Abmahnung - Genion Flatrate

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Tja, aber der Kneipier zwingt mich auch nicht zu einem 24-Monate-Vertrag,


    die Netzbetreiber auch nicht. Die 24 Monate sind üblicherweise die Gegenleistung für ein geschenktes Handy.

    Zitat


    Warum soll ich, als gleichberechtigter Vertragspartner, das anders machen?


    Ach so, nur weil man einen 24-Monatsvertrag hat muß man 24 Monate ununterbrochen telefonieren? :D :D


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    die Netzbetreiber auch nicht. Die 24 Monate sind üblicherweise die Gegenleistung für ein geschenktes Handy.


    Ach, nicht? Dann schließe mal bei o2 einen 3-, 6- oder 12-Monatsvertrag ab...

    Zitat

    Was soll man bei Überschreitung machen - die Leitung sperren und wichtige Gespräche sind nicht mehr möglich; oder zum bisher üblichen Preis abrechnen? Das Geschrei möcht ich dann erst hören.


    Welches Geschrei? Man hat einen tarif mit 2000 Frei-Minuten und gut ist. Im Gegensatz zur o2-"Flat"-rate wüßte man vorher genau, was man bekommt.

    Zitat

    Verbindung herstellen und Hörer auf den Tisch ist keine bestimmungsgemäße Nutzung, ganz unabhängig davon warum es gemacht wird, und das hat o2 dem OP vorgeworfen, die Abmahnung lautet nicht auf zu viel telefonieren.


    Wenn o2 so genau weiß, dass der User die Flatrate vertragswidrig benutzt hat, warum dann das Herumgewinde bei der "Begründung" der Vorwürfe? Wenn sie es wasserfest nachweisen können, können sie es doch auch stichhaltig begründen (und notfalls auch vor Gericht vorlegen). Irgendwie erinnert mich das Ganze ziemlich an diese typischen o2-Fälle. User X hat angeblich dies und jenes falsch gemacht, User Y hat die Rechnung um einige strittige Positionen gekürzt. o2 ist natürlich vollkommen unfehlbar und im Recht. Ziehen X und Y auf einmal ihre Anwälte zu Rate, knickt o2 ein, kurz bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. So erlebt mehrfach in meinem Bekanntenkreis...

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von GrommitTom
    Welches Geschrei? Man hat einen tarif mit 2000 Frei-Minuten und gut ist.


    daß man nach den 2000 Minuten im Notfall nicht mehr telefonieren kann. "Stellt euch vor, ich hatte nachts um 2 einen Platten und der Dreckladen von $Provider...".

    Zitat


    Im Gegensatz zur o2-"Flat"-rate wüßte man vorher genau, was man bekommt.


    Das weis man bei der Flat auch: telefonieren aus der Homezone so viel man will und kann.

    Zitat


    Wenn o2 so genau weiß, dass der User die Flatrate vertragswidrig benutzt hat, warum dann das Herumgewinde bei der "Begründung" der Vorwürfe?


    Ich kann in "Die Benutzung Ihrer Mobilfunkkarte(n) weist dauerhaft gehaltene Verbindungen auf" kein Herumgewinde erkennen. In "dürfen die nachsehen wem die Loop gehört" und ähnliche Aussagen hingegen schon.


    Zitat

    und notfalls auch vor Gericht vorlegen


    Dazu ist ein Prozeß erforderlich. Wenn der OP gegen die Abschaltung klagt gibt's einen.

    Zitat


    Ziehen X und Y auf einmal ihre Anwälte zu Rate, knickt o2 ein,


    Oder der Kunde klickt ein, nur diese Kunden erzeugen keinen Kilometerthread im TT. Oder (vermutlich der häufigste Fall) man schließt einen Vergleich, meist für alle beteiligten die sinnvollste Lösung.

    Zitat


    So erlebt mehrfach in meinem Bekanntenkreis...


    Komischer Bekanntenkreis. :D


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von GrommitTom
    Ach, nicht? Dann schließe mal bei o2 einen 3-, 6- oder 12-Monatsvertrag ab...


