenzung natürlich nachvollziehbar, weil der Provider über diese Zeitspanne dir sein Netz zur Verfügung stellt.
    So ganz überzeugt bin ich davon allerdings noch nicht.
    Eben gerade deswegen:

    Zitat

    Es gab in letzter Zeit doch mehrere Urteile, die eben genau das ausgeschlossen hatten.


    Denn da hatte ich mich wegen eines Geschenkgutscheines auch schon mit dem gleichen Ergebnis informiert.


    Zitat

    Aber wie auch immer: das Guthaben ist ja kein Gutschein im Sinne dieser Geschenkgutscheine.


    Wenn man vom eben genannten mal absieht: Warum nicht?
    Immerhin geht es ja genau darum: Ich bezahle ein gewisses Kontingent im Voraus, das ich dann abtelefonieren kann. Ist also eigentlich genauso, als ob ich im Elektronikladen um die Ecke einen Geschenkgutschein über 20 Euro kaufe und den dann später einlöse. Und in diesem Fall haben in der Tat diverse Gerichte entschieden, dass diese 20 Euro bis in 30 Jahren noch einzulösen sind.


    Doc

  • Re: Re: Re: Rechtslage Guthabenverfall bei Prepaidangeboten


    Zitat

    Original geschrieben von doc.horn
    Wenn man vom eben genannten mal absieht: Warum nicht?



    Unter anderem wegen dem eben genannten. ;)


    Der Netzbetreiber stellt dir ja tatsächlich seine Infrastruktur zur Verfügung. U.a. bist du ja erreichbar auch ohne Guthaben usw. - das ist ganz praktisch schon eine völlig andere Sache, als bei einem Geschenkgutschein, der bis zur Einlösung idR ohne Gegenwert bleibt.


    Die Gerichte haben übrigens nicht entschieden, daß Gutscheine 30 Jahre lang einzulösen sind. Es gab eine 30jährige Verjährungsfrist und die Gerichte haben festgestellt, daß ein Verkäufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, diese Frist zu verkürzen. Nur zu kurz (in dem einen Fall waren es 10 Monate) dürfen sie die Frist eben nicht halten - aber auch hier ein Unterschied: man kann nach Ablauf die Gutscheine abzügl. des erwarteten Gewinns des Verkäufers wieder in Geld zurücktauschen. Mittlerweile ist aber so oder so auch die Verjährungsfrist geändert worden.

  • Ok, hört sich plausibel an. Gibts zu dem Thema schon Urteile? Würde mich mal interessieren...


    Zitat

    Mittlerweile ist aber so oder so auch die Verjährungsfrist geändert worden.


    Bei wie vielen Jahren liegt sie jetzt?


    Doc

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