ZitatOriginal geschrieben von dbln
@Da der Streitwert recht gering ist, sind die Anwalts- und notfalls Gerichtskosten ebenso im Rahmen. Dieses Mal werde ich denen die Hölle heiss machen - einmal haben sie mich verarscht, jetzt ist aber Schluss.
Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch T-Mobile zustande, was idR nach den AGB erst durch Zusendung der Ware / Aktivierung der Xtra-Karte geschieht.
Pech gehabt, abhaken.