Rechtliche Bestimmungen des Inhaltes einer privaten Domain?

  • Hallo Forum!


    Wenn ich mit diesem Thema hier falsch bin, dann bitte verschieben.


    Ich suche Informationen über rechtliche Bestimmungen, ob ich Privatfotos wo fremde Personen auf öffentlichen Plätzen aufgenommen wurden online stellen darf?


    Welche Berechtigung brauche ich dafür?


    Und wie verhält es sich mit öffentlichen Gebäuden oder Sehenswürdigkeiten?


    Darf man Namen von Orten, Hotels mit Reiseberichten koppeln?


    Über eine Quellenangabe oder Informationen wäre ich sehr dankbar!


    Schönen Abend!


    Gruss
    Alge

  • Hallo!
    Wenn z.B. auf Fotos von öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen etc. auch Personen mit auf den Bildern sind, so brauchst du nicht deren Einwilligung, solange sie tatsächlich nur "Staffage" sind.


    Alles immer unter der Voraussetzung, daß du der Urheber der Bilder bist.


    Ich verstehe allerdings nicht genau, worauf die hinauswillst. ;)

  • Das kann man so pauschal gar nicht sagen, es kommt immer darauf an. ;)


    So dürfen z.B. auf den Photos die Leute nicht mehr einzeln erkennbar sein sonst brauchst Du eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen. In den USA ist speziell dieser Punkt letztes Jahr stark verschärft worden.


    Sonst muss man abwägen, ob der Inhalt des Photos für die Allgemeinheit gedacht ist - z.B. also das Gebäude der Augsburger Puppenkiste von außen oder ein Star der sich bewusst freiwillig dem Blitzlichtgewitter stellt.


    Wenn Du andererseits etwas photografierst was nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist, wird die Luft sehr schnell dünn für Dich - z.B. eine Show der Augsburger Puppenkiste (die wollen ja Geld damit verdienen), einen Star beim privaten Einkaufen (der hat ein Recht auf Privatsphäre), einer Erlkönig (kommerzielle Interessen) oder den Prototyp eines neuen Kampfhubschraubers (nationale Sicherheit).


    Orte und Hotels zu erwähnen ist kein Problem, Du solltest jedoch etwas negatives nur schreiben wenn Du dieses auch eindeutig beweisen kannst... :rolleyes:


    Obige Ausführungen gelten natürlich nur für D-Land/Europa. Wenn Du in Moskau oder Peking knipst kann es natürlich durchaus sein, daß Du schon erschossen worden bist ehe Du den Auslöser durchdrücken kannst... ;)


    Übrigens gibt es keine "private Domain" - alle Domains sind gleich...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    So dürfen z.B. auf den Photos die Leute nicht mehr einzeln erkennbar sein sonst brauchst Du eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen.


    Das ist nicht das entscheidende Kriterium, sondern wie gesagt ob die mitabgebildeten Personen eben "zufällig" mit auf dem Bild sind oder nicht. (§23 Abs. 1 S. 2 KUG)


    Bei Veranstaltungen oder Demos etc. hingegen reicht es nicht, wenn zwar eine Menschenmenge vorhanden ist, aber man einzelne Personen fotografisch herausgreift.


    Fotografieren darf man - pauschal gesagt - zunächst sowieso was man möchte (es geht ja nicht um das Foto sondern um die Schutzrechte des Abgebildeten, die sind immateriell), kritisch wird es idR erst mit der Veröffentlichung bzw. Verbreitung (das kann auch im Bekanntenkreis sein). In manchen Fällen kann der Schutz auch vorgelagert sein, wenn z.B. die Aufnahmen erkennbar nur deswegen gemacht werden, um sie zu veröffentlichen/verbreiten o.ä.

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