Deutsche Werbung im türkischen Fernsehen - welche Gesetze gelten?

  • Hallo erst mal, ich möchte hier ein Thema ansprechen, was mich schon seit geraumer Zeit brennend interessiert.


    Ich weiss nicht, ob ich hier im richtifgen Forum bin, aber denke, dass dies ein Plauder-Thema sein könnte.


    Es geht um folgendes. Wir zu Hause haben über Satellit türkisches Fernesehen. Bis vor kurzem empfingen wir den gleichen ungeschnittenen Programmablauf, wie in der Türkei. D.h. es lief hier in Deutschland dieselbe Werbung, die auch in der Türkei zu sehen gewesen ist.


    Jedoch hat sich dies nun geändert und alle nennenswerten türkischen Kanäle haben in Europa einen neuen, eigenen Sender, welcher sich in den gesendeten Sendungen nicht differenziert aber in der Werbung andere Produkte zeigt.
    D.h. wenn in der Türkei Werbung für ein Waschmittel läuft, läuft in ganz Europa eine Werbung, die die in Europa lebenden Türken ansprechen soll. Das kann z.B. eine Werbung für Diät-Pillen, Teekochern, Citibank-Krediten und Handyverträgen sein...


    Letzteres kommt sehr oft vor. Es werden sehr gerne Bundles in Verbindung mit zwei Handies und zwei Verträgen angeboten.


    Jetzt zu meinem Problem. IMHO bin ich der Meinung, dass diese Tatsache, dass man 2 VERTRÄGE abschließen muss, damit man an ein D600, 6230i und einem rückwärts Einparkhilfe-Bausatz kommt, nicht eindeutig genau erklärt wird.


    Während die Werbung läuft, kann man in kleiner Schrift den Schriftzug "2xTellySmile" oder so ähnlich erkennen. Soweit alles in Ordnung, ABER, dass die Werbestimme mindestens zwei mal "...mit nur 9,95 Grundgebühr kann ihnen das Samsung D600, das Nokia 6230i und die Einparkhilfe gehören.." sagt, finde ich schon irritierend für einen Laien.
    .
    Es steht wie gesagt schriftlich da "2xTellySmile" und auch wird gesagt "in Verbindung mit 2xTellySmile" aber die Stimme weisst in keinster Weise darauf hin, dass die 9,95 Euro Grundgebühr nur für eine Karte gilt, im Gegenteil, sie sagt für 9,95 im monat kann Ihnen das "MegaPaket" gehören. Das Wörtchen "insgesamt" wird dabei auch nicht verwendet...


    Naja ich weiss jetzt auch nicht, aber irgndwie bewegen die sich auf juristischem Glatteis. Mich würde die Meinung von einem der etwas mehr in dieses Thema eingeweiht ist interessieren...



    Und dann gibt es da noch ein Problem... Eine weitere Firma die gerne Werbung macht. In diesem Fall ist es die Firma höchstpersönlich, die mit dem Verkauf für Werbeplätze beauftragt wurde. Sie nennt sich International Production and Media (http://www.ipm-media.de/) und kommt aus Duisburg. Soweit ich weiss ist in Deutschland jeder, der eine Sonderrufnummer anbietet, gesetzlich dazu verplichtet seinen Preis auszuweisen. Dies ist jedoch im türkischen Fernsehen, dessen Teil man nur in Europa empfangen kann, nicht der Fall!

    Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus? Dies sind nur zwei Beispiele von vielen. Die Sache wird immer dreister, und ich finde jemand der sich wirklich nicht auskennt, kann sehr schnell abgezockt werden. Ich ahbe das Berdürfnis, diese Sache zu verfolgen...

  • Re: Deutsche Werbung im türkischen Fernsehen - welche Gesetze gelten?


    Zitat

    Original geschrieben von karakas ............... Es werden sehr gerne Bundles in Verbindung mit zwei Handies und zwei Verträgen angeboten.


    Jetzt zu meinem Problem. IMHO bin ich der Meinung, dass diese Tatsache, dass man 2 VERTRÄGE abschließen muss, damit man an ein D600, 6230i und einem rückwärts Einparkhilfe-Bausatz kommt, nicht eindeutig genau erklärt wird.


    Während die Werbung läuft, kann man in kleiner Schrift den Schriftzug "2xTellySmile" oder so ähnlich erkennen. Soweit alles in Ordnung, ABER, dass die Werbestimme mindestens zwei mal "...mit nur 9,95 Grundgebühr kann ihnen das Samsung D600, das Nokia 6230i und die Einparkhilfe gehören.." sagt, finde ich schon irritierend für einen Laien.


    Ich finde es irgendwie bedenklich, daß Du die Türken als Dummerchen darstellst, die nicht lesen und verstehen können, was im Fernsehen läuft. Gerade diese Klientel ist nicht so leicht abzuzocken wie manch einer es gern hätte! ;)

  • Re: Re: Deutsche Werbung im türkischen Fernsehen - welche Gesetze gelten?


    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ich finde es irgendwie bedenklich, daß Du die Türken als Dummerchen darstellst, die nicht lesen und verstehen können, was im Fernsehen läuft. Gerade diese Klientel ist nicht so leicht abzuzocken wie manch einer es gern hätte! ;)


    bevor hier irgendeine diskussion losgeht - ich bin selber türke :)
    ich sage niemanden, dass er dumm ist... ich bin der meinung, dass die werbung nicht eindeutig genug ist... das was gesagt und gehschrieben wird sind leider zwei paar schuhe

  • genau auf dieses angebot ist meine frau auch angesprungen, ich hab ihr das dann auch gesagt das es ja 2 verträge sind die jeweils 9,95 kosten.
    das stimmt schon das es nirgendwo erwähnt wird, es steht nur 9,95 dran.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hakixx
    genau auf dieses angebot ist meine frau auch angesprungen, ich hab ihr das dann auch gesagt das es ja 2 verträge sind die jeweils 9,95 kosten.
    das stimmt schon das es nirgendwo erwähnt wird, es steht nur 9,95 dran.


    "AShop" auf ATV?


    ich glaube ich habe sogar mit deiner frau jemanden gefunden, die man vor solchen werbungen beschützen sollte... es ist einfach unverschämt was die da machen....

  • ich hab kabelempfang, die werbungen laufen auf fast allen kanälen.
    mal wird das d600 und 6230i angeboten, mal das 6230i mit dem se k700i.
    es werden auch abwechselnd O2 genion verträge angeboten, und mal t-D1 verträge.
    das sind der von dir genannte A-shop, und noch yukatel

  • yukatel K O N U S T U R U R!!!


    LOL


    mir ist auch schon öfter aufgefallen, dass 0190 nummern auch bei live frauen talk sendungen nicht mit dem preis ausgewiesen werden....


    trotzdem glaube ich nicht, dass man da was ausrichten kann.....


    also abschalten, bei der häufigkeit und nervigkeit der werbung bleibt nichts anderes übrig......


    die original tr werbungen sind viel interessanter

  • Da sich die Werbung ja - wie du schreibst - zielgerichtet an deutsche/deutsch-türkische Zuschauer wendet und das Programm in Deutschland empfangen wird, gilt deutsches Recht.


    Machen kannst du trotzdem nichts, da die Werbung nicht strafbar ist. Sie ist allenfalls wettbewerbswidrig. Dies bedeutet, dass ein Wettbewerber (beispielsweise Handy-Händler) auf Unterlassung klagen kann.


    Klagebefugt wäre auch ein zugelassener Verbraucherschutzverein.

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