rückgabe ohne originalverpackung?

  • hallo und fröhliche weihnachten!


    eine frage: ist es eigentlich (evtl. per gesetz) festgeschrieben, dass der händler die ware auch ohne originalverpackung, bei umtausch oder rücknahme, annehmen muss?


    z.b. verpackt logitech seine produkte in absolut schwer zu öffnenden verpackungen. komplett in einer festen plastikschale eingeschweisst, ohne eine "öffnen"-stelle. da schneidet man die verpackung kreuz und quer auf, packt aus und stellt fest, dass das teil nicht funktioniert, oder das zubehör nicht passt. aber die verpackung ist hinüber. kann der händler nun die rücknahme, aufgrund der fehlenden originalverpackung, verweigern?


    gruß

  • Die erste Frage wäre ob on- oder offline gekauft.


    Die zweite Frage wäre warum du umtauschen möchtest. Wenn Du es offline gekauft hast, und dir das Gerät einfach nicht mehr gefällt, dann braucht der Händler es gar nicht umzutauschen.


    Bei Defekt muss er natürlich nachbessern (Austausch/Reparatur).


    Über Google und die Boardsuche sollte sich das auch noch etwas ausführlicher finden.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • gibt es da einen unterschied, ob ich nun on- oder offline gekauft habe, bzgl. der verpackung, ob diese bei umtausch, vorhanden sein muss?


    ich habe es jedenfalls offline (bei saturn) gekauft. ...der hauptkarton ist ja noch vorhanden. aber die tüten, in denen die einzellteile eingeschweisst waren, haben wir nichtmehr.


    es war ein geburtstagsgeschenk für meine mutter. dabei handelt es sich um ein "fußmassagebad". erst nach dem öffnen der verpackung, stellte sich heraus, dass das gerät aus unendlich vielen einzellteilen besteht und kompliziert in der anwendung ist (selbst für mich, als "techniker" - und meine mutter kann gerademal unsere anlage bedienen). da hat man ja jedesmal mega stress, um dann ein stressbefreiendes fußmassagebad nehmen zu können :rolleyes:


    ...umtauschgrund wäre einfach, dass es meiner mutter nicht gefällt. aber das ist ein anderes thema, um das ich mir keine sorgen mache...

  • Grundsätzlich gilt: Bei einem Defekt o.ä. muss auch ohne OVP zurückgenommen werden, bei einfachem Nichtgefallen o.ä. muss erstens gar nicht zurückgenommen werden und zweitens, wenn schon kulanzhalber zurückgenommen wird, darf man auch Bedingungen (bspw. "nur in OVP!") stellen.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ich habe es jedenfalls offline (bei saturn) gekauft. ...der hauptkarton ist ja noch vorhanden. aber die tüten, in denen die einzellteile eingeschweisst waren, haben wir nichtmehr.

    Der Ton macht die Musik. Wenn Du nett fragst, wird - wenn Saturn auch sonst freiwillig umtauscht - vermutlich einem Umtausch nichts im Wege stehen, wenn die wichtige Außenverpackung vorhanden und die Innenverpackung begründet abhanden ist.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • ich war eben bei saturn und konnte das gerät, ohne weiteres, zurückgeben. :)


  • Natürlich gibt es einen Unterschied: Wenn du online kaufst, hast du i.d.R. ein gesetzliches Widerrufsrecht, bei welchem auch die Folgen einer verschlechterten Rückgewähr gesetzlich geregelt sind. Wenn hierbei die Verschlechterung, also z.B. die Beschädigung der OVP ausschließlich auf die Sachprüfung zurückzuführen ist, muss der Widerrufende keinen Wertersatz für die Verschlechterung leisten. Bei der von dir genannten Verpackungsart ist das so. Ich muss als Verbraucher die Sache i.d.R auch auspacken können.



    Wenn man jetzt im Laden kauft, z.B. bei Saturn, und dieser Laden ein freiwilliges, also vertragliches Rückgaberecht einräumt, kann er natürlich nicht mehr in unbeschädigter OVP verpackte Artikel von der Rücknahme ausschließen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ich war eben bei saturn und konnte das gerät, ohne weiteres, zurückgeben. :)


    Herzlichen Glückwunsch!


    Ich arbeite selbst bei Saturn und habe diese Problematik jeden Tag.
    Rückgabe ich grundsätzlich in der Originalverpackung am unproblematischsten.
    Ist die Verpackung geöffnet worden ist das Problem halt der Wiederverkauf
    der Ware. Der wird in der Regel als "Gebrauchtgerät" zu einem vergünstigten Preis
    verkauft werden müssen, oder würdest du für ein schon mal verkaufte oder
    geöffnete Ware den gleichen Preis bezahlen? Ich glaube nicht...


    Außerdem liegt es in der Natur der Verkäufer das sie lieber verkaufen,
    als Ware zurückzunehmen :D


    Aber bei dir hats ja geklappt ;)


    Frohe Weihnachten :)


    Wolf

  • wie schon in TV-Reportagen bewiesen wurde landet das bereits geprüfte Gerät sehr wohl bei Media Markt wieder ganz normal im Regal - ohne Hinweise darauf und ohne Rabatt...


    Ich habe auch noch nie bei Saturn oder MM eine Theke gesehen wo Gebrauchtgeräte angeboten wurden.


    Folgern wir: Produkte werden zurückgenommen, bleiben 2 Möglichkeiten:
    a) Entsorgen
    b) ganz normal ins Regal stellen und hoffen, dass es keiner merkt...

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wie schon in TV-Reportagen bewiesen wurde landet das bereits geprüfte Gerät sehr wohl bei Media Markt wieder ganz normal im Regal - ohne Hinweise darauf und ohne Rabatt...

    Bei im Saturn gekaufte Ware? :confused:


    Jetzt werd ich aber neugierig...



    MfG BigDaddy

  • Wir im Saturn haben extra Aufkleber:


    "G Sonderpreis Gebrauchtgerät"
    "V Sonderpreis Vorführgerät"


    Im Bielefelder Saturn wo ich arbeite
    kennzeichnen wir die Geräte, für andere
    Häuser kann ich ncht sprechen...


    Gruß, Wolf

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