hallo und fröhliche weihnachten!
eine frage: ist es eigentlich (evtl. per gesetz) festgeschrieben, dass der händler die ware auch ohne originalverpackung, bei umtausch oder rücknahme, annehmen muss?
z.b. verpackt logitech seine produkte in absolut schwer zu öffnenden verpackungen. komplett in einer festen plastikschale eingeschweisst, ohne eine "öffnen"-stelle. da schneidet man die verpackung kreuz und quer auf, packt aus und stellt fest, dass das teil nicht funktioniert, oder das zubehör nicht passt. aber die verpackung ist hinüber. kann der händler nun die rücknahme, aufgrund der fehlenden originalverpackung, verweigern?
gruß