ZitatOriginal geschrieben von herr_domenic
....aber es ist doch so einfach^^
Eine kurze Meldung an die SteuFa ist aber doch auch so einfach^^
ZitatOriginal geschrieben von the_hunny
da sieht man mal wieder das die ganzen neider hier mal wieder alle keine ahnung haben..jede privatperson kann jedes jahr ein spekulationsgeschäft tätigen..sei es mit bananen handys oder bockwürsten..solang er nich die 7600€ überschreitet zahlt er nichma EKSt..naja und die selbst wenn er 100 verkauft..wenn er den gewinn angibt, kann ihm niemand was..und der übergang zwischen privaten spekulationsgeschäft und gewerbe sind auch im gesetz nich eindeutig geregelt..also verkauft das in zukunft selber und lasst die dummen kommentare..
Irgendwie hast Du von Steuerrecht und insbesondere der Unterscheidung zwischen "privater"- und gewerblicher Tätigkeit nicht wirklich Ahnung. Eine gewerbliche Tätigkeit hat mit 7688€ oder Spekulationsgeschäften nicht im Geringsten etwas zu tun.
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Über fair oder unfair müssen wir nicht diskutieren, ich kann am Weiterverkauf auch nichts verwerfliches erkennen.
Wenn der Weiterverkauf nicht in Steuerhinterziehung usw. mündet, dann kann ich daran auch nichts Verwerfliches erkennen.
ZitatOriginal geschrieben von Reiner01
Mein Gott, er macht halt ein paar hundert Euro, na und?
Er hinterzieht Steuern, na und?
ZitatOriginal geschrieben von chris80
Meine Steurvorlesungen im Studium sind schon ne Weile her, deshalb die Frage: Ab wann gilt man als "Gewerbetreibender" bzw. "Selbständiger"? Wenn einer nen normalen Beruf hat und nebenbei bei Ebay ein paar Hundert Euro verdient, kann man doch noch nicht von dem Selbständigen o.ä. reden? Zumal Nachhaltigkeit hier eigentlich nicht gegeben ist, da er das ja nicht regelmäßig verkauft, sondern nur eben jetzt, da es diese Aktion gibt.
"Mit Gewinnerzielungsabsicht" hilft hier weiter. Die Menge oder ein paar hundert Euro sind sekundär.
Aber genug OT, BTT please.