    Gab´s "früher" bei o2 doch, aber es ist anscheinend nicht besonders genutzt worden. Alle wollten wohl lieber die Handysubventionen.


    Bei T-Mobile kannst du auch Verträge ohne Laufzeit abschliessen.

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    daß man nach den 2000 Minuten im Notfall nicht mehr telefonieren kann. "Stellt euch vor, ich hatte nachts um 2 einen Platten und der Dreckladen von $Provider...".


    Ach, du kannst also nach Überschreiten einer Inklusivminuten nicht mehr telefonieren? Wußte gar nicht, dass o2 nach Verbrauch der Inklusivminuten den Anschluß sperrt. :eek:


    Zitat

    Das weis man bei der Flat auch: telefonieren aus der Homezone so viel man will und kann.


    Richtig! Telefonieren. Hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet? So viel man will und kann? Na wahrscheinlich eben nicht!
    Wer o2 kennt, weiß, dass sie gerne mal ein paar markige Formulierungen in ihre Briefe einfließen lassen (z.B. auch die mit dem fehlerfreien Abrechnungssystem bei definitiv falschen Rechnungen). Insofern halte ich es für durchaus möglich, dass dies auch hier der Fall ist, um den Kunden einzuschüchtern.


    Zitat

    Komischer Bekanntenkreis. :D


    Wohl eher komischer Netzbetreiber. :rolleyes: Zu dem Problem, dass o2 z.B. beim Weekend-Pack gerne mal erst vom Gesprächsguthaben abgezogen hat, anstelle erst das Weekend-Pack zu berücksichtigen, findest du hier sicherlich genug Beiträge. Aber das gute o2-System hat natürlich korrekt gearbeitet... Schade, dass o2 seine Meinung dann kurz vorm Gerichtstermin doch noch geändert hat. :D


    Aber alle Diskussion bringt hier nichts. Du hast deine Meinung zu dem Fall und ich habe meine. Vielleicht melden sich ja irgendwann mal noch ein paar andere User mit dem gleichen Problem...


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Gab´s "früher" bei o2 doch, aber es ist anscheinend nicht besonders genutzt worden. Alle wollten wohl lieber die Handysubventionen.


    Bei T-Mobile kannst du auch Verträge ohne Laufzeit abschliessen.


    Ich weiß. Ich habe auch noch einen o2-3-Monatsvertrag laufen. wgot meinte aber, die Netzbetreiber zwängen einen nicht, einen 24-Monatsvertrag abzuschließen. Das trifft aber nur auf T-Mobile zu. Mal vorrausgesetzt, man will bestimmte Optionen nutzen (wie z.B. die hier diskutierte Flatrate), hat man leider keine Wahl zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten.



  • Deswegen habe ich ja geschrieben: "kostendeckend abrechnen" , das bedeuted 1ct oder meinetwegen 2ct pro Minute intern und FN!
    Und wer dann mal über die Grenze rausschiesst, bekommt dann auch keine Probleme. Der Netzbetreiber würde dabei sogar noch einen geringen Gewinn machen, so daß es für beide Seiten ein faires Angebot wäre!


    Zitat

    .......


    Flatrate bedeutet nicht 24/7 bzw bei Trafficflatrates immer volle Pulle, dafür reichen die Kapazitäten nicht, solche Flatrates können nicht für die breite Masse angeboten werden, und schon garnicht für einen für die breite Masse akzeptablen Preis. Pauschal bezahlen bedeutet nicht das Recht, rund um die Uhr sinnlos (im Sinne nicht bestimmungsgemäßer Nutzung) Resourcen zu belegen. Das ist der beste Weg vorhandene Flatrates kaputt zu machen und neue zu verhindern.


