Eine Frage zu Rechnungen

  • Guido
    "Dann schreibst du zurück, daß sie dir den Rechnungsbetrag 3 Tage vor! Rechnungsstellung (schriftlich) nennen sollen ;-)"



    Sorry, was meinst Du genau damit?

  • Moin,


    statt dem


    ;-)


    hätte ich auch einen ;) oder :D dazuschreiben können...


    Grüße,
    Guido


    P.S. Das Thema ist doch (glaube ich) durch, oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreasMD
    Das heisst, wenn eine Rechnung kommt wo dann drin steht dass die das Geld innerhalb von 7 Tagen erwarten. Also am 21. erhält man die Rechnung und am 28.11. wäre Stichtag (ohne Wochenende und Feiertage gerechnet - also stimmt eigentlich der 28.11. nicht - ist aber eh nur hypothetisch). Dann heisst das dass es reicht wenn man am 28.11. das Geld überweist. Richtig?


    Richtig und auch wieder falsch. Fristende wäre 28.11. um 23.59 Uhr (zumindestens in 2005, da der 28.11. dort ein Montag war). Falsch ist aber, dass ein "Wochenende" oder Feiertag bei der Fristberechnung außen vor bleibt!


    Sieht man den Zugang der Rechnung (21.11.) als fristauslösendes Ereignis, würde der Lauf der Frist mit Beginn des darauffolgenden Tages (22.11. 0.00 Uhr) starten. Bei der Fristberechnung werden Sams-, Sonn- und Feiertage natürlich mitgezählt! Fällt jedoch der letzte Tag der Ereignisfrist auf einen Sams-, Sonn- oder gesetzlichen Feiertag (für letzteres ist maßgeblich der Leistungsort), so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag, vgl. § 193 BGB.


    Unterstellt man also, der 28.11. sei ein Samstag gewesen, so wäre letzter Tag der Frist Montag der 30.11.!


    Bah, im Gesetz steht doch tatsächlich Sonnabend :o


    Falls weiter Unklarheiten bestehen, empfehle ich eine Lektüre der §§ 187ff. BGB. Die versteht man, ein mehrmaliges Lesen vorausgesetzt, auch ohne jegliche juristische Vorbelastung :)


    Zitat


    Was ist wenn auf der Rechnung steht "Wir erwarten das Geld in den nächsten 7 Tagen bei uns auf unserem Konto verbucht!" ?


    Grds. ist die Regelung des § 270 IV BGB abdingbar, d.h. die Parteien eines Schuldverhältnisses können mittels vertraglicher Vereinbarung (z.B. durch AGB) festlegen, dass für Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger nicht mehr der Wohnsitz des Schuldners Leistungsort sein soll (vgl. §§ 270 IV i.V.m. 269 I BGB), sondern der Wohnsitz des Gläubigers. Dann bestünde faktisch eine Bringschuld, so dass der Schuldner dann verpflichtet wäre, auch den Leistungserfolg beim Schuldner binnen der Frist herbeizuführen, also eine Gutschrift auf dem Gläubigerkonto erfolgt sein müsste.


    Eine einseitige Bestimmung des Gläubigers, z.B. erstmalig in einer Rechnung oder Mahnung (so wie du es beschreibst) kann diese Rechtsfolge aber nicht auslösen. Der Gläubiger kann die Leistungsverpflichtung des Schuldners nicht einseitig "verschärfen", durch eine solche Regelung würde dem Schuldner aber bspw. eine Verzugsbeendigung erheblich erschwert.


    Zusätzlich gibt es spezialgesetzliche Regelungen, etwa in der Abgabenordnung. Wer also seinem Finanzamt Geld schuldet, sollte schauen, dass der Betrag zum Fristende auch dem Konto der Finanzkasse gutgeschrieben ist.


    Nicht dass es hier Beschwerden gibt :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wann kommt man denn in Verzug?
    Die Frage ist generell gemeint. Man bekommt eine Rechnung mit Zahlungsziel (z.b. 10.1.2006). Wann kommt man dann also in Verzug?

  • Moin,


    ich als Juristik-Laie (Hmmm... ist das ein richtiges Wort?)
    zitiere hierzu: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1666946#post1666946


    Erfahrungsgemäß (aufgrund genereller Zahlungs-unwilligkeit/unfähigkeit aller/jeglicher Kunden)
    wird ein Schuldner frühestens nach 2 Wochen erneut ermahnt...


    Also wegen ein/zwei Tagen braucht sich keiner verrückt zu machen (außer beim Finanzamt natürlich!)


    Grüße,
    Guido

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreasMD
    Wann kommt man denn in Verzug?
    Die Frage ist generell gemeint. Man bekommt eine Rechnung mit Zahlungsziel (z.b. 10.1.2006). Wann kommt man dann also in Verzug?


    Bei deiner Fragelastigkeit im Bereich Mahnungen/Rechnungen/Schuldnerverzug empfehle ich dir als Prophylaxe den Gang zur Schuldnerberatung.


    Nicht das noch was Schlimmerers bei rauskommt...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Moin,

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bei deiner Fragelastigkeit im Bereich Mahnungen/Rechnungen/Schuldnerverzug empfehle ich dir als Prophylaxe den Gang zur Schuldnerberatung.


    Nicht das noch was Schlimmerers bei rauskommt...


    LOL
    ;-)
    Grüße,
    Guido

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