• Guten Morgen,


    wie sieht es mit den Preisangaben einer Firma gegenüber einem Privatmann
    aus?


    Ich habe eine Rechnung über den Betrag von 100 Euro mit dem Zusatz
    zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten.


    Nach meiner Kenntnis ist gegenüber einem Privatmann der Endbetrag
    anzugenben.


    Ist dieser Zusatz für mich überhaupt verbindlich?


    Wie ist die Rechtslage, wo finde ich etwas darüber?


    Gruß Klaus

  • Re: Preisangabe


    Verbindlich ist die Rechnung immer dann, wenn du als Gegenleistung irgendetwas dafür erhalten hast...was die Richtigkeit der Form dieser Rechnung angeht wird sich das Finanzamt oder der Steuerberater seine Gedanken machen.

  • Ich denke egal um was es geht, die Rechnung muß einen "zuzahlenden Betrag in gesetzlicher Währung" enthalten. Ansonsten Anrufen und um die Ausstellung einer neuen Rechnung bitten.

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  • Ich habe mir vorige Woche Winterreifen montiert, aber es hat noch nicht geschneit. Soviel ich weiß, sind Winterreifen nur für den Winter. Was kann ich noch tun, damit es schneit? Wer weiß etwas dazu?


    Mal wieder ein typischer Fall von gefährlichem Halbwissen... :mad:


    Die Preisangabenverordnung schreibt die PREISAUSZEICHNUNG incl. Mehrwertsteuer gegenüber Dir als Privatmann vor.


    Wenn Dir also der Artikel für 107,00 bzw. 116,00 Euro (je nach Steuersatz) angeboten wurde, dann hat alles seine Ordnung.


    Wie der Händler seine Rechnung gestaltet, ist letztendlich sein Bier, solange er alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben mit aufdruckt.

  • Re: Preisangabe



    :confused:


    Ich versteh ehrlich gesagt das Problem jetzt nicht.
    Du hast ne Rechnung bekommen, die einmal den Nettobetrag aufweist, dann vermutlich die Mehrwertsteuer, und danach den Bruttobetrag.


    Selbstverständlich musst Du den Bruttobetrag (also: den Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zahlen...


    Welcher Teil davon ist jetzt nicht verständlich?

  • Re: Re: Preisangabe


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Welcher Teil davon ist jetzt nicht verständlich?


    Vermutlich geht es darum, daß auf der Rechnung nur "Betrag zzgl. Mwst." steht und eben kein Endbetrag, er sich diesen also selber ausrechnen müsste.

  • Re: Re: Preisangabe


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Hmm.... Das wäre in der Tat etwas seltsam...
    Vielleicht meldet er sich nochmal zu Wort, oder scant das Teil ein und zeigt uns, woran es hapert... ;)


    Die Rechnung ohne Endpreis (incl. aller Preissbestandteile) an den Endverbraucher könnte eine Ordnungswidrigkeit i.S. der Preisangabenverordnung sein.


    Wenn ich diese Rechnung so akzeptiere, bin ich nicht irgendwie in diese Ordnungswidrigkeit involviert?


    Klaus


    PS: Einscannen geht nicht, da kein Scanner vorhanden.

  • Re: Re: Preisangabe



    Die Rechnung weist nur den Betrag von 100 Euro aus, dann der Zusatz "zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer".


    Bei den telefonischen Kaufverhandlungen wurde mir der Artikel für 100 Euro avisiert.


    Gruß Kaus

  • Hi Klaus!


    Hm, wenn Dir 100,-€ avisiert wurde, dann würde ich einfach morgen noch mal beim entsprechenden Händler um Klärung bitten. Ist wohl das einfachste und vor allem verlässlicher als sämtliche Mutmaßungen hier. :D
    Es ist auf jeden Fall so, dass Endkunden gegenüber immer ein Bruttopreis angegeben werden muss (vgl. bereits genannte Gesetzestexte).


    Tobias


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