MediaMarkt keine 19,99 DVD-Player nach 3 Stunden?!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es darf sich bei beworbener Ware nicht um Lockangebote handeln, also nur 5 Stk. für günstig der Rest teuer.


    Gehe mal davon aus dass MM genügend Teile verkauft haben, so dass die die Aktion rechtfertigen können.

    Geh mal davon aus, dass MM gar nicht so viele Teile verkauft haben kann, dass es nicht für eine kostenpflichtige Abmahnung durch die Verbraucherzentralen/Wettbewerbszentralen reichen würde. Zumal bei diesem Angebot nicht einmal mit "Begrenzte Menge" o.ä. geworben wurde, auch wenn selbst das nicht helfen würde (siehe Lidl ;)).


    Ob sie es wirklich tun, ist - leider - eine andere Frage. :(

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • ich würde alle mal 30 - 50 € mehr investiern wenn ich a.) Guten Service und b.) n GUTEN Player haben möchte (z.b. mit DIVX! Hab hier so billig SEG Teil - nie wieder son Mist- da gibts andauernd Hänger und Aussetzer)


    ein Vater hat einen von PIONEER (Anno 2002) - der hat richtig Geld gekostet hat dafür aber auch ne Guten Ausstattung - Optische Ausgänge usw... mit mp3 hat glaub ich damals irgendwas um die 400 DM gekostet - da gibts so gut wie nie Hänger!

  • " OLG Düsseldorf Urteil vom 05. März 2002, AZ: 20 U 130/01
    ...Das Gericht ging dabei von dem Grundsatz aus, „dass eine Werbung als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können.“ Die Verbraucher würden erwarten, dass die angebotenen Waren in allen Filialen greifbar vorrätig sind. Es muss also dafür gesorgt werden, dass diese Waren zum Verkaufsbeginn in ausreichender Menge zur Verfügung stehen."


    § 5 Abs. 5 UWG
    Das Gesetz schreibt vor, dass in der Regel ein Vorrat für zwei Tage angelegt werden muss, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Der bloße Hinweis "Solange Vorrat reicht" führt nicht zu einer Verkürzung.


    Beispiele:
    • Prospekt „gültig von ... bis ...“ – dann muss die Ware auch so lange vorrätig sein
    • Gemeinschaftsprospekt mehrer Filialen – dann muss die Ware in allen Filialen vorrätig sein, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Produkte in bestimmten Filialen nicht erhältlich sind
    • Monatsprospekt – Vorrat für mindestens eine Woche
    • Versandkatalog „Frühjahr/Sommer“ – dann sollte die Ware einen nicht unerheblichen Anteil der Gültigkeitsdauer des Katalogs vorhanden sein


    Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
    • Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage
    • Nicht zu vertretende unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten
    • Fehlende Bevorratungsmöglichkeit gerade des beworbenen Produkts (Vorsicht – das kann nicht rechtfertigen, dass ein stark beworbener PC, bei dem mit hohem Käuferansturm zu rechnen ist, nur in 5 Exemplaren in einer Filiale steht!)


    (Quelle IHK Frankfurt)


    Wie das auch immer ausgeht und selbst wenn MM ne Strafe/Abmahnung bekommt, sie haben ihr Ziel mal wieder erreicht, ein Haufen Leute standen/stehen da im Laden und lassen sich über den Tisch ziehen, da macht die Strafe den Kohl auch nicht fett zumal die argumentieren werden das 50.000 Stk. ausreichend gewesen sein...


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
    • Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage
    • Nicht zu vertretende unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten
    • Fehlende Bevorratungsmöglichkeit gerade des beworbenen Produkts (Vorsicht – das kann nicht rechtfertigen, dass ein stark beworbener PC, bei dem mit hohem Käuferansturm zu rechnen ist, nur in 5 Exemplaren in einer Filiale steht!)


    zumal die argumentieren werden das 50.000 Stk. ausreichend gewesen sein...

    Das Argument wird nicht ziehen, da die Nachfrage den Erwartungen gemäß war und die anderen Ausnahmen auch nicht zutreffen.


    Allerdings hast Du damit Recht, dass eine solche Abmahnung (sofern die WBZ genug Arsch in der Hose hat) von vornerein einkalkuliert wird und die Sache sich immer noch lohnt. Die Läden waren rappelvoll und es wurden nicht nur DVD-Player und CDs hinausgeschleppt.


    P.S.: Die 555 CDs für 5,55 EUR waren Müll³. 15 Jahre alte Schinken und mehr. Aber auch das war zu erwarten.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Naja, hier beim MM haben sich wohl Leute fast um dieses "Schnäppchen" geprügelt ;).


    Ich bin ein paar Kilometer weiter zum Globus gefahren und habe zwei DivX-DVD-Player für jeweils 26,00€ inkl. komplettem Kabelset (Scart + Audio) erstanden ;) ... glaube, das war das besssere Schnäppchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Naja, hier beim MM haben sich wohl Leute fast um dieses "Schnäppchen" geprügelt ;).


    Ich bin ein paar Kilometer weiter zum Globus gefahren und habe zwei DivX-DVD-Player für jeweils 26,00€ inkl. komplettem Kabelset (Scart + Audio) erstanden ;) ... glaube, das war das besssere Schnäppchen.


    Sofern man mangelhafte Bildqualität als Schnäppchen empfindet. Ich besitze auch mehrere DVD-Player. Ein Billigteil von "hanseatic" für mp3's und hochwertige Player von Sony und JVC. Dann noch einen Panasonic DVD-Recorder. Die Unterschiede im direkten Vergleich sind schon erkennbar.

  • SEGA:


    Es geht hier um "Billig"- DVD- Player, die wahrscheinlich bildqualitätsmäßig alle nicht das NonPlusUltra sind. Aber Merlin hat mit einem 7 Euro teureren aber deutlich besser ausgestatteten Gerät wohl ein besseres Schnäppchen gemacht als die Leute, die sich beim MM geprügelt haben. Um nicht mehr oder nicht weniger ging es hier. ;)
    Und nicht darum, ob ein 3 x so teurer DVD Player bessere Bildqualität bietet.



    Chris

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