    Flatrate bedeuted GENAU DIES! Jetzt mit "moralischen Vorstellungen" zu kommen halte ich für falsch. Wenn ein Netzbetreiber ein Produkt als Flatrate anbietet, dann muß er dafür auch gerade stehen!
    Bei einer vernünftigen Begrenzung der Minuten nach oben wäre das Problem aus der Welt!
    Ähnlich der Vergleich mit dem Free Refill von Getränken in FastFood Restaurants:
    Wenn unlimited FreeRefill angeboten wird, dann ist der Kunde berechtigt so oft er will das Getränk aufzufüllen! Dem Missbrauch entgegenzuwirken ist hier Aufgabe des Anbieters und nicht Aufgabe des Kunden!
    Wenn der Anbieter sich durch Obergrenzen absichert und dies auch offen kommunizieren würde, wäre dies meiner Ansicht nach eine faire Lösung für beide Seiten!


    Zitat

    PS: ich würde 1000 Minuten für 5 Euro, alternativ 500 Minuten für 3 Euro, bei Bedarf auch mehrfach auf einen Vertrag buchbar und monatlich kündbar attraktiver finden als die 10-Euro-Flat; und das Thema Mißbrauch wäre weitgehend erledigt.


    Gruß, Wolfgang


    Das kann ich so 100%ig unterschreiben !!

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  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von xx4
    Ähnlich der Vergleich mit dem Free Refill von Getränken in FastFood Restaurants:
    Wenn unlimited FreeRefill angeboten wird, dann ist der Kunde berechtigt so oft er will das Getränk aufzufüllen!


    korrekt. Aber nicht einmal Free Refill kaufen und den immer wieder nachgefüllten Becher in der Großfamilie umeinanderreichen, auch nicht mit dem Free-Refill-Becher einen mitgebrachten Kanister füllen und auch nicht den Becher immer wieder nachfüllen lassen und auf den Boden kippen.


    Danke für das Beispiel, die "Moral" läßt sich daran perfekt demonstrieren.


    Zitat


    Dem Missbrauch entgegenzuwirken ist hier Aufgabe des Anbieters


    Richtig, Tür auf und nie wieder reinlassen. Alternativ eine zweite Chance geben - letzteres hat o2 gemacht.


    Zitat


    Wenn der Anbieter sich durch Obergrenzen absichert


    Die Obergrenze ist definiert: so viel man mit anderen sprechen kann.


    Gruß, Wolfgang

  • An dem Fast-Food-Restaurant-Beispiel lässt sich garnichts festmachen... Beim Fast-Food-Restaurant gehen wirkliche Ressourcen verloren und es gehört sicher nicht zu den Standard-Gepflogenheiten, seine Getränke in der Familie herumzureichen. Ganz im Gegensatz zum Handy: Dies ist ein Artikel, den alle nutzen können und sollen. Niemand wird etwas dagagen haben. Oder steht in den AGB geschrieben, dass nur der Vertragsnehmer im Rahmen der Flatrate telefonieren darf? Soweit ich weiß, ist eben das bei den FF-Restaurants eindeutig geregelt. EINmal bezahlen, EINE Person darf sich Getränke nachholen! Zudem gehen keine wirklichen Ressourcen verloren, wenn man telefoniert (mal von der benötigten Energie für die BTS abgesehen).


    Mir scheint, du redest einfach ein bisschen viel nach dem Mund des Netzbetreibers, ohne objektiv zu sein.



    Ein Minutenpaket, das begrenzt ist, wäre für alle die beste Lösung. Nur lässt sich das eben nicht gut verkaufen...

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  • Es geht im aktuellen Fall doch nicht mehr um die „Wie viel habe ich telefoniert“-Frage! (ist für den Ein oder Anderen natürlich eine Frage der Definition)


    Dies darf und sollte auch nicht in Frage gestellt werden, denn eine Flatrate ist und bleibt eine Flatrate, es kommt nur auf die jeweilige Art der Nutzung an. (siehe Telefonanlage)


    Natürlich kann ein Unternehmen keine Flatrate verkaufen und dann „PowerUser“ ausgrenzen, da diese natürlich in der vorherigen Kalkulation eingerechnet werden müssen.


