"Sagen wir es mal so. An Feiertagen wird bei Banken nichts gebucht. "
Das gleiche gilt dann auch für das Wochenende, also Samstag, oder?
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"Sagen wir es mal so. An Feiertagen wird bei Banken nichts gebucht. "
Das gleiche gilt dann auch für das Wochenende, also Samstag, oder?
Buchungstage bei Banken sind nur von Mo-Fr.
Feiertage ausgenommen, denn da wird auch wenn es ein Donnerstag nicht gebucht.
und das müssten ja dann auch die Unternehmen wissen, die Geld per Überweisung haben wollen.
Grundsätzlich kommt es für die Rechtzeitigkeit einer Geldleistung im verzugsbegründenden Sinne auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges an.
Relevant für die Rechtzeitigkeit ist also der Zugang des Antrags zum Überweisungsvertrag bei deiner Bank, nicht die tatsächliche Gutschrift auf dem Empfängerkonto.
Moin,
ZitatOriginal geschrieben von booner
Grundsätzlich kommt es für die Rechtzeitigkeit einer Geldleistung im verzugsbegründenden Sinne auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges an.
Relevant für die Rechtzeitigkeit ist also der Zugang des Antrags zum Überweisungsvertrag bei deiner Bank, nicht die tatsächliche Gutschrift auf dem Empfängerkonto.
Wer lässt sich denn so ein Schwachsinns-Deutsch einfallen? Unsere Politiker/Behörden, oder unsere Gesetzgebung?
MannOmann...
*kopfschüttel*
Grüße,
Guido
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Guido
Moin,
Wer lässt sich denn so ein Schwachsinns-Deutsch einfallen? Unsere Politiker/Behörden, oder unsere Gesetzgebung?
MannOmann...
*kopfschüttel*
Im konkreten Fall war es meine Wenigkeit.
Wenn du es dann verstanden hast, darfst du mit dem Schütteln aufhören
Moin,
ZitatOriginal geschrieben von booner
Im konkreten Fall war es meine Wenigkeit.
Wenn du es dann verstanden hast, darfst du mit dem Schütteln aufhören
Ha! Erwischt!
DU bist also DER, der immer die Gesetze und Richtersprüche formuliert, die man erst nach 5-maligem Lesen verstehen kann!
Grüße,
Guido
P.S. Sorry für OT
ZitatOriginal geschrieben von Guido
Moin,
Ha! Erwischt!
DU bist also DER, der immer die Gesetze und Richtersprüche formuliert, die man erst nach 5-maligem Lesen verstehen kann!
Naja, also der zweite Absatz sollte doch für den rechtlichen Laien verständlich sein, oder?
Zur Sicherheit nochmal auf gut deutsch: Es ist meistens scheißegal wann der Rechnungssteller das Geld auf seinem Konto hat, es kommt nur darauf an, dass der Zeitpunkt, zu dem der Überweisende die Überweisung bei der Bank in den Briefkasten wirft oder online der Bank den Überweisungsauftrag erteilt noch innerhalb der Frist liegt.
ZitatOriginal geschrieben von booner
Grundsätzlich kommt es für die Rechtzeitigkeit einer Geldleistung im verzugsbegründenden Sinne auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges an.
Relevant für die Rechtzeitigkeit ist also der Zugang des Antrags zum Überweisungsvertrag bei deiner Bank, nicht die tatsächliche Gutschrift auf dem Empfängerkonto.
Das heisst, wenn eine Rechnung kommt wo dann drin steht dass die das Geld innerhalb von 7 Tagen erwarten. Also am 21. erhält man die Rechnung und am 28.11. wäre Stichtag (ohne Wochenende und Feiertage gerechnet - also stimmt eigentlich der 28.11. nicht - ist aber eh nur hypothetisch). Dann heisst das dass es reicht wenn man am 28.11. das Geld überweist. Richtig?
Was ist wenn auf der Rechnung steht "Wir erwarten das Geld in den nächsten 7 Tagen bei uns auf unserem Konto verbucht!" ?
Moin,
ZitatOriginal geschrieben von AndreasMD
Das heisst, wenn eine Rechnung kommt wo dann drin steht dass die das Geld innerhalb von 7 Tagen erwarten. Also am 21. erhält man die Rechnung und am 28.11. wäre Stichtag (ohne Wochenende und Feiertage gerechnet - also stimmt eigentlich der 28.11. nicht - ist aber eh nur hypothetisch). Dann heisst das dass es reicht wenn man am 28.11. das Geld überweist. Richtig?
joo
Zitat
Was ist wenn auf der Rechnung steht "Wir erwarten das Geld in den nächsten 7 Tagen bei uns auf unserem Konto verbucht!" ?
Dann schreibst du zurück, daß sie dir den Rechnungsbetrag 3 Tage vor! Rechnungsstellung (schriftlich) nennen sollen
Grüße,
Guido
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