Falsche CallYa-Anmeldung

  • Zitat

    Original geschrieben von suckMD
    Warum hast du da keinen Wert drauf gelegt? Ich wäre da auf jeden Fall am Ball geblieben. Man könnte denen ja unterstellen, dass sie über die Praktiken der Fachhändler bescheid wissen, und es dulden.


    Woraus schliesst du denn, dass ich nicht nachhake? Schliesslich liegt der Vorfall ja erst einige Wochen zurück. :D


    Gruß,
    Joe

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Woraus schliesst du denn, dass ich nicht nachhake? Schliesslich liegt der Vorfall ja erst einige Wochen zurück. :D


    Na ja, ich hab da vielleicht zu viel reininterpretiert, aber deine Aussage "hätte ich nicht anders erwartet" erweckt den Anschein, dass für dich die Sache abgehakt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe
    Nein, haben sie nicht. Ich hatte das aber auch nicht ernsthaft erwartet.


    Sie sind verpflichtet Dir das zu nennen. Schick einfach nochmal ein Schreiben etwa nach folgendem Muster:


    Sehr geehrte Damen und Herren,



    Ich erhielt zwei Schreiben die mich an die Aufladung der beiden o.a. Loop-Karten erinnern sollen.
    Dazu stelle ich fest:
    - Beide o.a. Rufnummern sind mir unbekannt.
    - SIM-Karten zu beiden o.a. Rufnummern habe ich niemals besessen oder benutzt
    - Aufträge zur Registrierung beider o.a. Rufnummern habe ich niemals erteilt. Soweit diese Ihnen vorgelegen haben sollten, handelt es sich um einen Missbrauch meiner persönlichen Daten und ggfs. um eine Fälschung meiner Unterschrift.


    Gemäss Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie hiermit auf:
    1. Sie haben mir gegenüber offen zu legen, welche Daten Sie über meine durch den o.a. Namen / meine Adresse identifizierte Person gespeichert haben, insbesondere aus welchen Quellen diese Daten stammen. (§19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG)
    Bitte beachten Sie, das Sie zur unentgeltlichen Erteilung dieser Auskunft gesetzlich verpflichtet sind, hier insbesondere auch zur Auskunft aus welcher Quelle Sie diese Daten bezogen haben, d.h. welcher Händler die beiden o.a. Rufnummern angeblich in meinem Auftrag registriert hat.
    Ich gehe davon aus, das die Verfolgung dieses Datenmissbrauches auch in Ihrem Interesse ist.
    Mit frdl. Gruß



    Natürlich angepasst an die Situation.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von suckMD
      TM1
    Gut geschrieben, so hat die Sache sicherlich Erfolg.


    Wie mans nimmt. o2 hat mir natürlich mitgeteilt welcher Händler da meine Daten missbraucht hat. Daraufhin habe ich den Berliner Datenschutzbeauftragten angeschrieben und um entsprechende Weiterverfolgung gebeten. Der Stand ist jetzt so, das der Händler einfach behauptet keinerlei Unterlagen mehr darüber zu haben, aber auch weiter behauptet das ich das damals beauftragt hätte.
    Nun überlege ich wie es weiter geht. Strafanzeige? Anzeige beim Finanzamt (wegen der nicht mehr vorhandenen Unterlagen - die müssen nämlich lt. Gesetz 10 Jahre aufbewahrt werden)? o2 interessiert das ganze überhaupt nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Grml, so 'ne Schweinebacke der Händler :D
    Ihm passiert natürlich kaum was, wenn er für verlorene Unterlagen gerügt wird. Du solltest dich mit allen Mitteln wehren, damit er damit aufhört... Das Finanzamt ist sicher eine gute Idee :)

  • Der Händler kann sich doch leicht rausreden wenn er einfach sagt dass er die Daten (Name etc.) mit dem Ausweis vergleichen hat. Oder wird der Ausweis kopiert beim erwerb einer Guthaben Karte ?

  • der Ausweis wird nicht kopiert außerdem muss der Händler nur die richtigkeit der Daten bestätigen man muss mittlerweile bei vielen Providernnicht malmehr eine unterschrift verlangen es wird lediglich die Karte registriert und fertig ist die Sache. Ihr habt recht wenn ihr euch drüber aufregt,dass jemand etwas mit euren daten registriert hat doch im Zweifelsfall ist immer der angeklagte fein raus.Er muss auch keine daten von euch vor allembei prepaid 10 jahren aufbewahren, kann einemkeiner zumuten zuviel Papierstau. Bei Vertrag eher aber prepaid neich schmeis die sachen auch weg lohnt sich nicht aufzuheben.

    Erenhightec Servicepoint for IT und Telekommunikation
    In Stuttgart
    Tel:07112736800(nach vereinbarung)
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