    Die Portierung auf andere Situationen erachte ich als schwierig, es ist vielmehr eine Frage der „Gesellschaft“ bzw. der „Gedanken“ in unseren Köpfen;


    Beispiel; Ich kenne Mietergemeinschaften, bei denen das „kalte Wasser“ in der Grundmiete inbegriffen ist. Es wurde also (vorher) auf die einzelnen Parteien umgelegt. Nun ist es doch auch unnütze und nicht „menschlich“, den ganzen Tag das kalte Wasser laufen, zu lassen. Was würde hier also letztlich passieren? Die Miete würde aufgrund der „extrem hohen“ Kosten für den Vermieter steigen, oder eine Einzelabrechnung würde folgen.


    In unserem, hier diskutierten Fall, (Marktplatz, Telefonzelle) würde es ja auch recht komisch aussehen, wenn ein Mieter anfangen würde, in der weiteren Umgebung eine Wasserleitung (Kaltwasser) aufzubauen, oder gar einen Getränkehandel aufzumachen und der kompletten „Nachbarschaft“, die für das verbrauchte „tatsächliche“ Wasser bezahlen müsste, für eine Kiste „selbst gezapftes“ Leitungswasser einen Betrfag „X“ verrechnen würde.


    Oder auf EM portiert; Mieter X bekommt für kaltes Wasser, dass er nicht nutzt, pro Woche Summe X gutgeschrieben und Mieter Y legt eine Leitung zu Nachbar X, damit er zumindest kaltes Wasser hat und seine eigene Leitung für kaltes Wasser nicht nutzen muss und sich somit teilweise sein warmes Wasser finanziert.



    Der Punkt am Ende einer dieser Diskussionen ist doch immer die gleiche Sichtweise; Es gibt Menschen, die kaufen Dinge, die Sie nicht brauchen und somit wenig nutzen. Auf der Anderen Seite gibt es Menschen, die kaufen Dinge, um sie voll auszunutzen (im Sinne von Nutzwert). Hierdurch ergibt sich eine Art „Kalkulationsgrundlage“. Wenn aber der Nutzwert in einen „negativen“ Sinne ausgelegt wird, weil ich eine Lücke entdeckt habe und viele Menschen auf diesen Zug aufspringen, dann entsteht ein Ungleichgewicht, welches zu Maßnahmen seitens des Anbieters führt. Auch hier ist es eine Gesellschaftsfrage; Denn anstatt die Lücke für sich zu nutzen, oder, was „menschlicher“ wäre, den Anbieter darauf hinzuweisen, muss es auch noch „laut“ in die Öffentlichkeit getragen werden, um hiermit „gut dazustehen“.


    Natürlich sollte sich jeder Anbieter über die Lücken und Abläufe vorab Gedanken machen, in unserem Beispiel, wäre also eine „Deaktivierung“ zum Aufladen über die Flatrate (zumindest aus der jeweiligen HZ) hilfreich gewesen, denn dann stellt sich doch gar nicht die Frage, ob hier Missbrauch vorliegt.



    Man sollte und darf weder den Benutzer (x1) noch den Anbieter (y1) verurteilen, da wir die Einzelheiten nicht kennen. Benutzer und Anbieter haben für sich doch eine Lösung gefunden. Wenn hierdurch keinem der Beiden ein weiterer Schaden entsteht, im Sinne von Schufaeinträgen, oder sonstigen Listen und/oder Verbreitung von Unwahrheiten oder der gleichem, dann hat das ganze doch für beide Seiten einen guten Ausgang.



    In diesem Sinne … einen schönen Abend und schöne Feiertag,
    uncock ::-

    --
    uncock - :: to answer something with a smile

  • Hat überhaupt jemand gelesen was HappyDigit da unterschreiben soll?

    Zitat

    Hiermit bestätige ich, HappyDigit, es in Zukunft zu unterlassen dauerhaft gehaltene Verbindungen aufzubauen und/oder zu makeln, sowie derartige Verbindungen zu Rufumleitungen und Mailboxerweiterungen aufzubauen und zu halten.

    Explain this, please!


    0,2 lässt sich da ja selbst viel Freiraum indem nicht angegeben wird was dauerhaft bedeutet und auch die entsprechende Vertragsstrafe ist nicht angegeben....

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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